Die öffentliche Kritik am Arbeitgeber war rechtens

14. Dezember 2017. Das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) hat die im Juni 2016 ausgesprochene Kündigung des damaligen Intendanten des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, für unwirksam erklärt. Das meldet die Ostseezeitung. Latchinian war 2016 von der Volkstheater Rostock GmbH unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und wegen öffentlicher Kritik an der geplanten Umstrukturierung des Vierspartenhauses gekündigt worden.

Lachinian hatte bereits im Dezember 2016 einen Prozess vor dem Rostocker Landesgericht gegen seine Kündigung gewonnen. Das Landesgericht sah seine öffentlichen Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Dieser Sichtweise schließt sich das Oberlandesgericht nun an. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Pressebüro der Hansestadt Rostock gibt zu der OLG-Entscheidung folgende Stellungnahme: "Die Stadtverwaltung wird den Beschluss mit der inhaltlichen Begründung des Oberlandesgerichtes abwarten. Sie wird dann prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegt werden sollte."

(chr)

Kommentare  
Gerichtsurteil Latchinian: Glückwunsch
Herzliche Glückwunsch, Herr Latchinian ! Also doch noch ein 3.Stapellauf ?? Die Straßenbahn "688" fährt jedenfalls noch mit der Welle !.
Gerichtsurteil Latchinian: Leichtsinn
Es häufen sich die Fälle, wo die Politik Intendanten mit großer Geste fristlos rauswirft und hinterher eingestehen muss, dass das unrechtmäßig geschah. Neben dem Flurschaden bei der kultur werden dann immense Abfindungen fällig. Der drchschnittssteuerzahler mit seinen 15.000,- steuern pro Jahr rechnet beim Frühstück schnell nach, wieviele Jahre er arbeiten muss, um den Leichtsinn der Politiker zu finanzieren, bestellt die Karten für „Anatevka“ ab und tröstet sich mit der Glotze. Und während er so hindenkt und sich auf den Weg zur arbeit begibt, fragt er sich, warum eigentlich solche Politiker nicht entlassen werden - fristlos.
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