Versammlungsfreiheit durch Beethoven nicht gefährdet

3. Mai 2016. Das Ermittlungsverfahren gegen Markus Müller, Intendant des Mainzer Staatstheaters, wegen Störung einer AfD-Kundgebung ist eingestellt. Einem Bericht der Allgemeinen Zeitung zufolge hat Markus Müller bestätigt, dass ihm am Freitag ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Mainz zugestellt worden ist.

Müller und sein Ensemble hatten während einer Versammlung der Rechtspopulisten der "Alternative für Deutschland" am 21. November 2015 auf dem Mainzer Gutenbergplatz aus dem benachbarten Theatergebäude heraus laut mehrfach Beethovens "Ode an die Freude" angestimmt und so die AfD-Redner übertönt. (nachtkritik.de berichtete). Wenige Tage später hatte es auch in Hannover eine ähnliche Aktion gegeben. Die Strafbehörden waren in Mainz der Allgemeinen Zeitung zufolge wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit tätig geworden. Die Einstellung begründe die Staatsanwaltschaft damit, so die AZ weiter, Müller sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er die genehmigte AfD-Demo verhindern oder deren Durchführung vereiteln wollte.

(AZ / sle)

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