Tariferhöhung für Beschäftigte an Theatern und Orchestern
Die Politik muss jetzt mitziehen
4. April 2019. Der Deutsche Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben sich auf Lohnerhöhungen geeinigt. Künstlerisch Beschäftigte an Theater und Orchestern bekommen damit ab sofort mehr Geld.
Zweistufige Erhöhung
Gemeinsam hat man sich auf eine Übertragung der Lohnabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf alle Künstler*innen geeinigt. Damit steigen die Löhne an Stadttheatern angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) rückwirkend zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und ab 1. März 2020 nochmal um 1,06 Prozent. Für die künstlerisch Beschäftigen an Staatstheatern werden die Vergütungen mit Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,17 Prozent, mindestens aber um 100 Euro erhöht, und ab 1. Januar 2020 um weitere 3,17 Prozent, mindestens aber um 90 Euro. Die Vergütungserhöhungen für die Künstler*innen an Landesbühnen richten sich danach, welchem der genannten Tarifbereiche die jeweilige Landesbühne zugeordnet ist.
Kontinuierliche Verbesserung
Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, sagt dazu: "Mit dieser Einigung stellen wir sicher, dass sich die Bezahlung an Theatern und Orchestern kontinuierlich verbessert. Ich kann allerdings nicht oft genug darauf aufmerksam machen, dass bei jeder Tariferhöhung auch die Anpassung der Budgets für die Theater und Orchester von der Politik mitgedacht werden muss."
Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK), also für Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, aber auch für Dramaturg*innen, Inspizient*innen sowie Bühnentechniker*innen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.
(www.buehnengenossenschaft.de /sik)
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Die aktuelle Meldung bezieht sich auf die jährlichen Vergütungsverhandlungen.
in unseren NV-Bühne Verträgen steht eine 12 Monate Sperrfrist.
Wenn ich am 01.08.2018 meinen Vertrag verhandelt habe bekomme ich
keine Gagenerhöhung die kommenden 12 Monate also bis zum 31.07.2019.
Unsere Gagen wurden rückwirkend ab dem 01.01.2019 erhöht.Ich müsste demnach ab dem 01.08.2019 die Erhöhung bekommen. Mein Arbeitgeber
sagt jetzt es wird kalendarisch gezählt. Leider versteh ich das nicht
finde keinen Hinweis im Tarifvertrag. Villeicht können sie mir helfen
was rechtens ist.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas
In meinem Fall (NV Solo Schauspiel) wurden Tariferhöhungen (in Prozenten) auf die verhandelte Gage angewendet, und das auch rückwirkend. Ich denke, Dir müsste die Erhöhung also auch rückwirkend zum 1.1.19 zustehen, da Du ja selbst gar nichts neu verhandelt hast... Aber das weiss die verhandelnde Gewerkschaft am besten!
wenn im Vertrag geschrieben steht, dass in den ersten 12 Monaten keine Gagenerhöhungen stattfinden, werden Gagenerhöhungen auch erst nach Ablauf der 12 Monate berücksichtigt. DH die Tariferhöhung, die innerhalb dieser 12 Monate eintrat, bleibt unberücksichtigt. Aber man natürlich mit der Theaterleitung sprechen, ob es dennoch eine “Ausgleichszahlung” geben könnte.
Üblicherweise steht in jedem NV Bühne Solo Vertrag etwas wie: nimmt an Tariferhöhungen teil, die ab DATUM in Kraft treten. Oder umgekehrt: nimmt bis DATUM nicht an Tariferhöhungen teil.
Neuerdings kann ein Theater im ersten Jahr nicht mehr ausschließen, dass jemand an den Tariferhöhungen teilnimmt.
Zu Gagenerhöhung steht nur etwas im Vertrag, wenn individuell verhandelt wurde, dass es eine gibt oder dass für einen bestimmten Zeitraum keine verhandelt werden kann. Hat man eine Gagenerhöhung individuell verhandelt, kann das Theater für ein Jahr ausschließen, dass es auch noch eine Tariferhöhung gibt, wenn die Gagenerhöhung mindestens so hoch ist, wie es die Tariferhöhung wäre.
die Teilnahme an der Tarifrunde kann nicht nur für die ersten zwölf Monate der Tätigkeit ausgeschlossen werden (§58,1 a, seit 1. Juni 2019 allerdings gestrichen!).
Es ist auch (weiterhin) möglich, die Teilnahme an der Tarifrunde für die ersten zwölf Monate nach einer "arbeitsvertraglichen", also individuell verhandelten Gagenerhöhung ("Gehaltserhöhung", §58,1 b) auszuschließen. Ab 1. Juni gilt eine neue Fassung, nach der die Teilnahme trotzdem stattfindet, falls die tarifliche Erhöhung die verhandelte Erhöhung übersteigt.
Wie aber schon geschrieben wird immer die Teilnahme an der Runde ausgeschlossen, das heißt es verzögert sich nicht nur der Eintritt der Erhöhung, sondern sie entfällt ganz, jedenfalls wenn die Runde in den Zwölfmonatszeitraum fällt. (Manchmal hat man Glück, es gibt offenbar Theater die das nicht wissen und die Erhöhung dann zahlen!).
Die Änderung im NV Bühne zum 1. Juni 2019 gelten im Übrigen nicht rückwirkend, insofern wird sich hier nix holen lassen.
Die GDBA bietet übrigens Beratung in Berufs- und Rechtsfragen und Berufsrechtsschutz für Mitglieder. Die prüfen auch Verträge und haben ein offenes Ohr für alle Fragen. Der Mitgliedsbeitrag ist überschaubar.
Viele Grüße
wenn ja: dann ist das in der tat eine wirklich gute nachricht und die bühnenvereinsmänner tun endlich wirklich was sinnvolles für die szene... wenn nein (wovon ich eher ausgehen muss), dann ist das einfach nur bullshit und die ohnehin sozial abgesichterten angestellten am theater werden verwöhnt...
Die Regelungen gelten natürlich nur für abhängig Beschäftigte mit einem NV-Bühne-Vertrag. Sie gilt nicht für abhängig Beschäftigte mit Gastverträgen und auch nicht für Freiberufler*innen.
Regisseur*innen, Bühnenbildner*innen, Kostümbildner*innen, Choreograf*innen u.a. sind regelmäßig selbständig und mit Werkverträgen an die Theater gebunden, deshalb können für sie die tariflichen Bestimmungen des NV-Bühne nicht gelten.
Eine Lösung für prekäre Honorare wird vom Bundesverband der freien darstellenden Künste seit längerem propagiert und auch hier im Forum immer wieder diskutiert: Honoraruntergrenzen (vgl. https://darstellende-kuenste.de/de/themen/soziale-lage/diskurs/honoraruntergrenze.html).
(Aber diese Untergrenzen sind natürlich nicht allgemein verpflichtend ...)