Noch hoffen wir

von Frank-Patrick Steckel

Berlin, 19. Februar 2013.

Meine sehr geehrten Damen und Herren –

können meine Regiekolleginnen und -kollegen, können die Bühnenchoreographen der deutschen Theater und ich Sie von der Notwendigkeit eines überfälligen, winzigen Reformschritts in Sachen Kulturpolitik und Theaterkunst überzeugen? Eines Reformschritts, der fast schon getan war - und nun rückgängig gemacht zu werden droht? Eines Reformschritts, dessen Verwirklichung die Bundesrepublik nichts, dessen Wegfall die öffentlich-rechtlichen Theater und die an diesen Theatern frei arbeitenden Bühnenschaffenden hingegen sehr viel kosten würde? Eines Reformschritts, der diese Bezeichnung schon deshalb verdient, weil er eine absurd sachfremde, aber für die Betroffenen wirtschaftlich gravierende Fehleinschätzung der künstlerischen Tätigkeit eines Bühnenregisseurs oder Choreographen durch die Steuerbehörde korrigiert? Eines Reformschritts, dessen angekündigte Verwirklichung bereits – und, wie sich jetzt zeigt, verfrüht – das lebhafteste positive Echo hervorgerufen hat, welches ein Regierungsentwurf seit langem erfahren durfte?

Zwar vergeht kein Tag, an dem sich nicht jemand fände, der uns versichert, unser Schicksal und das unserer Theater sei Ihnen, "der Politik", in Wahrheit weitgehend gleichgültig, so gleichgültig, wie es der überwiegenden Mehrheit der wahlberechtigten Deutschen sei, die ihre und unsere Theater nicht besuchen. Und, es läßt sich nicht leugnen, es gibt Indizien für die Richtigkeit dieser Behauptung. Einen harmonischen Augenblick lang sah es jedoch so aus, als hätten die Skeptiker sich geirrt: Lasen wir in den Zeitungen nicht die erleichterte Mitteilung des mit den kulturellen Angelegenheiten beauftragten Staatsministers, er sei froh, dass es ihm gelungen wäre, diese zwar kleine, aber kulturpolitisch wichtige Regelung – nämlich die Umsatzsteuerbefreiung für die an öffentlich geförderten Theatern gastierenden Regisseure und Choreographen – in Gesetzesform einzubringen? Wurden ihm nicht schon allerorten – und zu Recht – Glückwünsche ausgesprochen? Hatte er nicht offenbar erhebliche Widerstände erfolgreich niedergerungen?

Und erfuhren wir nicht auch gute Gründe für diese Regelung? "Die Steuerbefreiung für diese Leistungen ist geboten, da diese für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen. Die Theateraufführung wäre ohne den Bühnenregisseur, der wie der Bühnenchoreograph – als Regisseur der Tänzer – den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht wesentlich prägt, nicht vorstellbar." In der Tat: es wurde Zeit, das steuerrechtlich festzustellen, was jeder Theaterbesucher aus eigener Anschauung weiß.

Und nun? Das Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013, welches diese Reform als bescheidenen – zwischen den Parlamenten unstrittigen – Baustein enthielt, droht zum Scheitern der Reform selbst zu führen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein "Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz" weist die Umsatzsteuernovellierung für Bühnenregisseure und -choreographen nicht mehr auf. Die, wie es scheint, nach wie vor kräftigen Widerstände erhielten eine zweite Chance – und, wie es scheint, nutzten sie sie.

Können meine darob bestürzten Kolleginnen und Kollegen, in deren Namen ich Ihnen schreibe, Sie davon überzeugen, daß es nun an Ihnen liegt, ob der kulturpolitische Fortschritt, den der Gesetzentwurf zweifelfrei darstellt, Wirklichkeit wird?

Noch hoffen wir. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

Frank-Patrick Steckel

Mehr zur Umsatzsteuerdebatte auf nachtkritik.de:

Welche Auswirkungen eine Umsatzsteuerpflicht für Regisseure auch rückwirkend haben kann, erklären Wolfgang Behrens und Uwe Steinkamp in einem Überblickstext.

Meldung vom 19.1.2013: Umsatzsteuerbefreiung für Regisseure vorerst gescheitert

Meldung vom 24.9.2012: Bühnen- & Kostümbildner fordern umsatzsteuerliche Gleichstellung

Presseschau vom 20.9.2011: Süddeutsche Zeitung zur Umsatzsteuer-Neuregelung

mehr debatten

Kommentare  
Offener Brief UStG: Kostüm-, Video, Bühnenbildner
Sehr geehrter Herr Steckel! Danke für ihr Engagement!
ABER:
Sie haben in ihrem Appell die freiberuflichen Kostüm-, Video- und Bühnenbildner vergessen, die ja genauso "für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen. Die Theateraufführung wäre ohne den BÜHNENBILDNER, der wie der Bühnenchoreograph – als Regisseur der Tänzer – den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht wesentlich prägt, nicht vorstellbar." Wenn man jetzt weiter an die Steuerbefreiuung für Regisseure und Choreografen appelliert, dann sollte man die Chance nicht verpassen, auch die Bühnenbildner miteinzubeziehen.
Beste Grüße!
Offener Brief UStG: Die Autoren
"Die Theateraufführung wäre ohne den Bühnenregisseur, der wie der Bühnenchoreograph – als Regisseur der Tänzer – den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht wesentlich prägt, nicht vorstellbar." Stimmt. Und die Autoren, die viel weniger verdienen (...)? Sie sind seit eh und je umsatzsteuerpflichtig!

(Anm. d. Red:
Sehr geehrter Patrick Heim,
über die Auswirkungen der Umsatzsteuerpflicht informiert unten verlinkter Überblickstext. Gegenüber einem Verlag ist es z.B. kein Problem, Umsatzsteuer aufzuschlagen, da es für die Verlage ebenfalls nur durchlaufende Posten sind. Anders für die Theater (und Museen, Rundfunkanstalten, Kirchen etc.): Diese sind von der Umsatzsteuer "befreit" und können sie also nicht "weiterreichen".
Link: http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=6169:umsatzsteuer-ein-urteil-des-bundesfinanzhofes-bringt-regisseure-und-theater-in-not&catid=101:debatte&Itemid=84 )
Offener Brief UStG: Dank
Danke, Frank-Patrick Steckel.
Offener Brief UStG: Zustimmung des Autors
Zu Nr. 1: Sie haben vollkommen Recht - dem entsprach auch unser ursprünglicher, vom Bundesfinanzministerium dem Kulturstaatsminister gegenüber allerdings abgelehnter Formulierungsvorschlag. Im Augenblick aber kann es nur darum gehen, die bereits beschlossene Regelung in das neue „Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz“ zu übertragen, und für die Ausstatter auf dem ermäßigten Steuersatz zu bestehen.
Offener Brief UStG: Nachfrage eines Bühnenbildners
Sehr geehrter Herr Steckel. Vielleicht können Sie mir helfen. Die Theater machen immer Verträge mit mir (Bühnenbildner) in denen es heißt: 60 % werden mit 7% vesteuert und 40% mit 19% (Rechte und Arbeitsleistung). Theoretisch wäre es aber möglich alles mit 7% zu versteuern, oder? Könnte man bei Vertragsschluss darauf bestehen?
Danke für ihre Hilfe!

P.S.: Der Bühnenverein fordert die Befereiung für Regisseure und Bühnenbildner:
http://www.buehnenverein.de/de/presse/28.html?det=343
Umsatzsteuer: Antwort auf Frage
Zu Nr. 5: Die Aufteilung der Leistungen ist nicht sachgerecht. Die Hauptleistung in diesen Verträgen, egal wie deutlich formuliert, ist immer die Übertragung des Aufführungs( = Urheber)rechts des Werks; etwaige Dienstleistungen, sofern nicht unmittelbar Vorstufe zum Werk, sind allenfalls Nebenleistungen, die umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilen. Diesen Zusammenhang sieht eigentlich auch die Finanzverwaltung in ihrem Umsatzsteueranwendungserlass (12.7. Einräumung ... urheberrechtlicher Schutzrechte (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG)) so:

„Kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk vom Auftraggeber nur durch die Ausnutzung von Rechten an diesem Werk bestimmungsgemäß verwendet werden und werden ihm daher die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt oder übertragen, bildet die Einräumung oder Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte den wesentlichen Inhalt der Leistung. Die Herstellung des Werks geht als Vorstufe für die eigentliche Leistung in dieser auf, und zwar auch dann, wenn das Werkoriginal dem Auftraggeber überlassen wird.“

Die Übertragung des Urheberrechts bildet somit den Vertragsinhalt. Sie zieht den ermäßigten Steuersatz nach sich.
Umsatzsteuer: wofür die Ermäßigung?
Ich glaube nicht an den ermäßigten Steuersatz. Ich glaube nicht an die Sonderstellung der staatlichen Theaterkunst. Dort werden nicht ausschließlich subventionswürdige Leistungen erbracht. Ich halte die Kunst der Regie und des Bühnenbildes für keine eigenständige geistige Leistung. Ich glaube, dass sie sich immer von einem Werk ableitet, welches interpretiert, dekonstruiert oder kommerziell ausgebeutet oder sonstwie verwertet wird.

Ich gebe es offen zu. Ich wäre erfreut, wenn dieser ermäßigte Steuersatz nicht realisiert würde.
Umsatzsteuer: 7%-Frage
Sehr geehrter Herr Steckel! Vielen Dank für die ausführliche Information! Folglich kann man darauf bestehen, dass 100% zu 7% verteuert werden, richtig? Denn die Vorleistung (anwesend sein auf Proben, Entwürfe, Modellbau, Absprachen) gehören ja direkt zum Werk, das man verkauft, dazu. Oder?
Martin Baucks, hier geht es nicht um Glaubensfragen.
Umsatzsteuer: Mutation zur Zusatzsteuert
"Ich gebe es offen zu. Ich wäre erfreut, wenn dieser ermäßigte Steuersatz nicht realisiert würde. "

Ich gebe offen zu: genau, wenn die Theater dann aber die Umsatzsteuer übernehmen, wie es eben die Eigenschaft der Umsatzsteuer ist.

Lieber M. Baucks: Sonst ist es nur eine Zusatzsteuer, die Sie in Ihrem Groll auf freischaffende Theaterkünstler fordern.
Wo beginnt für Sie denn die eigenständige künstlerische Leistung? Können Sie das überhaupt noch beurteilen, der Sie Sich im Furor so aus der aktuellen Diskussion herausgeschossen haben?
Umsatzsteuer: überlesen
Steckels Beiträge sind nun wirklich einer der Wichtigsten, die hier gezeigt werden. Aber jedesmal kommt ein gewisser Herr Baucks und stolziert wie ein Storch durch den Salat und meint irgendwo ein Würmchen finden zu müssen, um dagegen zu sein. Und dann auch noch so langweilig. Man sollte Baucks Beiträge am Besten überlesen.
Umsatzsteuer: zur Sache
Warum unterdrücken Sie meinen Kommentar?
(Liebe/r naja, weil Ihr Kommentar nichts zur Sache beiträgt, sondern ad personam austeilt. Die nachtkritik-Redaktion)
Umsatzsteuer: der Fehler dieser Steuer
zu 9.: Ja, genau! Man kann es nicht oft genug betonen, dass die Theater eben NICHT die Umsatzsteuer übernehmen, "wie es eben die Eigenschaft der Umsatzsteuer ist", da sie sie ja als Staatsbetrieb selbst nicht wieder bekommen. Sie zahlen nur den Betrag den der Etat hergibt - egal wie der Künstler ihn selbst versteuern muss. Jenseits von aller Kunst-Diskussion ist das der logische Fehler.
Umsatzsteuer: keine eigenständige geistig Leistung???
Mir geht es wie MB BO:
Ich finde Herrn Baucks Glaubensbekenntnisse mittlerweile auch nervig.
Sobald Herr Steckel etwas postet, kommt sofort die Gegenreaktion - meist in aggressivem Unterton.
"Ich halte die Kunst der Regie und des Bühnenbildes für keine eigenständige geistige Leistung".
Was soll man dazu noch sagen?
Umsatzsteuerdebatte: wie das?
"Lowly rated comment" ? "§ 7 wird bei Öffnung § 1" ??
Wie geht das jetzt wieder vor sich ???
Umsatzsteuer: Antwort
Zu Nr.8: Richtig.
Umsatzsteuer: nur Echo?
Verstehe ich das richtig? Sie lassen ein Echo zu. Streichen aber den Ton, der es erzeugte?
Umsatzsteuer: neue Hoffnung
Frank-Patrick Steckel übermittelt folgenden Stand der Dinge:

"Vorgestern im Kulturausschuss konnte dieses Thema aus Zeitgründen nicht behandelt werden - Kulturstaatsminister Bernd Neumann kündigte jedoch eine schriftliche Stellungnahme an, die uns nun vorliegt. Der von ihm gemachte Formulierungs-Vorschlag enthält die Chance, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen – zwar nicht gestern Abend bei der 1. Lesung dieses im Schnelldurchlauf durchgepeitschten Verfahrens – aber durch die Ausschuss-Arbeit der kommenden Woche doch noch in letzter Minute in das gesetzgebende Verfahren eingebracht wird." (Zeitl. angepasste Stellungnahme Luc Jochimsen, DIE LINKE)

Stellungnahme und Formulierungsvorschlag von Bundesstaatsminister Bernd Neumann:
BKM 19. Februar 2013
Umsatzsteuerbefreiung von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen,
Novellierung des § 4 Nr. 20 a UStG
Das Kabinett hat am 6. Februar 2013 den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) beschlossen. Die aus kulturpolitischer Sicht bedeutsame Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und -choreographen ist darin – anders als im Entwurf für das Jahressteuergesetz – nicht mehr enthalten.
Es handelt sich hierbei aber um ein kulturpolitisch äußerst wichtiges und dringliches Anliegen, da die Regisseur-Problematik auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zurückzuführen ist und derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Der Bundesfinanzhof hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Leistungen von Regisseuren an öffentlichen
Theatern nicht steuerbefreit sind. In der Praxis liegt eine Veränderung vor, die weitreichende Folgen für die betroffenen Regisseure und Theater hat.
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 war Konsens über eine Regelung erzielt worden, die die Leistung von selbständigen Regisseuren und Choreographen an öffentlichen Theatern von der Umsatzsteuer befreien sollte. Das Jahressteuergesetz ist jedoch an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Die fehlende Zustimmung hatte aber mit dieser im Entwurf enthaltenen kulturrelevanten Regelungen nichts
zu tun. Dieser Punkt war unstrittig und könnte daher im parlamentarischen Verfahren wieder aufgegriffen und in den Gesetzesentwurf übernommen werden.
Ein Formulierungsvorschlag ist beigefügt.

BKM Formulierungsvorschlag
In Art. 7 der Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wird nach Nr. 1 folgende Nr. 2 als neuer Punkt eingefügt:
In § 4 Nr. 20 Buchstabe a wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen im Sinne der Sätze 1 und 2, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass deren künstlerische Leistungen diesen Einrichtungen unmittelbar dienen“
In der Begründung wird bei Art 7 zu Nr. 2 neu eingefügt:
§ 4 Nr. 20 Buchstabe a Satz 3-neu-
Nach dem geltenden § 4 Nummer 20 Buchstabe a UStG sind neben den abschließend aufgeführten Umsätzen der Gebietskörperschaften auch die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen.
Die Ergänzung der Steuerbefreiungsnorm des § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG um die Leistungen der Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen schafft nunmehr für alle Seiten Rechtsklarheit. Die Steuerbefreiung für diese Leistungen ist geboten, da diese für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen. Die Theateraufführung wäre ohne den
Bühnenregisseur, der wie der Bühnenchoreograph – als Regisseur der Tänzer – den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht wesentlich prägt, nicht vorstellbar.
Die Steuerbefreiung ist auf an Theatern, Opernhäusern etc. erbrachte Umsätze von Bühnenregisseuren und –choreographen beschränkt. Leistungen von Bühnenregisseuren und –choreographen an andere Leistungsempfänger sowie Leistungen z.B. selbständiger Filmregisseure, Hörspielregisseure und Fernsehregisseure sind nicht begünstigt.
Im Übrigen ergibt sich durch diesen Zusatz weder eine Änderung der bisherigen Rechtslage noch ein Spielraum für eine erweiternde Auslegung auf weitere Berufsgruppen.
Die bisherigen Nummern 2 bis 6 werden in Gesetzestext und in der Begründung Nummern 3 bis 7.
Umsatzsteuer: U-Boot-Kommentare
@ 16 und nachtkritik de.

Naja, Herr Baucks, so ähnlich ist es mir ja mit Ihrem Kommentar 7 gegangen; ich las überall "Herr Baucks, schweigen Sie endlich"-Statements und hatte weit und breit keinen Baucks-Kommentar gesichtet - bis es mir dann aufging mit dieser "U-Boot"-Funktion des "lowly rated connents". So glücklich kommt mir diese neue Regelung insofern auch nicht vor, zumal hier nicht transparent gemacht wurde, wann oder wodurch ein Kommentar zu einem solchen U-Boot-Kommentar wird. Fast könnte man an ein Spiel denken, zu erforschen, ob das "Verborgene, Verbotene" jetzt sogar noch mehr reizt, aber das macht ja keinen Sinn, weil man keine Gegenprobe hat, was sonst so gelesen wurde oder nicht (und ich nachtkritik de. nicht unterstelle, hier ein reines "Machtinstrument" einzuführen). Ich bin kein Vertreter des "Viel Feind, viel Ehr", aber ein solcher darf sich durch die neue Regelung, denke ich, eher auf Konformismus des Blogs hindeutend beschnitten sehen. Oder wollte man etwa die lowly frequented SchreiberInnen hier schützen vor allzu vernichtenden Zahlen ?? Da finde ich das Youtube-System mit den absoluten X:Y-Werten, offen gestanden, geradliniger, transparenter, ehrlicher. Gut, aber das ist der Umsatzsteuerthread, ich weiß. Nur, ich gebe zu bedenken, was den Umgang miteinander angeht, daß der letzte Wortwechsel (vor allem Steckel-Baucks) zur Umsatzsteuer nicht in einem eigens dafür eingerichteten Thread statt hatte; insofern sollte es jetzt nicht empören, wenn das in einem eigens dafür vorgesehenen Thread nun fortgeführt wird, zumal nicht jeder jeden Thread liest und auch immer wieder neue LeserInnen hinzutreten.

(Lieber A.Z., lieber Martin Baucks,
die Kommentarbewertungsfunktion ist auch für uns noch ein sehr neues Instrument. Dass bei einem Wert von -5 ein Kommentar "eingeklappt" wird, hat sogar einige von uns überrascht, und wir werden sicher bald darüber reden, ob das so bleiben soll. Immehrin verschwinden die "U-Boot-Kommentare" nicht auf immer in der Versenkung, man kann sie ja auch wieder "ausklappen". Als Kind hatte ich übrigens das Spiel "U-Boot-Jagd" - wer weiß, vielleicht ist es ja sogar für manche ein Vergnügen ganz eigener Art, U-Boot-Kommentare aufzuspüren ... Aber wie gesagt, wir werden darüber reden. Herzlich grüßt Wolfgang Behrens für die Red.)
Umsatzsteuer: Üblichkeit ist kein Argument
@ nachtkritik de

Berichtigung:

Muß ich erneut berichtigen, was ich schrieb: ist heute so ein Tag.
Irgendwie hat mir die Erinnerung da einen Streich gespielt. Natürlich gab es einen eigenen Umsatzsteuerthread im Januar (101 Einträge zu einem Artikel vom 19.1.2013), ich weiß auch nicht, wie ich darauf komme, man wäre auf einem Nebengleis startend zu diesem Thema gelangt -vermutlich weil "Vernichtungsfeldzug" bei mir noch korrespondierte mit der "Oberleutnant Krafft"-Episode aus dem Gorki-Entlassungs-Thread- (es war schlicht ein Thread zu einer Meldung). Mal sehen, was die neuen Perspektiven, siehe § 17, bringen. Das ändert aber nichts daran, daß ich die neue Praxis der "Kommentarverubootung", und diese ist mir in diesem Thread halt zuallererst begegnet, für nicht sonderlich glücklich halte. Was verspricht sich nk konkret davon,und/ oder ist das auch wieder nur überall üblich ??
Und seit wann eigentlich derlei Üblichkeiten ein Argument oder Verwandtes ! Den FAQs jedenfalls könnten Sie die neuen Rating-Regeln hinzufügen, um über ein -vielleicht interessantes Instrument, wer weiß ?- eine gewisse Transparenz zu ermöglichen, was ich bislang nicht sehe.

(Lieber Arkadij, da hat sich jetzt vermutlich etwas überschnitten, meine vorläufige Antwort finden Sie unter 18. Herzlich wb)
Umsatzsteuer: U-Boot-Film
@ wb

Stimmt, gab eine Überschneidung ! Danke für die Antwort.
post scriptum: Dieses U-Boot-Spiel hatte ich auch, und Manfred Zapatka hat (zusammen mit Ulrich Mühe) auch einmal in einem U-Boot-
Film zusammen gewirkt (da schließt sich also dann noch so ein Kreis).
Umsatzsteuer: Lobbyarbeit
"Die, wie es scheint, nach wie vor kräftigen Widerstände erhielten eine zweite Chance – und, wie es scheint, nutzten sie sie."

...sagt Herr Steckel: Hier aber taucht nur eine Haltung, eine Meinung auf. Dieses Einhelligkeit ist natürlich trügerisch. Denn es gibt Gegepositionen. - So wie hier die Debatte verläuft, zeichnen sich darin typische Merkmale des "staatlich" organisierten Theaterrudels auf. Gegenteilige Meinungen werden einfach als schandhaft runtergeprügelt und kommen dann intern nicht mehr vor.

Die Platform "Nachtkritik" ist aber keine Interna. Und von daher sollten hier solche Mechanismen nicht greifen.

Ich bleibe dabei. Wenn einer Gruppe Privilegien genommen werden, sie plötzlich zur Kasse gebeten werden, ist der Aufschrei erst einmal immer groß. Und doch bleibt festzustellen, dass die Regisseure und Ausstatter immer noch die Besserverdienenden sind an den Theatern. Höhere Steuern sind verkraftbar. Außerdem sind die Leistungen vieler Regisseure und Ausstatter nicht zwingend originäre eigene geistige Leistungen. Es gibt da auch viel "Tingeltangel" und extreme Mittemäßigkeit. Natürlich gibt es große Künstler unter diesen beiden Berufsgruppen, aber auch sie sind fast schon in der Minderheit. Ein größerer Teil lebt davon, dass eine kleinere Gruppe tatsächlich künstlerisch etwas riskiert. Sie hängen sich an diese Leistungen dran, erreichen sie aber nicht. Von daher sind die Arbeiten dieser beiden Berufsgruppen nicht gleich zu bewerten. Es gibt immer wieder sehr kommerzielle Ausleger im staatlichen Theaterbetrieb, die sich intern oft als große Bedenkenträger gegenüber avangardistischen Künstlern zeigen, ja sich vielerorts sogar feindlich zeigen. Man kann also feststellen, dass die Leistungen dieser beiden Berufgruppen auch steuerrechtlich sehr unterschiedlich bewertet werden kann.

Dies Selbstverständniss mit dem hier gefordert wird, ist nicht mehr zeitgemäß. Nur weil etwas auf den Brettern eines Stadttheaters stattfindet, ist es noch lange nicht Kunst, die steuerliche Privilegien einfordern darf. Diese Annahme wäre völlig falsch und deplaziert.

Befremdlich ist hierbei auch, dass die Leistungen von selbstständigen Fimregisseuren und Hörspielregisseuren ausgenommen sein sollen. Wie kommt es zu dieser Ausgrenzung. Reicht es also an einem Stadttheater oder Staatstheater angestellt zu sein und schon hat man das Gütesiegel steuerbegünstigter Künstler zu sein? Nein. Das reicht auf keinen Fall. Ich wiederhole es: Steckel betreibt hier reine Lobbyarbeit einer Berufgruppe, der er auch angehört. Sonst nichts. Und es immer gut, wenn reine Lobbyisten in ihren Privilegien heruntergeregelt werden. Erst dann entsteht eine neue Wachheit für die umfassenden Vorgänge von Ungerechtigkeit in der Förderung von Bühnenkünstlern.
Umsatzsteuer: schlechter Verdienst
an kleineren und mittleren verdienen die regisseure falls sie nicht gerade mehr als sechs produktionen machen inzwischen schlechter als die schauspieler.und die verdienen ja bekanntlich wesentlich schlechter als die festangestellten in verwaltung und technik.
wo sehen sie da ein besserverdienen.
ausstatter werden noch schlechter bezahlt und können inzwischen oft ohne mehrere produktionen gleichzeitig zu machen gar nicht von ihrer arbeit leben.
dies ist alles dem umstand geschuldet das die einsparungen der letzten jahre in den theatern nahezu ausschliesslich vom künstlerischen bereich erbracht werden musstn da die festangestellten nach tarif bezahlt werden müssen und an ihren gehältern nur sehr schwer gesparrt werden kann.
wenn sie derart uninformiert sind unterlassen sie doch bitte ihre unqualifizierten pauschalisierungen.
und die behauptung das die leistung der meisten ausstatter und regisseure nicht zwingend originäre künstlerische leistungen wären grenzt fast schon an hetze.wer entscheidet denn das die völkische kunstkammer?
ein wenig respekt vor der arbeit anderer muss doch möglich sein.
(auf jeden europaparlamentarier kommen 800 lobbyisten,ohne lobbyarbeit geht politisch in diesem land gar nix,aber viel spass beim runteregeln des reinen lobbyisten der im nebenberuf ja auch noch regisseur ist.)
Umsatzsteuer: die Befreiten
Vielleicht sagt Herr Baucks auch noch etwas zu den Leistungen der Orchestermusiker, Chorsänger, Solisten, Schauspieler, Tänzer und Dirigenten an den staatlichen Theatern - sie alle sind nämlich von der Umsatzsteuer befreit.
Umsatzsteuer: Landeplatz Stadttheater
@baucks

nun ja, Hetze, ich bitte sie. Es gibt eben eine ziemlich große Gruppe ganz biederer Handwerker im Fach Regie und Aussattung, die aber, wenn sie denn endlich am Stadttheater gelandet sind, auf der Stelle als Künstler angesehen werden. Die Stadttheater sind aber nicht der Ort, der jemanden als Künstler qualifiziert. Dort herrschen mittlerweile ganz andere Kriterien.

Uninformiert und unqualifiziert, nein, das bin ich nicht, im Gegenteil, ihre "Völkische Volkskammer-Keule" zeugt von einer unqualifizierten Überreaktion.

Lernen sie erst einmal Kritik zuzulassen. Ansonsten erwecken sie den Eindruck, als ob sie ihre Reihen gerne festgeschlossen halten.
Umsatzsteuer: Regisseure Verwerter anderer Kunst
@23

...in der Tat sind sie aber auch in den meißten Fällen fest angestellt, nicht wahr? Außerdem bin ich tatsächlich davon überzeugt, dass jene, die allabendlich auf der Bühne stehen oder im Orchestergraben musizieren eine originäre künstlerische Leistung erbringen durch ihre physische Präsenz innerhalb der Kunstleistung, die sie erbringen. Kritisch könnte man hierbei den Dirigenten im Vergleich zum Regisseur sehen. Doch letztendlich hat er eine andere Aufgabe.

Ja, ich glaube, dass die Gruppe der Regisseure und Ausstatter, die nur Verwerter einer anderen Kunst sind, sehr groß ist, da können sie noch so höhnen. Und ich glaube, dass dies eine durchaus vertretbare Position ist. Nur eben für Lobbyisten schwer komensurabel.
Umsatzsteuer: Warum Freude, wenn Kunst verhindert wird?
An welchen Theatern muss man denn unterwegs sein, um zu glauben, dass Regisseure, Choreografen, Ausstatter Besserverdienende sind?
Ich kenne viele, die ihren Beruf aufgeben mussten, weil sie zwar viele Aufträge hatten, die Gagen aber nicht zum Leben reichten.

Wer glaubt, Regie und Ausstattung verwerten immer nur ein vorhandenes Werk, kann nicht viel im Theater herumgekommen sein.
Wo sieht man denn noch die Regieanweisungen aus dem Reclamheft inszeniert?
Eigenständige künstlerische Bühnenentwürfe, die ganzen Produktionen neue Richtungen geben, Inszenierungen, die eine ganz eigene Sprache entwickelt haben, sind inzwischen die Regel.
(Oft schon so weit, dass Autoren und Publikum sich über soviel eigenständige geistige Arbeit ärgern .)

Wo dies nicht gelingt, der Mut fehlt, die Zeit, die Unterstützung der Theaterleitung etc. ist das oft eben gerade der finanziellen Not (der Theater und der Künstler) geschuldet.

Was freut jemanden daran, die Subvention von guter, mutiger, unterbezahlter, eigenständiger Kunst verhindern zu wollen mit dem Hinweis darauf, es gebe auch schlechte, gut bezahlte Künstler?

Wem hilft ein so negatives, feindliches Verhalten?

Das eigenständige künstlerische Denken gehört gefördert und nicht mit kommerzieller Mutlosigkeit gleichgesetzt!
Umsatzsteuer: hochmütige Kommentare
Sie haben schon mal einen Kommentar von mir bezüglich Herrn Baucks unterdrückt,den Sie zu persönlich fanden.Ich finde aber Herrn Baucks mit seinen Kommentaren um keinen Deut besser. Im Gegenteil,er hängt sich dann auch noch das Mäntelchen des Fachmanns um.Ich kann nicht erkennen,beim besten Willen nicht,was seine Kommentare hier beitragen außer - ja,es kommt mir so vor - Wichtigtuerei. Wie er über die Menschen,die Kollegen an den Stadttheatern schreibt,ist meiner Meinung nach von einem Hochmut geprägt,dessen Grund ich in Herrn Baucks Schauspielkunst und seiner Schriftstellerei nicht als begründet erkennen kann. Vielleicht kommt das aus seiner Enttäuschung,nicht mal mehr an einem "Stadttheater" gefragt zu sein.
Umsatzsteuer: Wer bestimmt, ob einer Künstler ist?
Liebe Nachtkritik-Redaktion,lieber Herr Baucks
zwei Fragen:
1. Kann man nun mit der Voting-Funktion etwas bewirken oder nicht? Wenn ja, was? Denn Herr Baucks hat schlechte Werte und lässt sich trotzdem wieder weiter aus und man kann seine Kommentare nicht umgehen. - und je mehr sich die anderen Kommentatoren aufregen, desto lieber scheint es ihm zu sein.
2. Lieber Herr Baucks, ich erkenne bei Ihren Meinungsäußerungen der letzten Zeit keine inhaltliche Linie, außer der der jeweils maximalen Provokation. Dehalb die Frage: Wenn Sie selbst noch Regisseur wären, würden Sie selbst für Ihre Arbeit von der Umsatzsteuer befreit werden wollen? Sind Sie ein Künstler? Und wer, würden Sie sich wünschen, sollte das bestimmen?

(Liebe Frau Regine,
bei 15 Minus-Voten klappt der betreffende Kommentar ein und man sieht nur noch seine Überschrift. jnm)
Umsatzsteuer: nicht um zu provozieren
@25.26

Wieso müssen sie sich immer auf eine persönliche Ebene begeben?

Nein. Ich hätte kein Problem damit den vollen Umsatzsteuersatz zu zahlen. Wieso auch? Im Laufe der Jahre habe ich verstanden, dass die Arbeit die an staatlichen Theatern geleistet wird nicht mehr oder weniger wert ist als viele andere Arbeiten auch. Ich glaube nicht, dass es für die Arbeit als Künstler eine besondere Hervorhebung braucht.

Eine solche Haltung empfinde ich als unzeitgemäß. Zudem habe ich berechtigte Zweifel an der künstlerischen Sonderstellung staatlich finanzierter Theater.

Ich habe nicht die geringste Ahnung, warum sie mit einer grundsätzlichen Kritik nicht umgehen können.

Meine Linie habe ich hier oft genug erläutert. Tue es aber gerne nochmals, falls wirklich Bedarf besteht. Woran ich zweifele.

@naja

Außerdem lese ich hier Kommentare wie: "Der Abend war grauenhaft, genau wie der Volksfeind damals. Ein Trauerspiel.
Theaterbesucher"

Über die Arbeit von Lukas Langhoff. Ich lese hier häufig üble Verisse über Ostermeier, das Renaissance Theater. Unterstellen sie da auch jedes Mal Hochmut. Dies ist eine Seite, die von Kritikern gemacht wird. Ist ihnen das schon aufgefallen?

@Regine

Sie sollten sich lieber einmal fragen, warum sie sich so sehr empören und maximal provoziert fühlen? Denn provoziert zu werden und sich provoziert fühlen, sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Ich schreibe nicht um der Provokation willen.
Umsatzsteuer: Jahresbilanz eines Regisseurs
Ein Jahr als freier Regisseur in der unteren bis mittleren Liga beschert mir für vier Inszenierungen pro Spielzeit (mehr schaffe ich nicht): ca. 26'000.- Euro. Brutto. Das sind 2167.- Euro monatlich. Abzüglich der Miete für eine Einraumwohnung (!), Kindesunterhalt, KFZ inkl Versicherungen, die notwendigsten Versicherungen, KSK und Telefon bleiben mir: 907 Euro. Davon gehen etwa 450 Euro für Essen drauf, ich bin ja permanent unterwegs. Bleiben 457 Euro. Kleidung, Arzt, Frisör, das nötigste = bleiben rund 357 Euro. 200.- lege ich zur Seite und gehen für Schuldendienst drauf:
150 Euro bleiben zur freien Verfügung. Zumindest seit ich mit Rauchen aufgehört habe. Ich kaufe billig, trage Klamotten lange, verzichte auf Alkohol... Ich arbeite viel und bins soweit zufrieden. Mehr als eine Einraumwohnung werde ich mir nie leisten können. Meine aktuelle Rentenanwartschaft beläuft sich auf 270 Euro monatlich (nach 20 Jahren freischaffender Tätigkeit).

Übrigens: anhand der simplen Rechnung wird deutlich, was passiert, wenn ich einmal krank werde und eine Inszenierung nicht machen kann: Absturz. Deshalb werde ich nie krank.

19% Umsatzsteuer-Abzug kommen einer richtigen Strafsteuer für meinen Beruf gleich. Was mache ich, wenn mein Einkommen einfach so um 4500.- Euro jährlich schrumpft, bei gleicher Arbeitsbelastung und einer Ausgabestruktur, die schon jetzt keine grossen Sprünge oder Veränderungen zulässt? Die Theater, an denen ich inszeniere zeigen mir den Finger, wenn ich darauf bestehe, 20% mehr Gage zu bekommen. Durchreichen kann ich die Steuer nicht, da die staatlichen Theater selber nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Als Regisseur hab ich kaum eigene Materialausgaben (ausser ein paar Bücher, etc..), deren Mwst ich mir wieder holen könnte.

Ich habe rein gar nichts gegen die Mehrwertsteuer, wenn sie weitergereicht wird bis zum Endverbraucher - wie es ja ihrer Natur entspricht. In unserem Fall aber wirkt sie sich aus wie ein administratives Folterwerkzeug, welches mich vollends ins Prekariat, bzw. sogar aus dem Beruf drängen würde. Und ich arbeite an Stadttheatern, mir geht es wesentlich besser als Kollegen, die nur in der freien Szene unterwegs sind.

Die freien leitenden Theatermacher, Ausstatter, Choreographen, Musiker und Regisseure: Sie sind die Macher, ohne sie gibt es keine darstellenden Künste, nur darstellende Künstler. Ich schreibe das mit vollem Respekt für die Schauspieler, Tänzer und Sänger an den Häusern. Dennoch sind wir es, die all die Bausteine zusammenführen, einen Rahmen setzen, Menschen inspirieren und beseelen und die Geschichten zum Leben erwecken.

Wenn man uns der Mehrwertsteuer unterwirft, dann sollte man konsequenterweise auch die Theater pflichtig machen. Die Kosten trägt dann der Endverbraucher, mit seiner Eintrittskarte. Alles andere bedeutet noch mehr Armut, noch mehr früh verglimmender Idealismus und schrumpfende kulturelle Vielfalt.

Stadttheaterregisseur
Umsatzsteuer: die realen Verhältnisse
@baucks: lesen sie doch bitte sorgfältig kommentar nr.30 und wenn danach bei ihnen noch kein meinungsumschwung eintritt lesen sie es einfach nochmal. (...)

(Die kritisierten Kommentare von Martin Baucks - etwa Nr. 21 - böten:-) scheinbare sachlichkeit die sich jeder kenntnisnahme der realen verhältnisse im berufsleben eines regisseurs verschliesst.

(Sehr geehrter User, es scheint uns nicht förderlich, persönliche Attacken zu setzen, wenn der Argument-Austausch (mit Martin Baucks) in die Sackgasse gerät. Ihr Einsatz für ein realistisches Bild der Arbeit von Regisseuren sei von dieser kritischen Kürzung unbenommen. Mit freundlichen Grüßen, Christian Rakow / Redaktion)
Umsatzsteuer: Berufsgruppe herabgewürdigt
es ist sehr rücksichtsvoll von ihnen herrn baucks gegen persönliche angriffe zu schützen.es wäre erfreulich wenn sie ähnlich aufmerksam waeren wenn er ganze berufsgruppen herabwürdigt und ihnen die existenzberechtigung abspricht.das ich da persönliche motive vermute ist nur notwehr da sie ihre aufgabe da eben nicht wahrgenommen haben.denn sachlich ist die argumentation von diesem herrn doch offensichtlich an keiner stelle.
Umsatzsteuer: Respekt
mit freundlichen grüssen und dem allergroessten respekt vor ihrer arbeit
Umsatzsteuer: keine Befreiung mehr
zu 17:
da stehen wir ja wieder ganz am Anfang. Als ob es nicht die Initiative der Bühnen- und Kostümblidner gegeben hätte.
Ich kann da nur noch sagen: Bitte keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für die dt. Theater und Bühnen. Vollen Umsatzsteuersatz für ALLE - Ausstatter. Durchreichen der 19% mit der Folge höherer Eintrittspreise.
Das unveränderte Aufgreifen der Bemühungen im Jahressteuergesetz 2013 durch den BMK geht in die falsche Richtung. Das hat ja inzwischen auch der dt. Bühnenverein erkannt. (siehe dessen Pressemitteilung)
Umsatzsteuer: nicht die Hardliner stärken
Der Kulturstaatsminister stieß und stößt bei seinen Versuchen, die Gruppe der umsatzsteuerbefreiten Bühnenkünstler um die Ausstatter, die Komponisten und die Videokünstler zu erweitern, auf den energischen Widerstand des BMF, ja auf die Ankündigung, man werde, wenn es nicht bei den Regisseuren und Choreographen bliebe, die Novelle ganz zurückziehen. Der Deutsche Bühnenverein tut Recht daran, die Ausstatter in seiner Presserklärung zu bedenken - er stärkt damit im schlimmsten Falle allerdings nicht uns und euch, sondern diejenigen Hardliner, die jeden Anlass, die Sache fallen zu lassen, mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Es hat ja erhebliche Schwierigkeiten bei dem Versuch gegeben, die Novelle im bloßen Wortlaut des Jahressteuergesetzes 2013 in das “Amtshilfegesetz” zu übernehmen, obgleich sie nicht strittig war! Mehr ist augenblicklich offenbar nicht drin. Die auslaufende Legislaturperiode und die in den Finanzämtern angebrochene Jagdsaison legen es nahe, jetzt den Schritt zu tun, der getan werden kann, und, gestützt auf diese Reform, anschließend den nächsten Schritt zu tun. Für die Ausstatter heißt das, gegen jeden Bescheid über 7 % Einspruch einzulegen und Verfahrensaussetzung zu beantragen. Die Forderungen zu 19 % haben keine rechtliche Grundlage und müssen, notfalls mit einer Musterklage, abgewehrt werden - dazu ist eure Vernetzung hoch wichtig! Am Ende winkt die Verfassungsklage wegen steuerlicher Ungleichbehandlung.

Bitte jetzt nicht das Kind mit der Badewanne wegwerfen und die Parole “ALLE 19 %!” ausgeben - die Schäden, würde sich die Verwaltung auf diese Parole stürzen, wären gewaltig, denn das dann zusätzlich benötigte Geld kommt von nirgendwo her, folglich schrumpfen die Etats und die Gagen - und zwar erheblich (siehe den wahrhaft verdienstlichen Kommentar 30)!
Umsatzsteuer: lukrative Marke ausbilden
@31

Ich habe die Nummer 33 aufmerksam gelesen und glaube, dass es diesem Stadttheaterregisseur so ergeht wie vielen Berufsgruppen in diesem Land. Über 2167, - brutto, das ist nicht viel. Aber auch nicht wenig. Wir alle wissen, dass es Berufsgruppen gibt, die erheblich weniger verdienen, unter anderem verdienen die meißten Autoren weiniger. Dies nur am Rande.

Ich kann bei der Rechnung, die dort aufgemacht wird keinen schlimmen Notstand erkennen. Jemand bezahlt Kindesunterhalt und trägt Schulden ab. Sicher, da bleibt dann am Ende nicht viel. 150, Euro also zur freien Verfügung, wirdb einem hier vorgerechnet. Das wirkt ein wenig heruntergerechnet. Der Mann legt Geld zurück, 200,-Euro. Die stehen dann aber trotzdem zu seiner Verfügung. Ich will hier nicht über die Lebensgestaltung fremder Menschen spekulieren. Das ist wahrlich nicht meine Aufgabe. Aber das sich der Beruf des Theateregisseurs für Stadttheater mittlerweile im Bereich der unteren Mitte von Verdiensten ansiedelt, ist keine Katasstrophe.

Ich wünschen dem Menschen eine Möglichkeit zu höheren Gagen. Warum nicht. Das wäre schön. Aber ich lasse in meinem Denken auch noch andere Auffassungen zu.

Viele Regisseure nutzen die Stadttheater recht gut, um eine eigene Marke herauszubilden. Diese Marke können sie bei Erfolg oft bundesweit vermarkten. Darunter sind auch Regisseure wie Herbert Fritsch, die, wie gerade von Herrn Börgerding in Bremen ausgesprochen, "gutes" Unterhaltungstheater abliefern. In Bremen funktioniert die Marke "Fritsch" noch nicht so gut, aber anderorts sehr. Ich las hier vor einiger Zeit, dass Fritsch auch deshalb seine Bühnenbilder selber mache, weil ihm die Regiegagen zu niedrig seien. Das alles ist o.K.. Ich habe persönlich nichts gegen Herbert Fritsch und sein Theater. Auch wenn es meine Sache nicht ist, anerkenne ich seinen Erfolg und freue mich für ihn und die Theater, die er beglückt. Was ich nicht sehe, warum Herr Fritsch nicht den vollen Umsatzsteuersatz zahlen sollte, handelt es sich bei ihm doch eindeutig um "Unterhaltungskunst". Er wäre wahrscheinlich der Erste, der einen Lachanfall bekämme, wenn jemand behauptete seine Arbeiten seien Höherem geweiht.

Auch denke ich, sieht die Jahresbilanz von Herbert Fritsch etwas anders aus. Ich gönne ihm das von Herzen. Sehe aber auch betrübt, wie solche Marken andere Regiehandschriften, die eventuell wertvoller sind an den Rand drängen.

Es herrscht an sich eine schwer bewertbare und häufig ungerechte Situation vor. Merke ich aber, dass immer mehr "Marken" im Subventionsbetrieb herausgebildet werden, die den Subventionsauftrag bewußt unterlufen, werde ich stutzig. Ich warte schon gespannt auf den "Peter Pan" von Wilson. Mein Denken verändert sich allmählich. Ich will nicht von Missbrauch von Subventionen reden. Und doch ist über die Jahre eine unschöne Konkurrenzsituation entstanden, die den eigentlichen kulturellen Auftrag oft unterläuft.

Ich frage mich, wie kann man in diesem Zusammenhang neue Bewertungen vornehmen. Und ist die Besteuerung dabei ein Mittel? Wahrscheinlich nicht. Aber grundsätzlich für alle in dem Bereich tätigen anzunemen es kämen ihnen automatisch eine Befreiung zu, nur weil sie am Stadttheater arbeiten, erscheint mir fahrlässig.

Und ich möchte auch nochmals darauf hinweisen: Warum sollen Film- und Hörspielregisseure von der Regelung ausgenommen sein? Warum?

Ich sage es nochmal, wenn Herr Castorf nun den "Ring" inszeniert und gleichzeitig sein Intendantengehalt bezieht, dann hoffe ich, dass seine Gage für den "Ring" anständig versteuert wird. Vielleicht sollte es Ober- und Untergrenzen geben. Ab einem bestimmten Jahresgehalt zahlt man ven vollen Satz, und darunter 7%. Im Ganzen betrachtet, finde ich die Aktion von Herrn Stekel noch nicht ausgereift genug. Sie beachtet zu wenig die komplexe Situation in der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Theater und er empört sich mit dem Selbstverständniss eines fast "Adeligen" der Kunst, dem ein Privileg abhanden kommt. Solche Empfindungen sind mir im Laufe der Jahre fremd geworden. Ich sehe die Dinge etwas gelassener und finde es gar nicht so falsch, wenn ein Stadttheateregisseur unter Umständen in eine ähnlich finanzielle Situation gerät, wie sein selbstständiger KFZ-Mechaniker. Soetwas erscheint mir eher gesund.
Umsatzsteuer: lustig und künstlerisch
Man kann zu Herrn Fritschs Arbeiten stehen wie man will, aber WEIL es lustig und Unterhaltung ist, ist es keine eigenständige künstlerische Leistung?
Das erscheint mir nicht logisch.
Umsatzsteuer: Kunst und Kunstgewerbe
@

Naja,...es ist eben lustig und künstlerisch, wie sie schon sagen "künstlerisch", aber eben keine Kunst. Eher Kunstgewerbe. Vielleicht gehobenes Kunstgewerbe. Aber mehr nicht. Kaum zwingend subventionswürdig. Und in Bremen auch ganz anders vom Publikum bewertet als in Berlin.

Vielleicht haben ja die Bremer recht? Wer weiß?
Umsatzsteuer: Grundlage für Gesetze?
…und so eine krude und sehr persönliche künstlerisch / Kunst Unterscheidung soll Grundlage für Steuergesetze sein?
Was ist, wenn der Finanzbeamte pathetisches Geraune viel kunstgewerblicher findet als die Kunst der Komödie?
Umsatzsteuer: Sichtbarkeit
@38

Würden Sie uns bitte endlich auch noch mitteilen, was "Kunst" ist? Und was ist denn Ihrer Meinung nach "subventionswürdig", sofern Sie denn das Prädikat "Kunst" verleihen?

Regisseure,Bühnenbildner, Kostümbildner müssen USt zahlen, weil man sie am Abend auf der Bühne nicht sieht, sagen die Finanzgerichte... anders Dirigenten, DIE sehen wir ja zumindest von hinten. Ok.
Meine Wohnung hat viele Wände und daran hängen überall Bilder, gemalt von Künstlern, die sie zum reduzierten Steuersatz haben versteuern müssen ... aber da hängt kein einziger Maler an der Wand. Ich denke, der Maler kommt in seinem Bild vor.
Sollen die Maler jetzt, Ihrer Meinung nach, auch den vollen USt-Satz zahlen?
Umsatzsteuer: nicht mit Einkommenssteuer verwechseln
Herr Baucks! Ein KFZ Mechaniker schlägt die Umsatzsteuer auf die Rechnung seiner Kunden drauf. Wer ist der Kunde eines Regisseurs? Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Einkommens- und Umsatzsteuer! Natürlich müssen Regisseure/Choreografen/Ausstatter, die eine hohes Einkommen haben auch dementsprechend Einkommenssteuer bezahlen. Die Kunst- bzw. Subventionsdabatte geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung und muss an anderer Stelle viel genauer betrachtet werden. Sie in Zusammenhang mit Geld oder Steuer zu bringen finde ich ihr nicht würdig und kontraproduktiv.
Umsatzsteuer: Jurys statt Alleindeutungshoheit
@39/40/41

Ich sage lediglich: Das man mit dem Eintritt als Regisseur oder Ausstatter in ein Stadt- oder Staatstheater nicht automatisch zum Künstler wird, der wie selbstverständlich einen ermäßigten Steuersatz beanspruchen darf. Zudem, ich kenne den Unterschied zwischen Umsatz- und Einkomenssteuer.

Ich spreche den Stadttheatern diesen selbstverständlichen Mechanismus ab, da sie eben mittlerweile auch eine sehr starke kommerzielle Ausrichtung bedienen. Ich spreche diesen städtischen Einrichtungen ihre Alleindeutungshoheit über Theaterkunst ab, da sie in einem staatlichen Fastmonopol begründet liegt.

Ich fände es wesentlich besser, wenn man sich den Status eines ermäßigten Steuersatz erst erarbeiten müsste, wenn er ein anerkennendes Zeichen für eine Kunstleistung wäre, die meinetwegen von einer Kommission geprüft wird und bestätigt wird.

Es ist nur gesund, wenn man an Privilegien nachweisbare Unterschiede deutlich macht, auch in der Kunst. Und was wäre für durch Steuergelder finanzierte Künstler ehrenhafter als sich selber an einer steuerlichen Beurteilung messen zu lassen? Da sehe ich nichts Kontraproduktives.

Zudem, lieber Jens, es ist bezeichnend, wie sie "pathetisches Geraune" gegen die "Kunst der Komödie" abgewertet sehen wollen. Sie qualifizieren sich damit nicht unbedingt für eine unabhängige Kommission, die einen ermäßigten Steuersatz als Anerkennung an Künstler vergeben könnte. Beachten sie einmal: Herr Fritsch hat die Komödien, die er arrangiert nicht selber geschrieben und aus "Nora" eine schrille Veranstaltung zu machen, ist nicht unbedingt mit der Kunst der Komödie gleichzusetzen.
Umsatzsteuer: abwegige Idee, Kunst steuerlich zu bewerten
Oh, gut, dass ich mich für die Kunstjury disqualifiziert habe. Ich möchte niemandem die steuerliche Bewertung von Kunst zutrauen oder -muten, halte das für eine abwegige Idee: Wer Kunst subventionieren will, muss damit rechnen, dass auch nicht ganz so Förderungswürdiges entsteht. Kunst ist keine Ware, deren Qualität und Nutzen festgelegt werden kann. Solche Zeiten sind glücklicherweise vorbei!
Umsatzsteuer
Erbarmen!
Umsatzsteuer: Begriffe werden instrumentalisiert
In dieser debatte sind viele kommentatoren dabei, die um das ueberleben im deutschen stadttheatersystem kaempfen. ich finde das legitim, wenn sie ihre lebensunterhalt mit ihrer "kunstlerischen" arbeit nicht finanzieren koennen. ihnen geht es allerdings nicht, meiner meinung nach, um wirklicher kulturpolitischer fortschritt.

dieser begriff und andere (wie theaterkunst) werden im offenen brief an die abgeordneten des deutschen bundestages fuer die interessen einer gruppe instrumentalisiert.
Umsatzsteuer: Angebot sichern bei Gesundheit, Bildung, Kultur
Im §4 des UStG findet sich eine ganze Liste von Umsätzen, auf die keine Umsatzsteuer erhoben wird. Drei Bereiche sind für diese Diskussion interessant: Umsätze auf Leistungen im Bereich medizinische Versorgung, Umsätze auf Leistungen Bereich Bildung und eben Umsätze auf Leistungen im Bereich Kultur. (die anderen Bereiche lenken nur ab, aber es kann natürlich nicht schaden, sie zu kennen, also nachlesen! Einige sind auf den ersten Blick sehr ärgerlich.)
Diese drei Bereiche haben zwei Dinge gemein: 1. sie sind von z.T. hohen Zuschüssen der öffentlichen Hand abhängig und 2. man kann ihnen eine gesellschaftliche Relevanz zusprechen.
Die USt-Befreiung dient nicht dazu unliebsame Wettbewerber zu schwächen, sondern in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur ein großes Angebot vorzuhalten, dass für die gesamte Bevölkerung bezahlbar bleibt.
Allerdings gibt es im UStG auch einen großen Unterschied zw. diesen drei Bereichen: Bei Gesundheit und Bildung sind explizit auch die Umsätze der dort tätigen Freiberufler genannt (Ärzte etc., Lehrer) im Bereich Kultur nur die Betriebe (Theater, Orchester, Museen etc.). Das Jahressteuergesetz 2013 hätte dieses Missverhältnis z. T. korrigiert. Aber natürlich auf eine willkürliche Weise durch die einseitige Bevorzugung der Regisseure. Es wäre noch viel zu tun gewesen, um einen wirklich gerechte Umgang mit den Freiberuflern an den Theatern zu erreichen.

Soviel zu ein paar langweiligen gesetzlichen Fakten ... Die Behauptung in diesem Thread, dass die Umsatzsteuerbefreiung der Theater irgendetwas mit "künstlerischer Qualität" zu tun hat, ist leider schlichtweg falsch. Es handelt sich um ein Steuerprivileg, das in die Breite wirkt und das gesamte kulturelle Angebot der Kommunen (inkl. der dort ansässigen Privattheater und Spielstätten der freien Szene!) fördert. Wenn man so will handelt es sich um eine indirekten Zuschuss des Bundes zum Erhalt des kulturellen Lebens in Deutschland. Hier ist bitte außerdem zu beachten, dass nach §4 UStG die Theater den Museen, Tiergärten, Bibliotheken und Archiven gleichgestellt sind, also Orten die nicht in erster Linie künstlerisch produzieren. (Hier freue ich mich auf die hämischen Kommentare.)
Im übrigen gibt es auch keinen Zusammenhang zwischen den öffentlichen Zuwendungen der Theaterbetriebe und ihrer "künstlerischen Qualität". Hier gilt Artikel 5 des GG. Die Freiheit der Kunst führt eben auch dazu, dass über die Ergebnisse nicht selbsternannte oder öffentlich bestellte Gutachter in dem Sinne urteilen dürfen, dass sich aus irgendeiner Art von angeblichem "künstlerischem Fehlverhalten" Sanktionen ergeben. Alles andere führt zu Zensur.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass der Gesetzgeber dem Bereich Kultur einen besonderen Stellenwert zuspricht, der ein steuerliches Privileg der Betriebe rechtfertigt und zwar unabhängig vom künstlerischen Ergebnis. Das dieses Privileg auch auf die dort tätigen Freiberufler ausgeweitet wird, ist allein deshalb erfreulich, weil es eine Gleichbehandlung zu Freiberuflern herstellt, die in anderen entsprechend privilegierten Bereichen arbeiten. Die Beschränkung auf Regisseure und Choreografen ist allerdings fatal, fahrlässig und zeigt einen fehlenden Einblick in Arbeit der Theater.
Umsatzsteuer: nach Gewinnabsicht unterscheiden
kleiner debattenbeitrag:
kann man nicht diese debatte dahingehend diskutieren, den entsprechenden entscheidungsgremien zuführen, und dahingehend differenzieren: arbeit innerhalb subventionierter unternehmen (z.B. statdttheater) und welchen, die gewinnabsichten erwirtschaften (z.B. Musicalhäuser), dann könnte ich 19% auch für die auftragnehmer ein stückweit nachvollziehen
Umsatzsteuer: Anfrage beim BMF läuft
"Die Beschränkung auf Regisseure und Choreografen ist allerdings fatal, fahrlässig und zeigt einen fehlenden Einblick in Arbeit der Theater." Richtig. Mehr aber war bisher - ich bin versucht zu sagen "ohne Arbeitskampf" - nicht durchsetzbar. Und die Bemerkung läuft Gefahr, eine Verwaltungs-Reaktion wie "Ja, wenn denen das nicht reicht, kriegen sie gar nichts!" hervorzurufen. Die Berliner Finanzverwaltung hat augenblicklich allerdings Verfahren gegen einzelne Ausstatter mit dem Hinweis auf eine Anfrage ausgesetzt, die ein Bundesland - wir vermuten NRW - beim BMF eingereicht hat. Die Anfrage soll klären, wie in der Behandlung der Steuerproblematik bei Bühnen- und Kostümbildnern vorgegangen werden soll. Eine solche Prüfung kann Monate dauern. Es empfiehlt sich, seine jeweilige Finanzverwaltung um Einholung von Informationen zu bitten.
Offener Brief UStG: Endlich ein Stück Gerechtigkeit
Endlich. Danke und gut. Ein "Feiertag" bzw. 19% weniger ungerechte Steuern. Das Bundessteuergesetz 2013 ist im Vermittlungsausschusses des Bundesrates mit einem Kompromiss angenommen worden und somit die Umsatzsteuerbefreiung für Regisseure und Choreografen durch. Endlich ein Stück Gerechtigkeit, wenn es sich jetzt auch unbedingt geziemt für die noch benachteiligten Berufsgruppen zu kämpfen.
Offener Brief UStG: Frage
@49 Kann man das irgendwo nachlesen?
Offener Brief UStG: und die Nachforderungen?
Fragt sich nur, was mit den Nachforderungen ab 2006 passiert?
Offener Brief UStG: 10 Jahre rückwirkend
Wieso 2006? Ich denke, dass geht bis zehn Jahre rückwirkend...
Umsatzsteuerdebatte: Rückforderungen?
zu 52 - soweit ich weiß, sind Steuernachforderungen nur innerhalb von 6 Jahren möglich. So ist es jedenfalls bei mir. Weiß wirklich niemand hier, was nun mit den Rückforderungen vor 2013 zu machen ist? Oder kennt jemand einen Berater oder Steueranwalt, der mehr weiß?
Offener Brief UStG: Bitte
ad 53: Bitte noch ein wenig Geduld.
Umsatzsteuer: Fachauskunft
Bei Abgabe der Umsatzsteuererklärung hat der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen. Solche Steueranmeldungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, d.h. solange kein endgültiger Steuerbescheid erlassen wurde, bleibt der Steuerfall bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist offen. In unserem Fall betrifft die Nachprüfung nicht die eingereichte Erklärung, sondern die Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Festsetzungsfrist beträgt im Regelfall vier Jahre. Allerdings kann der Beginn der Frist bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden (abhängig vom Einreichungsjahr der Steuererklärung), was zu einer faktischen Frist von sieben Jahren führen kann. Sofern die Steuerfestsetzung sich im Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) befindet, läuft die Frist erst ab, wenn über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden wurde. Es kann also offene Fälle aus 2001 oder gar früher geben.

Es ist empfehlenswert, allen Umsatzsteuererklärungen bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung (1.7.2013) den ermäßigten Steuersatz zugrunde zu legen. Aus der ab 1.7.2013 gültigen Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen (sowie aus bestimmten Aspekten der bis dahin geltenden Lage im Urheber- bzw. Umsatzsteuerrecht) ergibt sich die Berechtigung eines Einspruchs gegen etwaige rückwirkende Umsatzsteuernachforderungen für die Vergangenheit - auch für die betroffenen Bühnen- und Kostümbildner. Konzertierte Aktionen im Kollegenkreis sind hier ratsam, insbesondere dann, wenn der Einspruch von den Finanzbehörden abgelehnt und eine Klage notwendig wird. Man sollte vielleicht den Deutschen Bühnenverein und/oder die Gewerkschaften bitten, ggf. bei der Abstimmung der Verfahren behilflich zu sein.

Gerhard Jampert/Frank-Patrick Steckel
Umsatzsteuerdebatte: Solidarität?
Herr Steckel, nun, wo die Regisseure fein raus sind und komplett von der Umsatzsteuer befreit sind - wo bleibt da die Solidarität der Regisseure mit ihren engsten Mitarbeitern, den Bühnen- und Kostümbildnern?
Offener Brief UStG: Rechtshilfefonds eingerichtet
Zum Thema Solidarität:
Der Rechtshilfefonds ist eingerichtet:

Es kommt, was kommen musste…..….

und man kann sich über die Kurzsichtigkeit aller Verantwortlichen nur wundern!
Wie schön wäre es, mal wieder mit Lust und Freude seine Arbeit machen zu können, ohne vor existenzvernichtender Finanzamtspost Angst haben zu müssen.

Schon seit Veröffentlichung des geplanten Jahressteuergesetzes 2013 häuften sich bei Kostüm- und Bühnenbildnern Umsatzsteuernachforderungen zum 19% Satz.
Die Begründungen sind umständlich, angreifbar und ganz sicherlich ehrabschneidend für unseren künstlerischen Beruf.

Im Rahmen der Planungen des Jahressteuergesetzes 2013 wurde durch politischen Eingriff die Inkraftsetzung des BFH Urteils ( XI R 44/08) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verhindert.
Dieses BFH Urteil, das sogenannte „Steckelurteil“, wäre es denn veröffentlicht worden, hätte bedeutet, dass alle Regisseure und Choreographen künftig, und auch für die Vergangenheit, 19% Umsatzsteuer zu zahlen bzw. nachzuzahlen hätten.
Für sie, aber auch für die Theaterlandschaft eine Katastrophe.
Daher das Jahressteuergesetz 2013, eine Notrettungshilfe der Politik, die Regisseure und Choreographen künftig komplett von der Umsatzsteuer befreit, aber Bühnen- und Kostümbildner ausdrücklich ausschließt.
Niemand, der sich im Theater auskennt, versteht’s!
Aber die Finanzämter verstehen das sehr wohl: dieses BFH Urteil in höchster Instanz existiert ja, es ist keinesfalls ungültig.

Und kaum ist besagtes Jahressteuergesetz 2013 endlich und endgültig Anfang Juni verabschiedet, passiert logischerweise Folgendes: In der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes Detmold Mitte Juni gegen Bühnenbildnerin A.D. wird das BFH Urteil zitiert, als hätten sie darauf gewartet:
„Im BHF Urteil vom 04.05.2011 (XI R 44/08) wurde die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Umsätze im Zusammenhang mit der Inszenierung einer Oper durch einen selbstständig tätigen Regisseur entschieden. Daraus ergibt sich eine analoge Anwendung auf die Tätigkeit als selbstständige Bühnenbildnerin.“

Die Kurzsichtigkeit der Politik, aber auch der Standesvertretung „Bühnenverein“ ist wahrhaft beklagenswert und unverständlich. Unsere wesentlichen Theaterberufe wurden im Regen stehen gelassen.
Aber alle am Jahressteuergesetz 2013 Beteiligten haben sich gefreut und sich selber heftig gelobt und gefeiert.

Bühnenbildnerin A. D. wird jetzt klagen müssen. Es könnte sein, dass diese Klage für uns alle maßgeblich sein wird. Vielleicht wird sie durch alle Instanzen hindurch müssen – und wenn nicht sie, dann jemand anderes.
In der Vergangenheit haben uns weder Politik noch Standesvertretungen unterstützt. Möge es bald anders werden. Bis dahin müssen wir selbst etwas tun!

Ein Rechtsanwaltsanderkonto des „Rechtshilfefonds Umsatzsteuer für Bühnen- und Kostümbildner“ ist unter folgender Kontoverbindung ab sofort eingerichtet:

Rechtsanwältin Werra Katharina von Swieykowsi-Trzaska
Konto Nr. 105784303 bei der Deutschen Bank Berlin
BLZ 10070024
IBAN: DE 89 1007 0024 0105 7843 03
BIC ( SWIFT-CODE ) DEUTDEDBBER

Anna Eiermann für die Initiativgruppe
Umsatzsteuerdebatte: weiterkämpfen
"Im BHF Urteil vom 04.05.2011 (XI R 44/08) wurde die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Umsätze im Zusammenhang mit der Inszenierung einer Oper durch einen selbstständig tätigen Regisseur entschieden. Daraus ergibt sich eine analoge Anwendung auf die Tätigkeit als selbstständige Bühnenbildnerin." (Einspruchentscheidung Finanzamt Detmold)
Es heißt, die finanzverwalterische Absurdität auf die Spitze zu treiben, wenn die "analoge Anwendung", die sich keineswegs aus dem rechtlich äußerst mangelhaften BFH-Urteil gegen mich "ergibt", zwar für dieses Urteil gelten soll, nicht aber für die im Jahressteuergesetz gesetzgeberisch verankerte Umsatzsteuerbefreiung für Regisseure und Choreographen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Der Versuch, die Ausstatter in die Gesetzesnovelle aufzunehmen, ist am zähen Widerstand des Finanzministeriums (inkl. seines noch amtierenden Ministers) gescheitert.
Die politisch verantwortlichen Damen und Herren sollten sich schämen – so vorsintflutlich und unzutreffend ihre Berufsbilder künstlerischer Theaterarbeit waren und sind, so unzulänglich die Rechtsgrundlage dieser irrsinnigen Exklusion sein mag, so zäh wird daran festgehalten, obwohl die Novelle deutlich signalisiert, wie sach- und kunstwidrig dieses Festhalten ist.
Ich muß gestehen, dass ich mir eine solche - ebenso groteske wie schädliche - Schieflage nicht habe vorstellen können, als ich der Berliner Finanzverwaltung die Frage stellte, ob gastierende Künstler, die an umsatzsteuerbefreiten Theaterbetrieben tätig werden, nicht ihrerseits von der Umsatzsteuer befreit werden müssen - insofern hielt sich Feierlaune nach dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes in engsten Grenzen. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode weiterkämpfen müssen: einstweilen gratuliere ich den Bühnen- und Kostümbildnern zu der Basis, die sie diesem Kampf bereits gegeben haben.
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