Spartenabbau am Volkstheater Rostock so gut wie beschlossen
Weiter mit gestutzten Flügeln
Rostock, 24. Februar 2015. Die Rostocker Bürgerschaftsfraktionen der CDU, SPD, Grüne und Für Rostock haben sich gestern auf die Bildung eines "funktionellen Vierspartenhauses" verständigt. Wie die Parteien gestern Abend mitteilten, sollen Schauspiel und Orchester des Volkstheaters erhalten werden, während Tanz- und Musiktheater nurmehr "in Kooperation mit anderen Bühnen" angeboten werden sollen – womit die schon länger drohende Spartenkürzung nun tatsächlich umgesetzt werden würde. Morgen fällt die Entscheidung über den Entwurf in der Bürgerschaft, in der die am Papier beteiligten Parteien die Mehrheit stellen.
Zu den Verhandlungen hatten Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) und Kultusminister Mathias Brodkorb (SPD) geladen – ohne jene Parteien zu berücksichtigen, die sich für den Erhalt aller vier Sparten einsetzen. Für die Umstrukturierung solle der Zuschuss bis 2020 auf rund 18 Millionen Euro erhöht werden, Stadt und Land kämen dafür jeweils zur Hälfte auf, berichtet die Schweriner Volkszeitung. Von den Kürzungen betroffene Mitarbeiter würden alternative Beschäftigungen bei der Stadt angeboten. Sollten sie dies ablehnen, seien betriebsbedingte Kündigungen nicht auszuschließen, heißt es in dem Papier, das nachtkritik.de vorliegt.
Volkstheater-Geschäftsführer Stefan Rosinski sagt, mit der Entscheidung würde letztlich die Variante umgesetzt, die von Anfang an vom Minister und vom Oberbürgermeister präferiert wurde – nun allerdings mit Zustimmung der Bürgerschaft: "Abbau der eigenen Sparten mit dem gesamten künstlerischen Personal und anteiligem Technik- und Verwaltungspersonal". - "Diese Fassung lässt einen deutlichen Reformwillen erkennen", sagte hingegen Minister Brodkorb laut SVZ über das Papier, dem aber nach dem Rostocker Stadtparlament auch das ganze Schweriner Kabinett zustimmen muss. Streitpunkt könnte laut SVZ der Theaterneubau werden: "Für die Hälfte des 40 bis 50 Millionen Euro teuren Projekts muss Rostock einen Kredit aufnehmen, was der Zustimmung des Innenministeriums bedarf".
(SVZ / geka)
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