Nichts zuschulden

2. Dezember 2017. Die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftstrafsachen und Korruption hat einen Großteil ihrer Vorwürfe gegenüber Matthias Hartmann fallen gelassen. Gegen den ehemaligen Intendanten des Wiener Burgtheaters wird nicht mehr wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, Untreue und Bilanzfälschung ermittelt. Das meldet unter anderem der Kurier.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe vor allem keine Bestätigung für den Verdacht gefunden, Hartmann könnte sich der Untreue schuldig gemacht und von vorsätzlichen Bilanz-Manipulationen der kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky gewusst haben, schreibt die Wiener Zeitung. Hartmann als Künstlerischer Leiter habe darauf vertrauen dürfen, dass die Bilanzen der kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky stimmen, so der Anwalt des Burgtheaters Bernhard Hainz unter Bezugnahme auf den auch dem Burgtheater zugestellten Einstellungsbeschluss: "Die WKStA geht davon aus, dass er – was die Zahlen betrifft – nicht gescheiter sein musste als seine kaufmännische Geschäftsführerin".

Auch die Untreue-Vorwürfe um einen Vorbereitungsvertrag zwischen Hartmann und Georg Springer, den damaligen Leiter der Bundestheater-Holding, hätten sich, so der Kurier, nicht erhärten lassen. Der damalige Chef der Bundestheater-Holding Georg Springer hatte dem Intendanten Honorare in Höhe von 85.000 Euro zugesichert, ohne dass die Zahlung an eindeutig definierbare Leistungen geknüpft waren. Eines "Befugnismissbrauchs" hätten sich die beiden damit nicht strafbar gemacht, so die Staatsanwaltschaft.

Gleiches gilt für den Vorwurf gegen die ehemalige Vizedirektorin des Burgtheaters Silvia Stantejsky, sie habe Hartmann 188.000 Euro gezahlt, ohne dass es hierfür eine vertragliche Grundlagen gegeben hätte.

Nun steht nur noch der Vorwurf "Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" im Raum. Im Fokus stehen hier Stantejsky und Springer. Da jedoch Hartmann zur Zeit der Vorfälle als künstlerischer Direktor im Firmenbuch der Burgtheater GmbH eingetragen war, wird auch gegen ihn ermittelt.

Wer wird Millionär?

Das Burgtheater und sein ehemaliger Intendant streiten dessen ungeachtet weiterhin um die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung. Hartmann fordert von seinem früheren Arbeitgeber die Auszahlung seines Vertrags, der erst im Sommer 2019 ausgelaufen wäre. Inklusive der Honorare für geplante Inszenierungen beläuft sich der Betrag laut Kurier auf rund 2 Millionen Euro. Hartmanns Anwälte sehen sich durch die Einstellung der Verfahren in dieser Forderung bestätigt.

Diese Deutung weist Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz gegenüber dem ORF zurück: Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätten nichts mit den Gründen der Entlassung zu tun. "Im Entlassungsverfahren geht es um seine Gesamtverantwortung als Geschäftsführer und sein Kontrollversagen." Das Burgtheater fordert von Hartmann, beziehungsweise seiner Versicherung, Schadensersatz in Höhe von knapp einer Million.

(Kurier / Standard / Wiener Zeitung / ORF / miwo)

*Der Artikel wurde am 5. Dezember 2017 um 14:58 Uhr aktualisiert.

 

Verlauf und Hintergründe des Burgtheater-Skandals können Sie in unserer ausführlichen Chronik nachlesen.

 

 

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