Schutz der Kunstfreiheit

Berlin, 8. Januar 2016 / 15. Dezember 2015. Für das Urteil des Berliner Landgerichts, die Einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne aufzuheben, das Mitte Dezember gefällt wurde, liegt nun auch das schriftliche Urteil vor. Das teilte das Theater in einer Presseaussendung mit. Damit dürfen in Falk Richters Inszenierung Fear, die an diesem Wochenende wieder läuft, die Porträts von der "Demo für Alle"-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde und der AfD-Politikern Beatrix von Storch gezeigt werden. Beide hatten ihre Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde in dem Stück verletzt gesehen und gegen das Theater geklagt.

Die Berliner Morgenpost hatte bereits im Dezember den Schaubühnen-Anwalt Johnny Eisenberg zitiert, dass sich das Landgericht der Auffassung der Schaubühne angeschlossen habe, unter dem Schutz der Kunstfreiheit zu handeln.

Das Gericht gab der Schaubühne in allen Punkten recht. Im vorliegenden ausführlichen Urteil heißt es nun, dass die Vorwürfe gegen Falk Richter und dem Theater als sämtlich unbegründet zurückgewiesen wurden, u.a. der Hauptanklagepunkt, "das Stück rufe zur Gewalt auf, man beschreibe die Klägerinnen als Zombies, denen man in den Kopf schießen müsse, man stelle sie widerrechtlich in eine Reihe mit Anders Breivik und Beate Zschäpe, die Wohnanschrift von Frau Storch wurde genannt".

Auch stellte das Gericht gleichlautend für beide Fälle klar: "Es werde kein verständiger Theaterbesucher ernsthaft annehmen, dass in dem Stück zu Gewalt gegen die gezeigten rechtskonservativen Akreure der politischen Gegenwart, mithin auch gegen die Antragstellerin, aufgerufen wird. In dem Stück wird vielmehr künstlerisch zum Ausdruck gebracht, dass diese rationalen Argumente nicht mehr zugänglich seien." 

(schaubuehne.de / morgenpost.de / sik)

 

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Presseschau

Peter von Becker lässt sich den Gerichtstermin Schaubühne / Falk Richter versus die Damen von Storch / von Beverfoerde in Sachen "Fear" und Menschenwürde nicht entgehen. Im Berliner Tagesspiegel (16.12.2015) berichtet er wie mit dem taz-Anwalt Johnny Eisenberg (Schaubühne) und Jan Hegemann aus der Kanzlei von Peter Raue (für die Damen) zwei Stars der Zunft im Berliner Kammergericht aufeinander träfen. Man kennt sich, man duzt sich, man "entwindet" sich das Wort, kaum dass es "ergriffen" ward.

Phobien einiger Hipster

Hedwig von Beverfoerde sowie Beatrix von Storch wollten vor Gericht erzwingen, dass in "Fear" keine Fotos mehr von ihnen gezeigt werden. Die zweistündige Collage aus "Schauspiel und Tanz, Musik, Toneinspielungen, Fotos und Videoprojektionen", schreibt von Becker, meine "die Phobien einiger Berliner Hipster". Den Akteuren erschienen die aus der Realität genommenen Gesichter und Ideen als Ausgeburten von Zombies, zu den Untoten gehörten "auf Abbildungen" Marie Le Pen, Viktor Orbán, Horst Seehofer, Beate Zschäpe, Frauke Petry, Anders Breivik, viele andere, darunter auch die beiden Antragstellerinnen.

Der Anwalt Hegemann sehe die Menschenwürde von Frau von Beverfoerde verletzt durch Zeigen ihres Konterfeis "etwa neben Zschäpe oder Breivik", außerdem würden ihrem Porträt die "Augen rausgerissen". Auch eine Textstelle, dass man Zombies, um sie auszulöschen, "ins Gehirn schießen" müsse, belege die Verletzung der Menschenwürde.

Legitime künstlerische Reflexion

Eisenberg widerspreche, dass zwar die Damen persönlich erkennbar seien, die mit "eigenen Ängsten und allgemeinen Phobien" spielende Theateraufführung sei jedoch "allemal eine legitime künstlerische Reflexion der Wirklichkeit". Den Aufruf, die "Zombies als reale Personen zu erschießen", gebe es nicht. Auch gebe es keine ausgestochenen Augen, "vielmehr würden die Schauspieler die Porträtfotos wie Masken" mit Augenlöchern, um etwas sehen zu können, "vorm Gesicht tragen". Wenn ein "politisches Theaterstück reale politische Personen nicht mehr benennen dürfe, wäre dies eine Absurdität".

Am Nachmittag habe das Kammergericht der Schaubühne in beiden Fällen recht gegeben. Abzuwarten bleibe die schriftliche richterliche Begründung – "und ob die Klägerinnen noch ein zivilrechtliches Hauptverfahren anstreben werden".

(jnm)

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