Im Namen des Volkes. Was können eigentlich Juristen?

von Rupprecht Podszun

17. Oktober 2016. Gespräche, die Bekannte mit mir über das Theaterstück "Terror" führen, folgen einem strikten Schema. Erst kommt die allgemeine Begeisterungsbekundung ("also wirklich faszinierend!"). Dann folgt ein wortreicher Disclaimer, etwa so: "Du als gelernter Jurist wirst natürlich viel besser wissen, wie dieser Fall zu entscheiden ist." Im nächsten Schritt erhalte ich dann aber eine detaillierte Belehrung, wie dieser Fall zu entscheiden ist. Nämlich genau so. Und nicht anders. Gerade noch als Experte geadelt, erklären mir dann Experten des Alltags meine Welt. So müssen sich die US-Amerikaner fühlen, denke ich jedes Mal, denen die Deutschen eben mal ihr Land erklären. Aber richtig. Nach dem dritten Gespräch dieser Art begannen die Zweifel: Was kann ich als "gelernter Jurist" eigentlich? All diese Laienrichter, die sich dank Ferdinand von Schirach über eine Mordakte beugen, scheinen doch eigentlich kraft ihrer Begeisterung auch einen Schuldspruch fassen zu können.

terror 560 ARD u© ARD Degeto / Moovie Gmbh / Julia Terjung

Das Stück, die Show

Zur Erläuterung für diejenigen, die noch nicht von "Terror" erfasst worden sind: Das Stück bildet eine Gerichtsverhandlung nach, in der ein Kampfjetpilot des Mordes angeklagt ist. Er hatte eigenmächtig ein Flugzeug mit 164 Insassen abgeschossen, das offenbar von einem Selbstmordattentäter gekapert war und auf die mit 70.000 Menschen vollbesetzte Allianz-Arena in München zusteuerte. War Major Lars Koch schuldig? Landauf landab ist das in Theatern solch ein Hit, dass die ARD es mit Schauspielern der Gewichtsklasse Eidinger ins Fernsehen gebracht hat, als "Das europäische TV-Event des Jahres", darunter macht man ja heute eine Votingshow nicht mehr. Denn Clou der Aufführungen wie auch des Showprozesses im Fernsehen ist, dass das Publikum entscheidet: Nach den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wird pausiert, das Publikum stimmt ab, der Vorsitzende Richter verkündet ein entsprechendes Urteil: Freispruch oder Verurteilung. Im Namen des Theater- und TV-Volkes, sozusagen.

Spezialisten für Konfliktlösungen

"Im Namen des Volkes", diese Formel steht am Anfang der Gerichtsurteile in Deutschland, und sie drückt aus, welcher Vorgang dort eigentlich vor sich geht: Die Konflikte in einer Gesellschaft werden von Angehörigen eines eigens dafür ausgebildeten Berufsstandes gelöst. Die Gemeinschaft hat die Rechtsprechung an Profis übertragen. Ferdinand von Schirach überträgt – im Spiel – die Autorität zurück ans Volk. Damit wird eine Entwicklung umgekehrt, die spätestens von Karl dem Großen institutionalisiert wurde: die Professionalisierung des Gerichtswesens. Unter der Gerichtslinde oder im Thing entschied einst die männliche Bevölkerung der Gemeinschaft, heute erledigen diesen Job in Deutschland Männer und (immer mehr) Frauen, die mit zwei Staatsexamen und in der Regel weit mehr als nur mäßigem Verstand ausgerüstet sind. Dabei müssen sie weder dem Stärksten oder Mächtigsten gefallen (als Beispiel möge der Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dienen, der Sigmar Gabriel seine Ministererlaubnis in einem Fusionsfall zerschoss), noch entscheiden sie so, wie die Mehrheit das gern hätte. Sie sind nur einer einzigen Macht unterworfen: dem Recht. Das ist wirklich faszinierend.

terror2 560 ARD u © ARD Degeto / Moovie Gmbh / Julia Terjung

Schöffen, Laienrichter ohne juristische Ausbildung, gibt es bei deutschen Gerichten nur noch in wenigen Fällen, sie spielen für die Urteilsfindung in der Praxis kaum eine Rolle. Demokratie-Folklore. Aber was haben Juristinnen und Juristen den Laien denn angeblich voraus, was lernen sie in ihrer überlangen Ausbildung? Sie lernen, rechtmäßige Entscheidungen in Konflikten zu treffen. Dazu braucht es drei Schritte: Die Tatsachen und die zugrundeliegenden Interessen werden ermittelt. Dann wird die Komplexität des Lebens auf die für die Entscheidung wesentlichen Aspekte reduziert. Und drittens wird der Konflikt entschieden, indem die Tatsachen anhand von Gesetzen und anderen Rechtsquellen bewertet werden.

Unterkomplex

In "Terror" werden die Laienrichter vom ersten Punkt entlastet – die meisten Details des Flugzeugabschusses bleiben unbestritten oder unaufklärbar, so passt die Aktion in 89 Minuten Fernsehkonserve. Das Herausarbeiten des Wesentlichen läuft nebenher, in den Fragen des Richters, in den Plädoyers. Wer hier nicht aufpasst, muss sich seine Argumentation später selber basteln. Entscheiden dürfen die Zuschauer allein, und genau hier wird’s simpel: Die rechtlichen Maßstäbe werden natürlich nicht vermittelt, dann würde die Sache ja auch ein paar Semester lang dauern, das würde also sogar die zeitlichen Grenzen einer Frank-Castorf-Inszenierung sprengen. Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, ehemalige liberale Innenminister und unermüdliche Verfassungspatrioten, haben in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kritisiert, dass den Zuschauern die verfassungsrechtlichen Grundlagen fehlten. Verfassungsrecht, auch das noch. Nicht einmal das entscheidungstheoretisch fast unterkomplexe Dilemma von "Leben gegen Leben" lässt sich juristisch so schlicht stricken, dass es einen Theaterabend lang funktioniert. Dabei müht sich die ARD-Produktion (Regie: Lars Kraume) ebenso wie wohl die meisten Inszenierungen um einen Extremrealismus, der jedem Gegner des Regietheaters wonniglich das Herz wärmen dürfte. Künstlerischer Zugriff auf Schirachs Drama? Nein, nein, alles soll so sein wie "in echt", sonst gibt das Voting ja keinen Sinn. Mit Realismus allerdings war der Rechtswirklichkeit noch nie beizukommen.

Gerechtigkeit und Schrankenschranken

Unterwegs zum Examen lernen Juristinnen und Juristen übrigens, dass binäre Entscheidungen (schuldig / nicht schuldig) bestenfalls in den allereinfachsten Fällen zu treffen sind. In einer Gesellschaft, die sich immer wieder zusammenraufen muss, lässt sich nicht mit scharfen Schwertern richten. In Gerichtsverfahren und in der Rechtsberatung geht es darum, Interessen zu koordinieren und eine gemeinsame Zukunft auszutüfteln. In anderen Rechtsbereichen gilt das noch viel mehr als im Strafprozess, aber selbst in Strafverfahren kann Gerechtigkeit (um dieses Wort auch noch einmal einfließen zu lassen) in der Regel nur durch feine Differenzierungen erreicht werden. Das Recht kennt daher Ausnahmen und Unterausnahmen, "Schrankenschranken", "dauerhafte Einreden" oder "Tatbestandsreduzierungen". Manchmal trägt das den Juristen den Vorwurf ein, sie seien Winkeladvokaten. Ja, sicher! Aber aus so krummem Holz, als woraus der Mensch gemacht ist, kann eben nichts ganz Gerades gezimmert werden, wie Immanuel Kant einmal bemerkte (der sich übrigens in "Terror" vom Verteidiger verhöhnen lassen muss). Wer es gern einfach hat, der kann die Gegenseite mit Vorwürfen überziehen und schnelle Entscheidungen treffen. Das Recht aber macht es sich und den Seinen nicht einfach.

Im Dramaturgienotstand

Und dann noch das Verfahren! In "Terror" lässt sich die Förmlichkeit nur erahnen, wenn Richter und Schreibkraft ("belehrt!") kurze grandiose Momente des Strafprozessrechts aufblitzen lassen. Alles andere landet in einer Art übergesetzlichem Dramaturgienotstand zwischen Aktendeckeln. Was Nicht-Juristen als Bürokratismus und Förmelei empfinden mögen, ist auch für Juristinnen und Juristen "nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig", wie ältere Vertreter des Faches es wohl formulieren würden. Aber nötig ist es trotzdem. Weil es diese heikle Aufgabe, Konflikte "im Namen des Volkes" zu lösen, nachvollziehbar, kontrollierbar macht. So blinzelt aus jeder kleinlichen Verfahrensvorschrift irgendwie auch der Geist von Montesquieu.

"Aber nun sag doch mal, wie ist denn der Fall richtig zu lösen?" Höfliche Gesprächspartner wollen das am Ende ihrer Traktate zum Urteil in der Sache Lars Koch noch rasch wissen. Aber sie hatten ja ganz Recht, wenn sie mich über den Ausgang des Prozesses belehren: Ich weiß es nicht. Richtige Entscheidungen gibt es für Juristen eigentlich nicht. Vielleicht könnte ich eine ungefähre Einschätzung geben, welche Entscheidung ich für rechtmäßig hielte. Alles andere ist Show.

 

Rupprecht Podszun uProf. Dr. Rupprecht Podszun, geboren 1976,  ist Professor für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift "Wirtschaft und Wettbewerb" sowie Mitgründer und Mitherausgeber der Zeitschrift "Journal of European Consumer and Market Law".

 

Mehr zum Thema Terror im Fernsehen und auf dem Theater: Elske Brault besuchte die Premiere von Terror in Karlsruhe. Sie hat Zuschauer um ihre Meinung gefragt.

Im Februar 2015 berichtete Rupprecht Podszun für nachtkritik.de vom Urheberrechtsprozess am Landgericht München 1 Suhrkamp gegen Frank Castorfs "Baal"-Inszenierung am Münchner Residenztheater. Für diesen Text wurde ihm im Oktober 2015 der Michael-Althen-Preis für Kritik zugesprochen.

Über die Uraufführung von Konstantin Küsperts Rechtes Denken im Oktober 2015 in Bamberg schrieb Rupprecht Podszun die Nachtkritik.

 

 

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Kommentare  
Podszun zu "Terror": was bei Nichtbeachtung geschieht
Zumindest zeigt das Stück bevor es sich im Fernsehen zeigt, worauf alle Presse und Medien des Landes wie ein Kaninchen auf die scheinbar schlafende Schlange abenteuerlustig bis zu Erstarrung glotzen: Theaterzuschauer, die in Theatern das Volk vertreten, das sich für Kunst und Kultur interessiert, fühlen sich als Volks-Entscheider beleidigend geprellt und als Nichtjuristen ungeachtet ihrer eigenen ausgebildeten Kompetenzen zumindest von Juristen eher so sehr nicht geachtet, dass sie sich liebend gern zum Hilfs-Richter aufspielen wollen. Wenn es nicht zuviel kostet. Und so sehr nicht geachtet, dass sie auch wenigstens in ihrer Phantasie einmal etwas zu Protokoll geben wollen, was folgsam notiert und auf diese Art aktenkundig wird! Es sei aber den jeweiligen Stadttheatern, Herrn von Schirach, seiner Agentur und seinem Verlag sehr gegönnt. Und dem SPIEGEL natürlich, der davon ja auch nur profitieren kann...
Podszun zu "Terror": "unterkomplex" versteht sich doch von selbst
Mich ärgert ein wenig der anklagende Ton, der in diesem Beitrag angestimmt wird, denn so scheint mir außen vor gelassen, dass das Ziel der Theater-/Filmaufführung es ja nun nicht ist, dem Laien die tatsächliche Entscheidungsgewalt im juristischen Sinne zu überlassen, sondern an die moralischen Schwierigkeiten bei solchen Entscheidungen zu erinnern und damit ganz im Gegenteil gerade ein Verständnis für diejenigen zu erzeugen, die eben diese treffen müssen. Dass die auf ethischen Grundsätzen des Einzelnen basierende Entscheidung dann natürlich „unterkomplex“ ist (ein sehr treffendes Wort im Übrigen), das versteht sich meines Erachtens von selbst.
Podszun zu "Terror": nichts gegen Gerichtsdramen
Warum muss ich ein einfühlendes Verständnis für Juristen aufbringen müssen, die in so einem Fall geführter Klage entscheiden müssen? Oder soll ich ein nachträgliches Verständnis dafür aufbringen, dass Notstandsgesetze doch eigentlich ganz nützlich sind von Zeit zu Zeit??? - Ich hab nichts gegen Gerichtsdramen - die können doch sehr spannend sein UND komplex. Vor allem verfilmt. Da kann man das Movie für die Darstellung move in der Entwicklung von Verteidigungs- und Klagestrategien der Figuren nutzen. (Man denkt sofort an 'Zeugin der an Anklage" z.B.) Ich hab auch gar nichts gegen die Provokation zum Gespräch über Staat und Recht zwischen Leuten, die normalerweise nicht miteinander sprechen. Ich habe nur etwas dagegen, dass das als Kunst zum medialen Staatsakt gemacht wird, weil Terrorakte zum aktuellen Tagesgeschehen gehören, das ekelt dann halt... Also mich jedenfalls. Dem Terror ist ja mit Gesetzen so oder so nicht beizukommen. Und auch nicht mit erhöhtem Verständnis für Richter und ihre zu treffenden Entscheidungen. Ich finde nicht, dass es sich von selbst versteht, dass ein im Theater inszenierter Text zu unterkomplexen Zuschauerreaktionen - inneren wie äußerlich sichtbaren - führt. Mir muss man das erklären, warum und weshalb genau sich das im Fall dieses Stückes von selbst versteht und warum genau das genau gut sein soll... Versuchen Sie doch einmal, bitte, mir das zu erklären, Julia unter #2, denn ich lasse mich da durchaus gerne belehren in der Frage, was sich im Theater von selbst erklären sollte und was nicht. Und ich habe das Gefühl, Sie könnten das.
Podszun zu "Terror": was für ein Satz
"Mit Realismus allerdings war der Rechtswirklichkeit noch nie beizukommen." Wow, was für ein Satz! Gesagt ist damit wohl alles.
Podszun zu "Terror": ins Bewusstsein gepflanzt
Ich finds gut, dass eine ungeklärte juristische Dilemmasituation auch auf eine solche popuäre Weise, wie sie Theater in einem notwendigen guten Sinn auch immer mal sein soll, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit kommt.
Podszun zu "Terror": arrogant
Laienrichter oder Schöffen als Demokratie-Folklore zu bezeichnen ist an Überheblichkeit und Arroganz kaum zu überbieten! Es handelt sich um Ehrenämter, die von ausgewählten, engagierten Staatsbürgern ausgeübt werden. Fassungslos nehme ich zur Kenntnis, was ein deutscher Juraprofessor darüber denkt (und schreibt!) und dass Nachtkritik es offensichtlich ungeprüft veröffentlicht. Dass es Schöffen und Laienrichter ohne juristische Ausbildung "bei deutschen Gerichten nur noch in wenigen Fällen" gibt, hat im Übrigen auch nichts mit "Rechtswirklichkeit" zu tun; es ist schlicht falsch! Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit arbeitet bis in die höchste Instanz mit ehrenamtlichen (Laien-)Richtern, die Kammern für Handelssachen vor den Landgerichten ebenso und im Strafrecht sind neben dem Schöffengericht auch die Strafkammern mit Schöffen besetzt. Das hat auch einen guten Grund: die Schöffen sollen den Richtern ggf. erklären, wie es in der Welt da draußen wirklich aussieht. Dem einen oder anderen Professor in seinem Elfenbeinturm würde das auch ganz gut tun!
Podszun zu "Terror": Rechtsgrundsätze diskutieren
Dem Unternehmen "Terror" - als Stück wie als TV-Event - kann man immerhin zugute halten, dass zuschauende Nicht-Juristen elementare Rechtsgrundsätze diskutieren. Lesenswert und noch viel deutlicher - um nicht zu sagen: vernichtender - ist die Kolumne von Bundesrichter und Zeit-Kolumnist Thomas Fischer...
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht?utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&utm_term=facebook_zonaudev_int&wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf
Podszun über "Terror": Fischer-Lob
#7: Danke für den Link - Eine hervorragend klarsichtige wie klar sichtbar machende Kolumne, die - sowohl direkt als auch indirekt durch sich selbst - einen Zusammenhang zwischen Sprachwahl und geistiger Durchdringung herstellt. Zwischen Entscheidung für eine darzustellende und dargestellten Sprache wie zwischen Wahl einer gesprochenen und geschriebenen. Meine Wahl ging und geht seit Jahren gegen Fernseh-Sprache oder Textflächen, aus denen man beliebig darstellbare Filetstücke herausschneiden kann, um sie auch noch des letzten gesellschaftlich wirksamen Zusammenhangs zu berauben.Auch wende ich mich oft genug enttäuscht von gewählter Sprache in Print- wie Onlinemedien ab. Deshalb bin ich für diesen Lesetipp wirklich dankbar und weiß, dass ich nichts versäumt hatte, wenn ich mir weder das Stück noch die entsprechenden Fernseh-Vor- und Nachbereitungen reingezogen habe, bloß um legitim mitreden zu können um einen angesagten Kunst-Gegenstand, der gerade Massen beschäftigt. Der Fischer-Text war sogar privat überaus heilsam für mich. Denn er hat mich von einem seit Jahrzehnten auf mir lagernden Schuldgefühl befreit, indem er mir mit ein em einzigen Satz klargemacht hat, dass diese Schuld gar nicht die von mir aus mir herausgeholte war, sondern lediglich die auf mir abgelagerte Angst eines anderen, der sie nur als meine Schuld herbeigeredt hatte, auf dass er sie loswerden könne, ohne sie sich eingestehen zu müssen - Diesen Satz habe ich mir notiert. Damit ich ihn nie wieder vergesse zu meinem eigenen Schutz: "Die Unterscheidung zwischen Rechtswidrigkeit/Rechtmäßigkeit einerseits und Schuld/Unschuld ist eine der grundlegenden Errungenschaften unseres Rechtsstaates." Erfreulicherweise führt der Satz dazu, dass ich mir ohne Notizvon ihm zu nehmen den Namen des Autors merke, was sonst viele viele Sätze, die mich ünerzeugen müssen, länger dauert, ehe solches vorkommt: Thomas Fischer.
Podszun über "Terror": Fehlbesetzungen
Ich möchte hier auch gerne einmal die grandiosen Fehlbesetzungen Lars Eidinger und Martina Gedeck zur Diskussion stellen! Ein Name macht noch keine gute Darstellung der Rolle!
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