Falsch bleibt falsch

30. November 2018. Unwirksam bleibt die Kündigung des Rostocker Ex-Volkstheater-Intendanten Sewan Latchinian. Bereits im Dezember 2017 war das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) zu diesem Urteil gekommen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) es indirekt bestätigt: In Karlsruhe wurde heute die Nichtzulassungsbeschwerde des Volkstheaters und der Hansestadt Rostock gegen das OLG-Urteil abgewiesen, wie Sewan Latchinian auf Nachfrage von nachtkritik.de erklärte.

"Über die Rehabilitation freue ich mich", sagte Sewan Latchinian im Telefonat mit nachtkritik.de. "Tragisch bleibt aber, dass dem Volkstheater eine künstlerische Chance entgangen ist. Und unendlich Leid tut es mir für die rund zwanzig zeitgleich gekündigten Kolleginnen und Kollegen, die zum großen Teil weiterhin arbeitslos sind und keine finanzielle Entschädigung bekommen." Eine Einigung ist nun zu erzielen über die 36 Monatsgagen, die aufgrund der fristlosen, nicht rechtmäßigen Kündigung des Intendantenvertrags im Jahr 2016 ausstehen.

Noch muss der Empfang des heutigen BGH-Urteils durch die Adressatinnen und Adressaten bestätigt werden, bevor es veröffentlicht wird.

(eph)

 

Mehr zum Thema: Über das Urteil des OLG Rostock 2017 berichteten wir hier, vom Prozess vor dem Landgericht Rostock 2016 dort.

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