Von wegen Zwangsjacke

13. Mai 2015. Im Februar 2015 griff nachtkritik.de-Redakteur Wolfgang Behrens in seiner monatlichen Magazinrundschau einen Text des Dortmunder Schauspielchefs Kay Voges auf, in dem dieser anlässlich seiner Frankfurter Inszenierung von Tennessee Williams "Endstation Sehnsucht" gegen Rechteinhaber und Erben wetterte. Zwei Monate später widmete sich die Magazinrundschau der Gegendarstellung des Verlegers Helmar Harald Fischer, der für Jussenhoven & Fischer die deutschsprachigen Bühnenrechte von Tennessee Williams vertritt. Daraufhin wandte sich Helmar Harald Fischer mit weiteren Richtigstellungen an die Redaktion von nachtkritik.de. Hier dokumentieren wir, nach Zustimmung der Beteiligten, den sich an diesem Fall entzündenden Mailwechsel zwischen Verleger und Redakteur:

 

Verborgene Richtigstellung

E-Mail von Helmar Harald Fischer an die Redaktion von nachtkritik.de vom 24. April 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Ihrer Magazinrundschau Februar 2015 haben Sie als "außerhalb des Schwerpunkts" der Februar-Ausgabe der Deutschen Bühne auf den Artikel "Gebt uns Textfreiheit!" von Kay Voges verwiesen und den nachtkritik-Beifall für seinen Impetus mit einer wirkungsvollen Schlusspointe versehen, indem Sie seinen "Epilog" zitieren: "Mit der letzten E-Mail der Tennessee-Williams-Vertretung erhielt ich folgende Aufforderung: 'Wenn Sie in Szene 11 nicht das Wort 'Zwangsjacke' verwenden, können die Aufführungsrechte nicht erteilt werden.'" Und fügen mit Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen hinzu: "Wenn das mal keine Zwangsjacke ist ..."

In Ihrer Magazinrundschau April 2015 mit dem Obertitel "Die Verleger schlagen zurück" beschäftigen Sie sich mit meiner Antwort auf den Artikel von Kay Voges, die Sie zurecht als "verborgen" bezeichnen, da die Zusicherung, meinen Artikel genauso attraktiv und gut sichtbar auf einer kompletten Doppelseite mit Illustrationen zu präsentieren, nicht eingehalten wurde, sondern dieser als Leserbrief abgedruckt wurde, wodurch auch keine Registrierung im Inhaltsverzeichnis stattfand und er deshalb als Gegenrede in keiner Archivierung auftauchen wird.

endstation sehnsucht1 280 birgit hupfeld uAusgangspunkt des Konflikts: Kay Voges Inszenierung von "Endstation Sehnsucht" am Schauspiel Frankfurt © Birgit HupfeldBedauerlicherweise geschieht dann aber nicht das Selbstverständliche: Es wird nicht korrigiert, was fälschlicherweise berichtet worden war. Ihr Voges-Zitat war pure Erfindung. "Haltlose Verunglimpfung" heißt deshalb hieb- und stichfest auch meine Richtigstellung. Aber darauf wird gar kein Bezug genommen.

Stattdessen nimmt man "einfach mal an" oder schätzt, "dass Voges (!) hier so etwas einwenden würde wie ...". Diese Annahme ist unzutreffend. Mit Frank Castorf und der Umbenennung seiner "Endstation Sehnsucht"-Aufführung hat das nichts zu tun. Die deutschsprachigen Rechte an "Endstation Sehnsucht" lagen damals noch bei Gustav Kiepenheuer, Berlin. Der einzige vollständig wiedergegebene Satz aus meinem Artikel "Haltlose Verunglimpfung" gehört ganz woanders hin. Hätte man ihn genau gelesen oder nachgefragt, hätte man selber feststellen können, dass er mit dem damaligen Vorgang gar nichts zu tun haben kann.

Leider gehören dadurch von 30 Zeilen Ihrer Berichterstattung zum Aprilheft der Deutschen Bühne 18 Zeilen einer irrigen Annahme und fehlen damit für eine sachliche Auseinandersetzung.

Man hätte bei genauem Hinsehen ebenso schon in Ihrer Magazinrundschau Februar 2015 feststellen können, dass der von Ihnen zitierte Satz von Kay Voges gar nicht zutreffend sein kann. Denn dass "die Aufführungsrechte nicht erteilt werden", kann immer nur vor Probenbeginn geschehen. Die Aufführungsrechte waren dem Theater aber längst erteilt worden.

Es schützt einen auch selbst, wenn man sich an das Juristen- und Journalisten-Grundgesetz hält: Audiatur et altera pars. Dass aber von der Richtigstellung der haltlosen Verunglimpfung des Verlags durch Kay Voges in Ihrem Bericht über diese Richtigstellung kein Wort fällt, ist derart unakzeptabel, dass Sie, hoffe ich, für diese Zeilen an Sie doch ein wenig Verständnis aufbringen. Sonst könnte man nur noch sagen: best possible promotion for Kay Voges, aller Wahrheit entbehrend. Aber mit welchem Recht auf meine Kosten?

Mit freundlichen Grüßen,
Helmar Harald Fischer

 

Geheimnis und Versäumnis

E-Mail von Wolfgang Behrens an Helmar Harald Fischer vom 24. April 2015

Lieber Herr Fischer,

ich bin gerne bereit, die Irrtürmer, die sich in meiner Lesart ergeben haben, zu korrigieren, auch wenn ich nicht sehe, dass Sie derart offenkundig zu vermeiden gewesen wären, wie Sie es annehmen, der Sie natürlich aus einer jahrzehntelangen genauen Kenntnis der Sachlage argumentieren. Der Service der Magazinrundschau soll die debattenträchtigen Beiträge aus den Monatsmagazinen schlaglichtartig und in lockerer Kommentierung (an letzterer werden Sie sich bestimmt stören, das will ich Ihnen nicht absprechen) auch den Lesern von nachtkritik.de anzeigen, auf dass sie bei Interesse die vollständigen Artikel nachlesen. Ich sehe es daher nicht als meine Aufgabe, jeden Artikel penibel auf seine Sachhaltigkeit zu prüfen. Im Falle von Voges hatte ich eine Behauptung zitiert, deren satirische Absicht ich in der Tat nicht durchschaute. Zu dem von Ihnen geforderten genauen Hinsehen hatte ich in Ermangelung eines Anfangsverdachts keinen Anlass. Ich habe Ihre Gegendarstellung übrigens nicht zitiert, weil sie mir nicht den argumentativen Kern Ihres Textes zu bilden schien: Die rein faktische Richtigstellung schien mir – anders als Ihnen – hier nur ein Nebenschauplatz.

Schwerer wiegt sicher meine Falschzuschreibung im Falle Castorfs.

Mein Gegenvorwurf lautet: Wieso diese Geheimniskrämerei, die zum Spekulieren geradezu einlädt? Immerhin habe ich meine Annahme als solche kenntlich gemacht, was ein Akt der Ehrlichkeit ist. Ich hätte es auch als gegeben hinschreiben können. Da Sie die Jahreszahl 1998 nennen, bin ich nicht auf den Gedanken verfallen, dass die Vertretung einzelner Stücke erst später zu Ihnen gelangt ist. Castorf ist immerhin Intendant, es gab damals ein Verbot (nämlich den Titel zu führen): Es gab also einige starke Indizien, die in Richtung Castorf wiesen.

Trotzdem kann ich Ihre Verärgerung in diesem Punkt nachvollziehen und möchte das gerne richtigstellen. Aber: Nennen Sie doch Ross und Reiter!

Dass ich Voges "(!)" eine Antwort unterschiebe, finde ich übrigens in keiner Weise ehrenrührig, zumal sie den kleinen Seitenhieb auf seine Inszenierung Das goldene Zeitalter enthält. Es ist zwar eine Antwort, die ich mir ausgedacht habe, wie jeder Leser klar werden muss, es ist aber nicht meine persönliche Antwort. Ich markiere damit einen Zug im Argumentationsspiel, den man machen kann.

Ganz nebenbei: "Audiatur et altera pars" – ehrlich gesagt, ich habe Ihre und Maaghs Darstellungen genau deswegen in die Rundschau aufgenommen.

Es grüßt unverdrossen herzlich

Wolfgang Behrens

 

Regisseur als eigentlicher Autor?

E-Mail von Helmar Harald Fischer an Wolfgang Behrens an vom 27. April 2015

Lieber Herr Behrens,

Ihre umgehende Antwort weiß ich zu schätzen, vielen Dank. Ich fasse hier möglichst kurz zusammen, was ich auf Ihre Antwortmail erwidern möchte.

"Audiatur et altera pars" – das meint natürlich: ante iudicium. Das ist auch in Die Deutsche Bühne 2/15 nicht berücksichtigt worden.

Meine Beanstandung dieser Tatsache wurde von dem, der schon verantwortlicher Redakteur der Deutschen Bühne 3/03, Thema US-Dramatik, mit dreiseitigem Interview über Tennessee Williams mit mir war, folgendermaßen beantwortet: "Wir alle hier haben den Text keineswegs als Angriff auf ein bestimmtes Verlagshaus gelesen […]. Eine Verunglimpfung Ihres Verlags kann ich schon deshalb nicht erkennen, da Ihr Verlag ja an keiner Stelle genannt wird." Ich zitiere das nicht der Lächerlichkeit wegen, sondern um so kurz wie möglich zu belegen, dass der Impetus der Voges-Veröffentlichung tendenziös war.

Vermutlich aus diesem Grund habe ich mich in meiner Gegendarstellung darauf konzentriert zu dokumentieren, wie eine Rechtevergabe für Aufführungen von Tennessee-Williams-Stücken von unserer Seite her gehandhabt wird – zum Beweis, dass die Vorwürfe von Kay Voges nur unzutreffend und substanzlos sein können. Die psychologische Erklärung dafür habe ich gleich mitgeliefert, schließlich ist die mit zunehmender Digitalisierung zunehmend gegen das gültige Urheberrecht gerichtete öffentliche Erwartungshaltung der Hintergrund für die In-eins-Setzung des Regisseurs mit dem eigentlichen Autor eines Theaterabends.

Ausgerechnet Kay Voges' Gastinszenierung von Endstation Sehnsucht am Schauspiel Frankfurt zum Anlass für eine Verunglimpfung unseres Tennessee Williams vertretenden Verlags zu nehmen und einfach mal so als Beispiel für die Unterdrückung von (seiner) Kunst durch Rechteinhaber zu benutzen, ist deshalb so ärgerlich, weil der Verlag entgegen aller Wahrscheinlichkeit seine Aufführung zu ermöglichen gewusst hat. Ich habe das in meiner Gegendarstellung benannt. Trotz extrem ungünstiger Ausgangslage für eine vertragliche Vereinbarung – Vorabpublikation des Regiekonzepts im Spielzeit-Prospekt 14/15 – haben wir miteinander eine Lösung gefunden. Aber vielleicht war ihm die Pressereaktion darauf zu harmonisch und er fühlte sich beschämt, dass man ihm mit Erstaunen die Fähigkeit bescheinigte, menschliche Charaktere auf dem Theater psychologisch überzeugend nachzuzeichnen.

Zur "Zwangsjacke": In meiner Gegendarstellung hatte ich geschrieben: "Der Mailaustausch mit der Dramaturgin der Produktion zeugt von einem anderen Umgang miteinander." (...)

Zu Frank Castorf: Ich hätte in diesem Zusammenhang niemals Bezug auf ihn genommen, schon gar nicht nach der Debatte um seine Baal-Aufführung am Resi, weil ich zwischen dem nachträglichen Verbot seiner Aufführung durch den Suhrkamp Verlag niemals eine Parallele zum einzigen Fall eines Verbots einer Williams-Aufführung unsererseits gezogen hätte. Ich habe ja dargestellt, dass wir im Vorfeld, vor Vertragsabschluss, alles tun, um nachträgliche Verbote zu vermeiden. Auch wir haben Verträge mit Castorf abgeschlossen, haben jedoch in dem Bewusstsein, dass er sich an keinerlei Vereinbarung halten würde, einen Weg gefunden, nachträgliches Verbietenmüssen auszuschließen. So habe ich die einzige Aufführung, die wir tatsächlich verbieten mussten, deshalb nur mit der Jahreszahl benannt, weil eine Nennung von Ross und Reiter in diesem Zusammenhang unangemessen gewesen wäre. Wichtig war nur der Hinweis, dass jener Intendant darauf vertrauen konnte, eine nur durch ihn informierte veröffentlichte Meinung würde ihn in jedem Falle "als Kämpfer für die Freiheit der Kunst gegen uneinsichtige Vertreter von Urheberrechten belobigen". Es ist diese Einstellung, die so unangemessen wie ärgerlich ist und sich immer wieder, auch unbewusst, weil Allgemeinkonsens, selbst dokumentiert.

Weil "lockere Kommentierung", wie Sie so schön formulieren, ja oft die einzige Möglichkeit ist, über einen nicht so maßlos wichtigen Einzelfall zu berichten, der in "unserem" Fall aber von einem durch Trendsetter zum VIP erhobenen Regisseur als Grundsatzproblem für die Theaterkunst an die Öffentlichkeit gezerrt worden ist, liegt mir natürlich an einer Richtigstellung. Dieser Fall ist in seiner vorsätzlich verunglimpfenden Absicht so klar und überschaubar, dass falsche und ehrenrührige Behauptungen ohne weiteres als unzutreffend richtiggestellt werden können. Es handelt sich immerhin um eine völlig überflüssige Irreführung der Öffentlichkeit.

Herzlich

HHF