Kunstfreiheit auf dem Prüfstand

22. Februar 2017. Die Warschauer Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen das Allgemeine Theater (Teatr Powszechny) in Polens Hauptstadt eingeleitet. Das meldet 3Sat. Ermittelt werde "auf Grundlage von Medienberichten und öffentlichen Beschwerden" wegen des Vorwurfs der "Verletzung religiöser Gefühle" und wegen eines angeblichen Mordaufrufs in der Inszenierung "Der Fluch" ("Klątwa") des Regisseurs Oliver Frljić.

Das Stück richte sich gegen eine Dominanz der katholischen Kirche und Nationalismus in Polen, so 3Sat. "In einer Szene überlegt eine Schauspielerin, wie viel Geld gezahlt werden müsse, damit der Vorsitzende der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Jaroslaw Kaczynski, ermordet werde."

Der heilige Johannes Paul II.

Während der zweiten Aufführung am Abend des 21. Februar hätten laut Warschauer Medienberichten Dutzende Rechtsradikale vor dem Theater protestiert. Der staatliche polnische Rundfunk habe aus Protest gegen die Inszenierung seine Medienpartnerschaft mit dem Theater beendet, ein PiS-Abgeordneter eine Anzeige angekündigt. Außerdem habe der Sprecher der polnischen Bischofskonferenz Pawel Rytel-Andrianik zum Gebet für die "Beendigung der Gotteslästerung" aufgerufen. Für Polen sei es "besonders schmerzhaft", dass "der heilige Johannes Paul II." herabgewürdigt werde. Die Inszenierung beleidige die Flagge des Vatikans.

klatwa 515Szenenbild aus der Inszenierung "Klątwa" © Teatr Powszechny

Die Verletzung religiöser Gefühle kann in Polen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, die öffentliche Anstiftung zu einem Verbrechen mit bis zu drei Jahren. Das Allgemeine Theater berief sich in einer ersten Stellungnahme auf die Kunstfreiheit, die die Verfassung garantiere.

(3Sat / sd)

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