Schutz für den Autor

15. Mai 2015. Zur Baal-Urheberrechtsdebatte gibt es eine gemeinsame Erklärung der Theaterverlage Felix Bloch Erben Berlin, Henschel SCHAUSPIEL Berlin und Verlag der Autoren Frankfurt am Main (ursprünglich gehörte auch der Suhrkamp-Verlag zu den Unterzeichnern, zog sich aber zurück). In dem Text "Das Ende der Phantasie" erläutern die Verlage, warum sie die Theatertexte für mindestens genauso schützenswert halten wie die Inszenierungen der Regisseure.

 

Das Ende des Phantasie

von Felix Bloch Erben Berlin, Henschel SCHAUSPIEL Berlin, Verlag der Autoren Frankfurt am Main

In der aktuellen Theaterdebatte zum Thema Urheberrecht sind die juristischen Argumente auf der Seite der Autoren, während die coolen, kunstmoralischen allein auf der Seite der Theater zu liegen scheinen. Hier die öden, "kunstfeindlichen" (M. Kusej) Paragraphenreiter, dort die um die Freiheit kämpfenden Künstler. Wichtig ist die Frage: Wieso genießt der Urheber einen Schutz, und warum ist das keine Behinderung sondern eine Errungenschaft?

1.

Theater ist eine zusammengesetzte Kunstform: Der Regisseur ist ein Künstler, Bühnen-, Kostüm- und Lichtdesigner sind Künstler, Komponisten, Musiker und Schauspieler sind Künstler. Und selbstverständlich sind auch die Schreibenden Künstler. Bertolt Brecht und Tennessee Williams ebenso wie Elfriede Jelinek oder Dea Loher. Sie schaffen den Anlass und die Grundlage für eine Inszenierung. Sie sind, lebendig oder tot, aktiver Teil der Produktion.

2.

Jeder Künstler besitzt eine künstlerische Freiheit. Konflikte ergeben sich dann, wenn die künstlerische Freiheit des einen die des anderen einschränkt.

3.

Zum Schutz dieser künstlerischen Freiheit sind Gesetze (Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Persönlichkeitsrecht) geschaffen worden. Dies ist eine Errungenschaft, sie schützt: vor Willkür, Missbrauch, Zensur, Manipulation. Ohne das Einverständnis des Regisseurs darf kein Intendant eine fertige Inszenierung verändern, z.B. weil er sie publikumswirksamer machen will; ohne das Einverständnis des Autors darf kein Verleger bei Drucklegung entscheiden, einfach ein Kapitel aus einem Roman herauszunehmen, weil es ihm zu anstößig ist, und darf kein Regisseur ein Stück bearbeiten, umschreiben oder ergänzen, um es sich passend zu machen. (Mitunter kommt es zu paradoxen Situationen: In einer Inszenierung wurde eine zentrale Figur eines Stücks ohne Einwilligung der Autorin weggelassen. Die Autorin bestand darauf, dass die Szenen mit der Figur nachträglich eingefügt würden. Darauf beschwerten sich Regisseur und Theater über die "Beschädigung" der Inszenierung.)

4.

Bei allen Änderungen muss also vorher gefragt werden. Was ist so schlimm daran zu fragen? Meist kommt es zu einer Einigung. Autoren hierzulande erlauben in der Praxis ungemein viel mehr, als in anderen Ländern, wo wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass "sogar" Regieanweisungen oder Anmerkungen zum Bühnenbild berücksichtigt werden. Es gibt eine jahrzehntelange produktive Entwicklung im Zusammenspiel von szenischer Literatur und modernem Regietheater. Auch die Zusammenarbeit zwischen Bühnenverlagen und Theatern ist viel unkomplizierter, selbst wenn es um Brecht geht. Aber: Fragen birgt natürlich das Risiko, dass Nein gesagt wird. Na und?

5.

Ist das schon die "Behinderung" (Deutscher Bühnenverein) der Kunstfreiheit? Können manche Regisseure wirklich nur unter der Bedingung der totalen "Textfreiheit" (Kay Voges, Deutsche Bühne) arbeiten? Sehen manche Regisseure wirklich durch den Autor ihre "Gedankenfreiheit" (Christoph Leibold, Theater der Zeit) bedroht und wollen vor allem eins: vom Autor "in Ruhe" gelassen werden (Leander Haußmann, Die Welt)? Wenn dem so wäre, wäre das:

6.

Das Ende der Phantasie. Inszenieren ist immer Interpretieren, das versteht sich. Aber muss man dazu zwangsläufig manipulieren? Kann ein Regisseur nicht interpretieren ohne "Fremdtext" als Krücke? Kann er der Reibung an Szenen, die ihm nicht passen, nur mehr durch Stückeln, Umschreiben oder Weglassen entgehen statt sie auszuhalten und seine EIGENE Phantasie dagegen zu setzen? Eine Inszenierung mit Textbearbeitung solcher Art ist genauso wenig per se innovativ, wie eine Inszenierung ohne Textbearbeitung zwangsläufig museal.

7.

Wenn der Autor also "Nein" sagt oder von vornherein sein Recht beansprucht, bestimmte Umgehensweisen mit seinem Werk nicht zu wollen (gegebenenfalls um den Preis, dann eben nicht gespielt zu werden), und wenn der Regisseur damit nicht leben kann: Dann muss dieser ein anderes Stück machen oder selbst eines schreiben oder ohne Text arbeiten.

8.

Wenn das Theater gar nicht erst vorher fragt (oder seine Angaben nicht stimmen), muss es akzeptieren, dass der Autor die Aufführung verbietet. Kommt selten vor, aber so ist es nun mal. Auch Regisseure haben gegen nachträgliche Veränderungen ihrer Inszenierungen geklagt (und Recht bekommen, siehe den berühmten Fall des Leipziger "Bewegungschors").

9.

Die immer geforderte "freie Benutzung des kulturellen Erbes" (Voges), die gibt es doch längst: Goethe, Schiller, Kleist, Büchner – Hunderte von Stücken stehen dazu allein in deutscher Sprache zur Verfügung, von Shakespeare, Molière, Ibsen und Tschechow ganz zu schweigen. Aber "Baal" oder "Endstation Sehnsucht", Stücke von Sperr, Schwab, Schimmelpfennig, von Sarah Kane oder Dea Loher sollen bereits "kulturelles Erbe" sein? Wer kennt das denn, außer uns privilegierten Theaterleuten, die in ihrer Arbeits- und Freizeit Texte lesen, die für die Umsetzung auf der Bühne geschrieben sind? In wessen Bücherschrank stehen diese Texte denn "zum Nachlesen", wenn sie überhaupt im Buchhandel zu kriegen sind? (Und die wenigsten zeitgenössischen Stücke sind das.) Hier wird die Forderung zum Bumerang: Damit ein Werk zum kulturellen Erbe werden kann, muss es nämlich erst gekannt und erkannt werden. Und genau deshalb wird es über einen längeren Zeitraum, weit über den Tod des Autors hinaus, in seinem Bestand geschützt.
Das ist das Wesen des Urheberrechts.

10.

Deshalb darf dieses Urheberrecht nicht in Frage gestellt werden.

P.S. Ob ein Autor tot ist oder lebendig, spielt dabei keine Rolle. Autoren haben, zumeist, Testamente gemacht und Menschen ihres Vertrauens ihre Werke überantwortet. Dass ein Autor nicht mehr lebt, berechtigt niemanden, gegen dessen letzten Willen zu handeln.

Felix Bloch Erben, Berlin
henschel SCHAUSPIEL, Berlin
Verlag der Autoren, Frankfurt am Main



Mehr zur Urheberrechts-Diskussion um "Baal" finden Sie im nachtkritik.de-Lexikon.

 

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Kommentare  
Verlagserklärung zur "Baal"-Urheberrechtsdebatte: nicht nur am Schreibtisch
Ach, was für eine Aufregung! Mit allergrößtem Respekt für die Autoren, aber ein Stück entsteht im Theater, in der Zusammenarbeit mit zig anderen beteiligten Künstler - nicht nur am Schreibtisch. Zwischen Bühne und Zuschauerraum gilt eine andere Dynamik als zwischen Buch und Leser.

(Filmdrehbücher untergehen noch viel krassere Änderungen während dem Dreh.)
Verlagserklärung zur "Baal"-Urheberrechtsdebatte: im Gegenteil
das urheberrecht ist nicht in seiner jetzigen form erfunden worden, und es ist auch nicht in stein gemeisselt. sehr dünn bis absurd die argumentation, Brechts werke seien noch kein kulturelles erbe. die dreigroschenoper? klar, die kennt ja niemand, die muss bestimmt noch weitere 20 jahre werktreu aufgeführt werden, bis irgendwer ausserhalb der theaterblase auch mal was davon gehört hat. tatsache ist, dass ganz im gegenteil die dreigroschenoper längst mausetod ist, WEIL sie nicht bearbeitet werden darf. texte bis 70 jahre nach tod des autors einbetonieren, das ist zuviel und gehört umgehend abgeschafft. ich kann ein schutzbedürfnis bis zum tod des autors erkennen, und selbst das sollte diskutiert werden, alles darüber hinaus ist schwehr nachvollziehbar und nutzt niemanden, ausser vielleicht den verlagen, und nicht mal denen, weil im zweifelsfall lässt man dann als künstler eben lieber die finger vom brecht. und die behauptung, die zusamenarbeit mit den verlagen sei unkompliziert, wenn es um brecht geht, ist schlichtweg gelogen: damit driftet das statement dann ins heuchlerische ab.
Verlagserklärung zur "Baal"-Urheberrechtsdebatte: Zehn-Punkte-Plan
1.) Die AutorInnnen sind Teil der Produktion, also nicht die alleinige Autorität, die einen Abend verbieten oder zulassen kann.
2.) Der Autor hat ein Urheberecht, die Regie nicht. Ein Text lässt sich jederzeit nachlesen, eine Inszeneirung nicht. Eine Inszenierung ist bei Verbot zensuriert und zerstört.
3.) Verleger und Intendant sehen jeweils ein fertiges Produkt, das nicht verändert werden darf, die Regie erschafft mittels diverser Medien (Schauspiel, Text, Licht, Bühne, Kostüm, Musik, Choreographie u.a.) erst dieses Produkt.
4.) Die Freiheit der Kunst ist unantastbar: "Der Zeit ihre Kunst, der Kunst ihre Freiheit". Brechts und Williams Werke können jederzeit unzensuriert nachgelesen werden, die Autorschaft ihrer Literatur besteht unbestritten, kein Theater verlegt deren Werke umgeschrieben, eine verbotene Inszenierung aber ist zerstört, das Medium des Theaters ist die öffentliche Bühne, nicht das Buch, siehe Punkt 2
5.) Ja
6.) Es geht nicht um innovativ oder museal, sondern um Kunstfreiheit. Brechts "Baal" besteht aus "Stückeln", "Umschreiben", "Fremdtext", "Weglassen". Und zwar von seinen eigenen Texten, sowie von Johsts "Der Einsame" und Gedichten von Francois Villon u.a.. Der Autor hat die Freiheit Texte als Material zu verwenden, siehe Elfriede Jelinek, Bert Brecht,Heiner Müller uva., die Regie nicht.
7:) So definiert sich auch Zensur, wobei der Unterschied von lebenden AutorInnen, die aktiv in einen Werkprozess eingreifen können zu Toten und deren Erben ein gravierender ist. Die Arbeit des Theaters ist immer prozeßhaft, Literaturtheater nur eine von vielen Theatergattungen.
8.) Der Text des Autors wird nicht verändert, die Inszenierung schon. Das Medium Theater hat nur die Aufführung. Wie schreibt der Brecht Forscher Jan Knopf: "Jede Inszenierung ist eine künstlerisch eigenständige Deutung des Texts; nichts kommt so auf die Bühne, wie es gedruckt ist."
9.) Keine Erben von Goethe, Schiller, Kleist, Büchner haben je versucht Inszenierungen zu verbieten.Im Gegenteil, ihre Werke wurden post mortem durchgehend interpretiert,gemalt, vertont, da das Urhebberechtsgesetz "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst" erst 1901 beschlossen wurde. Das fehlende Urheberrecht dürfte also sogar zur "Klassifizierung" dieser Werke beigetragen haben.
10.) Was ist mit dem Willen von RegisseurInnen, SchauspielerInnen, BühnenbildnerInnen, MaskenbildnerInnen, MusikerInnen, Lichtdesignern, VideokünstlerInnen, KostümbildnerInnen und vielen anderen Menschen mehr, deren Arbeit und Werk durch ein Verbot einer Aufführung willkürlich und für immer zerstört ist ?
Verlage zum Urheberrecht: Zensur findet statt
Man kann nicht laut genug sagen, ZENSUR FINDET STATT.
Und wird ermöglicht, wenn nicht gar gewünscht durch die Perversion des aktuell geltenden Urheberrechts.
Verlage und Autoren, die die Perversion dieses Urheberrechts zur ZENSUR ausnutzen, gehören BOYKOTTIERT. Und man sollte sich auch nach Ablauf der Schutzfristen fragen, ob solche Autoren es würdig sind, gespielt zu werden.
Noch widerwärtiger wird es freilich, wenn auch noch Erben - am besten wie im Falle von Brecht völlig dem Geist des Autors zuwider - in Ahnungslosigkeit aber Verteidigung eines vermeintlichen Heiligtums die ZENSUR gewordene Perversion ausüben.
Gottseidank gibt es ja genug großartiges rechtefreies Material, und auch einige Autoren, denen die Ausübung des gesetzlich sanktionierten ZENSURrechts zu peinlich ist. Nur ihnen sollten unsere hochsubventionierten Bühnen sich öffnen. Ein für allemal.
Geist ist nicht eigentumsfähig.
Die Idee "Geistigen Eigentums" ist ein Wahnwitz. Was zur materiellen Absicherung der Autoren in einem gewissen Rahmen noch erträglich wäre, ist als ZENSURmonopol mit keine zivilisierten Rechtsordnung vereinbar.
Verlage zum Urheberrecht: Schauspieler sind die Künstler
mich beschäftigt eine ganz andere frage, woraus sich auch eine frage nach der urheberschaft ableitet: wieso ist immer die rede vom regisseur/vom bühnenbildner/vom kostümbildner/vom autor als KÜNSTLER? was ist über ein sogenannter künstler, übernimmt man hier den künstlerbegriff aus der bildenden kunst?

Dann sollte man sich wirklich anfangen gedanken darüber zu machen, um welche kunst (im sinne der veredelung des handwerks, Gropius) es hier geht. nämlich um theater richtig? und merkwürdigerweise, wird hier wieder theater zu etwas stilisiert und alles wird zum non plus ultra im theater erklärt, aber das wichtigste im theater, der SCHAUSPIELER, fällt dabei nun wieder einmal völlig unter den tisch.

all die autoren, all die regissuere, (all die kostüm und bühnenbildner) möchte ich gerne sehen, wie sie mit ihrem urheberschutz dort stehen und KUNST machen wollen, ganz alleine dort stehen, ohne schauspieler, nur im mitleid und ihrem urheberrecht suhlend.

das wäre mal ein THEATER.
Verlage zum Urheberrecht: Einflussrecht endet an der Bühne
@ZENSUR: Sie haben leider völlig recht.
Was die sich da erlauben ist reine Zensur.
Und es ist reines Geheuchel, wenn die da behaupten, die künstlerische Freiheit des Autors stünde über allem, und würde durch Aufführungen beschnitten.
Das ist völlig falsch. Diese ist unbegrenzt, solange ihm nicht von vornherein reingeredet wird, was er denn überhaupt schreiben oder veröffentlichen dürfte. Sobald sein Werk existiert, wird es ja in seiner Form nicht verändert. Wenn durch Veränderungen Neues entsteht, geht das Alte ja nicht verloren.
Man mag aber darauf bestehen, dass deklariert wird, was das "Werk" des Autors ist, und was in einer Aufführung Zutat.
Hier endet für mich ultimativ jedes Einflussrecht eines Autors. So er denn nicht selbst Regisseur usw. ist, aber das ist ja was anderes.
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