Die neue Zweiklassengesellschaft

20. September 2011. Als "Farce" empfindet Reinhard Brembeck in der Süddeutschen Zeitung (20.9.2011) die Neuregelung der Umsatzsteuer für Regisseure. Während selbstständige Künstler, die sichtbar auf der Bühne agieren (z.B. Schauspieler, Musiker, Dirigenten), mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet werden oder teilweise ganz von der Umsatzsteuer befreit sind, haben Regisseure, laut Entscheidung des deutschen Finanzministeriums, neuerdings die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent auf ihren Honoraren zu tragen.

Die "Dienstleistungen der den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler sind weder mit denen eines Regisseurs gleichwertig noch stehen sie im Wettbewerb zueinander", so die Argumentation des Bundesfinanzhofs zu dieser Klassifikation der Bühnenkünstler.

Brembeck umreißt die Konsequenzen dieser Neuregelung: "Wären Theater normale Wirtschaftsunternehmen, würden sie die Umsatzsteuer einfach auf die Gagen aufschlagen und sich das Geld dann vom Staat wiederholen. Da sie aber von der Umsatzsteuer befreit sind, bleibt ihnen dieser Weg verschlossen. Die kleinen und mittleren Häuser werden Bruttohonorare zahlen, die die damit sicherlich kaum zufriedenen Regisseure dann voll versteuern müssen, einschließlich Umsatzssteuer. Während die Starregisseure mittels Nettohonoraren die Erhöhung den Theatern aufdrücken können."

Mit anderen Worten: Zu erwarten sind erhöhte Kosten für Opernhäuser und Theater ebenso wie "Einkommensverlust für viele Regisseure". Der Bühnenverein befürchte darüber hinaus, dass das Finanzministerium zur Gleichbehandlung aller selbstständigen Künstler voran schreiten könnte – hin zur Umsatzsteuer von 19 Prozent für alle.

(chr)

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