Hauschoreograph Marco Goecke beim Stuttgarter Ballett nicht verlängert
Eines anderen Kind
Stuttgart, 20. Juli 2017. Zum Ende der Spielzeit 2017/18 trennt sich das Stuttgarter Ballett von seinem zweiten Hauschoreographen, Marco Goecke. Das meldete die Stuttgarter Zeitung (11. Juli 2017). Goeckes Vertrag wird vom designierten Ballettintendanten Tamas Detrich nicht verlängert. Bereits Mitte Mai hatte sich der amtierende Ballettintendant Reid Anderson vom langjährigen Hauschoreographen Demis Volpi getrennt.
Überraschend kommt die Nichtverlängerung für Marco Goecke nicht: Schon im März hatte der international renommierte Choreograph ein Sondierungsgespräch mit Tamas Detrich als Kündigung verstanden. Detrich dementierte. Im Gespräch sei es "lediglich um mögliche Pläne" gegangen, erklärte er am 10. März 2017 gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Nun ist Marco Goeckes Nichtverlängerung offiziell. Als Begründung ließ Tamas Detrich wissen, er wolle zu Beginn seiner Intendanz 2018/19 "eine eigene künstlerische Richtung einschlagen" und deshalb ohne Hauschoreografen arbeiten: "Marco Goecke war Reid Andersons Kind, er hat ihn unterstützt von Anfang an", so Detrich. "Ein Intendantenwechsel bringt Umbrüche mit sich, das wird jeder verstehen." Dennoch hoffe er, "dass es Marco Goeckes Ballette weiter in unserem Repertoire geben wird".
Marco Goecke ist dem Stuttgarter Ballett seit 2005 als Hauschoreograph verbunden. In der Zeit schuf er mehr als ein Dutzend Ballette für die Compagnie. Goecke choreographierte auch für das Hamburg Ballett, das Scapino Ballet Rotterdam, das Norwegische Nationalballett oder Les Ballets de Monte Carlo. Beim Nederlands Dans Theater ist der gebürtige Wuppertaler assoziierter Choreograph. 2015 wählten die Kritiker*innen der Fachzeitschrift "tanz" Marco Goecke zum Choreografen des Jahres.
Die Personalentscheidungen beim Stuttgarter Ballett gehen einher mit größeren Umbrüchen am Staatstheater: 2018 verlassen die Intendanten aller drei Sparten – Armin Petras (Schauspiel), Jossi Wieler (Oper) und Reid Anderson (Ballett) – das Haus.
(Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Ballett / eph)
Eines anderen Kind
Stuttgart, 20. Juli 2017. Zum Ende der Spielzeit 2017/18 trennt sich das Stuttgarter Ballett von seinem zweiten Hauschoreographen, Marco Goecke. Das meldete die Stuttgarter Zeitung (11. Juli 2017). Goeckes Vertrag wird vom designierten Ballettintendanten Tamas Detrich nicht verlängert. Bereits Mitte Mai hatte sich der amtierende Ballettintendant Reid Anderson vom langjährigen Hauschoreographen Demis Volpi getrennt.
Überraschend kommt die Nichtverlängerung für Marco Goecke nicht: Schon im März hatte der international renommierte Choreograph ein Sondierungsgespräch mit Tamas Detrich als Kündigung verstanden. Detrich dementierte. Im Gespräch sei es "lediglich um mögliche Pläne" gegangen, erklärte er am 10. März 2017 gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
Nun ist Marco Goeckes Nichtverlängerung offiziell. Als Begründung ließ Tamas Detrich wissen, er wolle zu Beginn seiner Intendanz 2018/19 "eine eigene künstlerische Richtung einschlagen" und deshalb ohne Hauschoreografen arbeiten: "Marco Goecke war Reid Andersons Kind, er hat ihn unterstützt von Anfang an", so Detrich. "Ein Intendantenwechsel bringt Umbrüche mit sich, das wird jeder verstehen." Dennoch hoffe er, "dass es Marco Goeckes Ballette weiter in unserem Repertoire geben wird".
Marco Goecke ist dem Stuttgarter Ballett seit 2005 als Hauschoreograph verbunden. In der Zeit schuf er mehr als ein Dutzend Ballette für die Compagnie. Goecke choreographierte auch für das Hamburg Ballett, das Scapino Ballet Rotterdam, das Norwegische Nationalballett oder Les Ballets de Monte Carlo. Beim Nederlands Dans Theater ist der gebürtige Wuppertaler assoziierter Choreograph. 2015 wählten die Kritiker*innen der Fachzeitschrift "tanz" Marco Goecke zum Choreografen des Jahres.
Die Personalentscheidungen beim Stuttgarter Ballett gehen einher mit größeren Umbrüchen am Staatstheater: 2018 verlassen die Intendanten aller drei Sparten – Armin Petras (Schauspiel), Jossi Wieler (Oper) und Reid Anderson (Ballett) – das Haus.
(Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Ballett / eph)
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In einem Artikel hieß es, er (Goecke) habe sein soziales Umfeld etc. in Stuttgart...ich denke, er ist so gefragt als Choreograph, da muss er bestimmt nicht umziehen, um seine großartigen Stücke an anderen Häusern einstudieren zu können!
Und wegen des fehlenden Bedauerns in der Öffentlichkeit bei Ablösungen / Kündigungen - das künstlerische Personal hat viel mehr die Möglichkeit und im Zweifel seine Fans / Fürsprecher in so einem Fall als alle übrigen Mitarbeiter. Wird nicht viel helfen was den Arbeitsplatz betrifft, aber für das eigene Empfinden natürlich besser. Balsam für die Seele sozusagen. Der entlassenen Pförtner oder der Mitarbeiter im Archiv / Buchhaltung o.ä. wird so eine öffentliche Empörung leider nie bekommen.
Ich drücke Goecke jedenfalls die Daumen- er wird weiterhin tolle Choreograpien machen (können)!
Von Nicht-Verlängerungen bei Intendantenwechsel sind Mitarbeiter mit sogenannten "NV-Solo"-Künstler-Verträgen betroffen, also Schauspieler, Choreographen, Regieassistenen, Dramaturgen, Schauspieler usw.
Theater-Mitarbeiter in Technik oder Gewerken sind klassischerweise TVÖD-Angestellte oder (wenn sie in der Theaterverwaltung arbeiten) oft sogar verbeamtet.
Daher ist auch folgende Aussage von Ihnen schlichtweg falsch: "Und wegen des fehlenden Bedauerns in der Öffentlichkeit bei Ablösungen / Kündigungen - das künstlerische Personal hat viel mehr die Möglichkeit und im Zweifel seine Fans / Fürsprecher in so einem Fall als alle übrigen Mitarbeiter."
Alle NV-Solo Verträge können mit genug zeitlichem Vorlauf "nichtverlängert" werden, so zum Beispiel von einem neuen Intendanten. Bei TVÖD-Verträgen sieht das völlig anders aus, und TVÖD Angestellte an jedem deutschen Stadt- und Staatstheater haben sehr starke Fürsprecher - nämlich der jeweilige städtische Personalrat und Gewerkschaften wie ver.di.
Will sagen: Aufgrund der völlig verschiedenen Vertragssituationen von verschiedenen Berufsgruppen im deutschen Theatersystem sind die Stellen der "Künstler" rechtlich am wenig dauerhaft geschützt, wegen der völlig regulären Nicht-Verlängerungsklauseln in den entsprechenden NV-Solo Verträgen. Diese Nicht-Verlängerungsklausel ist sozusagen die "Sollbruchstelle" in jedem NV-Solo Vertrag.
Für die von Ihnen beispielhaft erwähnten Mitarbeiter Pforte, Buchhaltung und Archiv hat ein Intendanzwechsel dagegen keine bestimmten Auswirkungen, da sie keine NV-Solo Verträge haben, und die Kündigung eines TVÖD-Vertrags rechtlich nur unter sehr sehr spezifischen Umständen möglich ist (von den verbeamteten Theatermitarbeitern gar nicht zu reden).
Mir sind die verschiedenen Vertragsarten durchaus bekannt und ich weiß, wie Intendanten-Wechsel ablaufen mit Nichtverlängerungsgesprächen und Mitteilungen bis zum 31.10. der laufenden Spielzeit oder früher, je nachdem, wie lang der betreffend am Haus ist, etc.etc.
Das war auch überhaupt nicht mein Thema!
Mir ging es keinesfalls um den Intendantenwechsel, sondern tatsächlich um die öffentliche Empörung, die alle übrigen Mitarbeiter nicht erfahren, wenn sie z.B. "freiwillig unfreiwillig" gehen. Das gibt es auch- nur darüber wird nicht gesprochen- im/am Haus nicht und in der Öffentlichkeit erst recht nicht.
Kurz noch zu Ihren erwähnten "verbeamteten" Theatermitarbeitern- wer soll das denn sein? Ist mir noch nie untergekommen...!