Mit allen Merkmalen eines Massenverbrechens

von Sophie Diesselhorst

Berlin, 26. bis 29. Juni 2015. Zum Schluss spricht der "Vorsitzende des Tribunals" Jean-Louis Gilissen. Er hat die drei Tage der "Berlin Hearings" des "Kongo Tribunals" von Milo Rau in den Sophiensaelen bisher vor allem damit verbracht, würdevoll in den Saal zu schreiten und mit sonorer Stimme und dem Holzhämmerchen des Richters einen korrekten Ablauf des Prozesses zu organisieren. Es hat sich einiges in ihm aufgestaut. Nun ergreift er das Wort und hebt in einer (zumindest in der deutschen Übersetzung des französischen Originals) nicht besonders stringenten, doch sehr emotionalen Rede auf die Bedeutung dieser Veranstaltung ab, die am Beispiel der jüngeren Geschichte des Kongo offengelegt habe, dass der Modus operandi der Weltwirtschaft "alle Merkmale eines Massenverbrechens" habe. Wir alle seien mitverantwortlich und müssten uns dieser Verantwortung stellen.

Die Straflosigkeit im Kongo

Gilissen schließt mit der Weigerung, das Tribunal zu beenden. Es müsse weitergehen. Er vergrößert damit die Forderung des "Untersuchungsleiters" Sylvestre Bisimwa, der seine Hoffnung zum Ausdruck gebracht hatte, dass das Tribunal den kongolesischen Entscheidungsträgern als Beispiel dienen möge für den Aufbau einer Gerichtsbarkeit in dem riesigen Land, in dem, das wurde von allen Beteiligten als eines seiner Hauptprobleme ausgemacht, weitgehende Straflosigkeit herrscht.

Ein Tribunal stellt fest, dass Tribunale wichtig sind – vielleicht hat das nach drei Tage dichtem Faktenregen auch etwas damit zu tun, dass man wieder zu sich finden musste. "Es ist kompliziert" war die zweite Schlussfolgerung, auf die sich die Jury, Bisimwa und Gilissen einigen konnten. Sie werden trotzdem noch zu einem Urteil kommen müssen, das am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet wird (Bericht folgt). Einstweilen bleibt als ein Untersuchungsgegenstand die Ambivalenz dieser Feststellung: "Es ist kompliziert."

Congo Tribunal Milo Rau 560 IIPM uMilo Rau bei den Vorbereitungen des "Kongo Tribunals" in Bukavu / Kongo © IIPM

Was soll herauskommen bei einer Veranstaltung, die Recht und Moral verquickt zu einer Suche nach "Wahrheit und Gerechtigkeit"? Diese großen Worte stehen auf Englisch, Französisch und Deutsch groß auf drei Bannern, die über dem Gerichtsszenario hängen. Es werden echte Fälle verhandelt unter Anleitung echter Juristen, es werden Formalien eingehalten vom "Bitte erheben sie sich", wenn Bisimwa und Gilissen zum Anfang einer Sitzung den Raum betreten, bis zum Hammerschlag, mit dem die Sitzung geschlossen wird. Es wird also mit viel Aufwand ein Anspruch darauf formuliert, dass hier tatsächlich Recht gesprochen wird – auch wenn der Rechtsspruch nicht wirksam wird. Die von Bisimwa und Gilissen betonte Hoffnung auf eine politische Wirksamkeit des Tribunals verleiht diesem Anspruch zusätzliche Ernsthaftigkeit.

Opfer finden Gehör

Eine eigene Ernsthaftigkeit, die zunächst nichts mit Milo Raus in die Geschichte greifende Legitimation des Tribunals in seiner Eröffnungsrede zu tun hat, auf nachtkritik.de schon eifrig diskutiert (in Texten von Esther Slevogt und Andreas Tobler sowie in den jeweiligen Kommentarbereichen). Und wenn die Geschworene Colette Braeckmann zum Schluss am Sonntagabend darauf hinwies, dass dies die allererste Möglichkeit für Opfer der global verschuldeten Situation im Kongo gewesen sei, gehört zu werden, dann kann man nicht anders als größte Bewunderung dafür empfinden, wie der Theatermacher Milo Rau hier in die Wirklichkeit gelangt hat.

Auch wenn man bei den "Berlin Hearings" als gemeiner Zuschauer zuweilen lost in translation war, denn hier sprachen nicht die Opfer, sondern Sachverständige aus verschiedenen Bereichen. Es ging, nachdem Teil eins des Tribunals im ostkongolesischen Bukavu typische Einzelfälle von Massakern und Vertreibungen der ostkongolesischen Bevölkerung behandelt hat, in Berlin um die Verantwortung der Welt für solche Vorfälle: der inter- und multinationalen Unternehmen, der Regierungen, der EU und UNO, der Regierungs- und der Nichtregierungsorganisationen. Die Jury war mit der US-amerikanischen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin Saskia Sassen, dem Soziologen Harald Welzer, dem Anwalt und Edward Snowden-Verteidiger Wolfgang Kaleck, der belgischen Journalistin und Afrikakorrespondentin von Le Soir Colette Braeckmann, der NGO-Gründerin (FACE Africa) Saran Kaba Jones und dem ehemaligen Mitglied der kongolesischen Regierung von Laurent-Désiré Kabila und nach der Kabila-Ermordung im schwedischen Exil lebenden Theatermacher Antoine-Marc Vumilia Muhindo prominent besetzt.

1. Tag: Der Fall Twangiza und die Unterdrückung der Kleinbergbauern

Die Zeugenvernehmungen führten in den drei Sitzungen schnell weg von dem anfangs per Video vorgestellten speziellen Fall, auf dem die Sitzung basierte. Zum Beispiel im ersten "Fall Twangiza“, in dem die gewaltsame Vertreibung einer Dorfgemeinschaft von einem durch den kongolesischen Staat an das kanadische Unternehmen BANRO zum Goldabbau vergebenem Landstrich verhandelt wurde: Zunächst erinnerte sich Serge Lammens, ehemaliger Mitarbeiter der belgischen Bergbaufirma, die vor BANRO in der Region aktiv gewesen war, daran, wie BANRO eingefallen sei und die gewachsenen Strukturen durch Missachtung zerstört habe: Keine Mitarbeiter wurden übernommen, sondern eigene von anderswo mitgebracht.

Aber dann schweifte es bald ins Allgemeine, stellte der Präsidentschaftskandidat der kongolesischen Opposition Vital Kamerhe (von Jean-Louis Gilissen übrigens nicht ganz richterlich unvoreingenommen als "Kandidat mit wirklich viel Potential" eingeführt) seine Vision einer Reform des kongolesischen Bergbaurechts zugunsten kleiner "artisanaler" Schürfer vor; die Menschenrechtsanwältin Miriam Saage-Maß erklärte, warum es wichtig sei, "kleine Einzelfälle" wie die (von wahrscheinlich gedungenen "Rebellengruppen" vorgenommenen) Vertreibungen von Twangiza vor Gericht zu bringen, selbst wenn große Fische wie BANRO dabei nicht zur Rechenschaft gezogen werden (es "erzeugt Aufarbeitungsdruck").

KongoTribunal26Juni 560 danielseiffert uDie Geschworenen-Jury, v.l.n.r. Wolfgang Kaleck, Saran Kaba Jones, Harald Welzer, Antoine-Marc Vumilia Muhindo, Colette Braeckmann, Saskia Sassen, am Eröffnungstag © Daniel Seiffert

Insgesamt ergab die Vernehmung ein komplexes Bild, aber dadurch, dass es am Ende nicht mehr um den speziellen Fall ging, man aber trotzdem noch an seinem Haken hing, erübrigten sich Schuldzuweisungen. Kontroverse Diskussionen waren selten, weil die Experten sich in ihren Analysen weitgehend einig waren. Es war kein Vertreter von BANRO oder der Weltbank, deren Rolle als Förderin solcher Prozesse und "Vertreterin der Starken" im Zuge von Sitzung eins mituntersucht werden sollte, anwesend – ein als Zeuge geladener Mitarbeiter der Weltbank hatte seine Teilnahme Milo Rau zufolge abgesagt.

2. Tag: Der Fall Bisie und die unzureichenden Auflagen des Dodd-Frank-Act

In Sitzung zwei ging es am "Fall Bisie", einer Kooperative artisanaler Schürfer, die ebenfalls von einem nicht-kongolesischen Unternehmen vertrieben worden ist, um die Verantwortung der internationalen Staaten-Gemeinschaft. Die Zeugen-Vernehmungen konzentrierten sich auf den 2008 von Barack Obama erlassenen "Dodd-Frank-Act" zur Einschränkung des Handels mit Erzen aus "Konfliktregionen", der im Kongo, so die Darstellung der meisten Zeugen, ausgerechnet die kleinen Schürfer und ihre Kooperativen im Kampf gegen die internationalen Unternehmen schwächt.

Nur ein Zeuge, Mitarbeiter einer NGO, argumentierte für "hard law" à la Dodd-Frank und für den kapitalismuskompatiblen Weg der Zertifizierung von Exportprodukten – und wurde prompt von der Geschworenen Saskia Sassen mit der Frage vorgeführt: "Halten Sie sich eigentlich noch für einen Optimisten?"

3. Tag: Das Massaker im Dorf Mutarule und die ausbleibende Hilfe der UNO

Sitzung drei schließlich basierte auf einem Massaker im Dorf Mutarule, bei dem unter ungeklärten Umständen 35 Menschen ums Leben kamen. Hier ergab sich aus der Frage: Warum kamen die UNO-Truppen erst vier Tage (!) später, als alles vorbei und die Spuren verwischt waren, obwohl sie rechtzeitig zu Hilfe gerufen worden waren? Die Frage zielte auf die Rolle der über- und nicht-staatlichen Organisationen in dem Land, in dem anarchische Zustände herrschen und ein 2003 offiziell für beendet erklärter, de facto weiterschwelender Krieg bereits sechs Millionen Opfer gefordert hat und täglich neue fordert.

KongoTribunal28Juni 560 danielseiffert uDer dritte und letzte Tag des "Kongo Tribunal" © Daniel Seiffert

Die Befragungen zweier Ex-UNO-Mitarbeiter, eines Wissenschaftlers mit dem Forschungsschwerpunkt Globaler Waffenhandel, eines Mitarbeiters der Welthungerhilfe, der lange Jahre im Kongo war, sowie einer freien Journalistin aus den Niederlanden mit dem Rechercheschwerpunkt "Aid industry" (das Geschäft mit der humanitären Hilfe) ergaben eine ziemlich eindeutige Antwort auf die allerdings (typischerweise) recht rhetorisch gestellte Leitfrage dieser Sitzung: "Nimmt die Unsicherheit im Ostokongo kein Ende, weil zu viele lokale und internationale Player in die zahlreichen Konflikte verwickelt sind und davon profitieren oder verhindern diese im Gegenteil Schlimmeres?" 1. Ja; 2. nur manchmal und dann eher zufällig. Die Geschworene Saran Kaba Jones baute diese Erkenntnisse in ihrem Schluss-Statement zu Sitzung drei noch zu einem Plädoyer für die vorrangige Förderung lokal agierender Organisationen aus, wobei sie allerdings mehr aus eigenen Erfahrungen in Liberia als aus denen der Sitzung schöpfte.

Schluss-Statements: Wahrheit und Gerechtigkeit sind keine Geschenke

Jede der drei Sitzungen endete mit einem solchen Statement von einer/m der Geschworenen, in dem die Erkenntnisse der letzten drei Stunden zusammengefasst werden sollten. In seiner Berliner Eröffnungsrede nahm Milo Rau am Freitagabend vieles von dem vorweg, was dann in diesen Schluss-Statements gesagt wurde. Trotzdem war der Erkenntnisstand am Sonntagabend eindeutig ein anderer in Bezug auf die von Sylvestre Bisimwa anfangs als "großes Leitmotiv“ vorgestellte Frage: "Warum endet der Krieg im Kongo nicht?" Aber, wie der Geschworene Harald Welzer ganz zum Schluss feststellte: "Man weiß nicht, wer ist jetzt eigentlich schuld?"

Welzer ordnete diese Erkenntnis einer durch die ökonomische Wachstumslogik bedingten Verantwortungsdiffusion zu. Welche Rolle in so einer Gesellschaft eigentlich das Recht spielen kann, diese Frage hat außer Welzer nur sein Geschworenen-Kollege Wolfgang Kaleck explizit angesprochen, als er darauf hinwies, dass "Wahrheit und Gerechtigkeit" keine Geschenke, sondern schwierige Prozesse seien. Aber diese Frage steht nun riesig im Raum dank dieses "Kongo Tribunals" – bei dem, soviel lässt sich eindeutig feststellen, (vorerst nur) die Moral gesiegt hat. Und die mehrdeutige Erkenntnis: Wer weiß, was sich daraus ergeben kann?

Berliner Urteils-Verkündung

P.S.: Das am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz in der Bundeszentrale für politische Bildung in Berlin bekannt gegebene "Berliner Urteil" (komplette Urteilsbegründung hier) ist sich seiner eigenen Nicht-Rechtskraft bewusst und spricht daher niemanden schuldig, sondern formuliert eher politische Forderungen.

Ein Akzent liegt auf der Forderung nach der Abschaffung der Straflosigkeit im Kongo; diesem Wunsch sind eine Vor- und eine Nachbemerkung gewidmet. Dort heißt es: "Die juristische Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen ist absolut notwendig; der gegenwärtige Zustand der Straflosigkeit solcher Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo ist daher unerträglich und inakzeptabel." (Schlussbemerkung). "Um sie (die Straflosigkeit, d. Red.) wirksam zu bekämpfen, müssen die kongolesische Regierung und die internationale Gemeinschaft die dafür benötigten Ressourcen bereitstellen. Die kongolesische Zivilgesellschaft sowie die lokalen Menschenrechtsorganisationen und die Überlebenden von Gewalt müssen gestärkt werden. Dabei ist der Aufarbeitung von Verbrechen durch nationale und – zu schaffende – gemischt national-internationale Tribunale eine Priorität zu geben. Wir rufen deshalb die kongolesische Regierung und die internationale Gemeinschaft dazu auf, alles erdenkliche zu tun, dass diese Geminschen Kammern (Chambres Mixtes) Wirklichkeit werden."


Mehr zum "Kongo Tribunal": Als "Gerichtsschreiberin" hat Kathrin Röggla ein detailreiches Protokoll der dreitägigen Verhandlungen angefertig, das hier einzusehen ist.

 

Das Kongo Tribunal (B. Die Berliner Hearings)
von Milo Rau
Drehbuch und Regie: Milo Rau, Recherche und Casting: Eva-Maria Bertschy, Bühne und Ausstattung: Anton Lukas, Kamera: Thomas Schneider, Sound: Jens Baudisch, Marco Teufen.
Mit: Jean-Louis Gilissen, Sylvestre Bisimwa, Kathrin Röggla, Gerichtsdiener, Geschworene: Colette Braeckmann, Saran Kaba Jones, Wolfgang Kaleck, Saskia Sassen, Marc-Antoine Vumilia Muhindo, Harald Welzer und zahlreichen Zeugen.

Dauer: 3 Tage, jeweils 3 Stunden

www.international-institute.de
www.the-congo-tribunal.com

 

Kritikenrundschau

In der Frankfurter Rundschau (29.6.2015) schreibt Dirk Pilz: "Durch die vielen Suggestivfragen der Jury wird schnell deutlich, dass es offenbar von vielen Seiten verschiedene Interessen gibt, die Konflikte im Kongo gerade nicht zu befrieden, sondern einen Krieg auf 'niederer Intensität' am Leben zu erhalten." Noch schneller sei klar geworden, dass jegliche staatlichen und juristischen Strukturen im Kongo fehlten. Mehrfach werde betont, dass das einberufene Tribunal zwar als Theater auftrete, aber "als Anfang für den Weg zu echter Gerechtigkeit gelten könne."

In der taz (30.6.2015) bedauert Elise Graton, dass jedem Experten nur vier mal fünf Minuten zur Verfügung stünden, um sich zu den Juryfragen zu äußern. "Die Zeit reicht kaum, um komplexen Sachverhalten auf den Grund zu gehen, aber es genügt gerade, um einen anhaltenden Einblick in die verflochtene globale Mechanik zu erhalten – und um das Gefühl zu entwickeln, man nehme gerade an einer neuen Art des Dialogs teil." Ansonsten würden Fakten hinterfragt, Missstände und Lücken in den Gerichtsbarkeiten "offengelegt und seziert, Image und Wirklichkeit von humanitären Unternehmen auf den Prüfstand gestellt, nach Alternativen gesucht."

Peter Laudenbach rechnet in der Süddeutschen Zeitung (30.6.2015) aus aktuellem Anlass mit dokumentarischem Theater an sich ab. So fragt er sich, ob Raus Projekt "eine besonders ernsthafte Form von Dokumentar-Theater [ist] oder nur ein neuer Kitzel für Theatergänger, die es nach Volksbühnen-Nächten und dem Performance-Pop bei 'Foreign Affairs' nach härterer Kost verlangt?" Milo Rau stelle sich bei seinen Projekten auch immer geschickt selbst dar und weise auf die zukünftige Filmverwertung hin. "Offen ist nun, wer hier wen benutzt: die Menschenrechtsaktivisten das Forum, das ihnen Rau bietet, oder der Regisseur die Real-Akteure; die Medien Milo Rau oder Milo Rau die Medien – oder einfach jeder jeden?"

In der Neuen Zürcher Zeitung (1.7.2015) schreibt Sieglinde Geisel, dass es in einer Weise um Politik gehe, "wie man es in der Kunst selten erlebt: Das Theater-Tribunal erwies sich als ungemein effizientes Instrument für die Erschließung von Wirklichkeit." Geisel zitiert Rau, dass das Tribunal paradoxerweise nur deswegen möglich gewesen sei, weil es keine Macht habe. "Die Theaterbühne ist kein Ort der Macht, sondern ein öffentlicher Raum der Bewusstseinsveränderung: Mit dem 'Kongo-Tribunal' gelang es, Verknüpfungen sichtbar zu machen, ohne dabei in platten (und wohlfeilen) Moralismus zu verfallen." "Die Verantwortung für diese Situation, die nach Europa ausstrahlt, ist auf alle Akteure verteilt – die Gesprächsform des Tribunals scheint dafür ein adäquates Medium zu sein."

"Da es kein vernünftiger Mensch wagen könnte, einen relevanten Gerichtshof auf einem riesigen Schlachtfeld zu errichten", habe Milo Rau seine "Wahnsinnsaktion" zum Theaterstück erklärt, schreibt Peter Kümmel in der Zeit (2.7.2015). "Nach dem Schema: Was man nicht bewirken kann, das muss man spielen." Rau folge allerdings nicht "dem üblichen Schema des Globalisierungstheaters (…): Beschäme die Schuldigen, indem du sie beim Namen nennst". "Das Kongo-Tribunal" sei in seinem Wesen "kein Schandtheater, sondern ein Lehrtheater". "Aber keines nach Brecht", so Kümmel. In Raus Theater sei es so, "dass der Zuschauer aufhören soll, sich als Zuschauer zu begreifen – er soll akzeptieren, dass er Mitspieler ist".

"Ein Akt der Aufklärung im besten Sinne!" ruft Ute Büsing zum Schluss ihres Berichts von der Eröffnungssitzung fürs rbb Inforadio (27.6.2015) aus.

Und im SWR 2 (29.6.2015) meint Elske Brault: "Das Gefühl lädt hier ein anfangs abstrakt scheinendes Geschehen in Zentralafrika wieder auf mit Bedeutung, rückt es uns nahe."

Für The Guardian (1.7.2015) fasst Kate Connolly ihre Eindrücke in eine Reportage, enthält sich also der expliziten Wertung.

Im Zürcher Tagesanzeiger (2.7.2015) schreibt Andreas Tobler, der bereits für die Zeit von Teil 1 des Tribunals in Bukavu berichtet hatte (Zusammenfassung hier), über beide Teile zusammen und bilanziert: "Man kann das nun alles unglaublich pathetisch finden, als linkes Gutmenschentum oder gar als falsche Aktivität abtun." Aber angesichts von Millionen Toten änderten diese Einwände nichts daran, dass Milo Rau (...) "bewiesen hat, was engagierte Kunst im besten Fall kann: Bewusstsein bilden und politische Aktivität auslösen".

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