Keine Rückerstattung des Ticketpreises

8. April 2020. Ausrichter von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen – also auch die Theater – sollen für bereits verkaufte Eintrittskarten, die wegen der Corona-bedingten Absagen nicht mehr genutzt werden können, Gutscheine ausstellen dürfen. Von einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Erstattung des Ticketpreises wären sie damit entbunden.

Das geht aus einem Papier des Bundesjustizministeriums hervor, über das heute unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtet. Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats ist der Gesetzesentwurf heute bereits vom Bundeskabinett verabschiedet worden und muss nun noch den Bundestag passieren.

Gutscheine gültig bis Ende 2021

Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekauften "Nutzungsberechtigungen" (also Eintrittskarten und Abos) etwa für "Konzerte, Festivals, Kinos, Theater und Sportwettkämpfe", so der BR. Die Gutscheine sollen dem Entwurf entsprechend bis 31. Dezember 2021 gültig sein – anschließend seien die Veranstalter jedoch zu einer Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, falls der Gutschein zuvor nicht eingelöst wurde. Von vorneherein auf Auszahlung des Kaufpreises bestehen kann hingegen, wessen "persönliche Lebensumstände" die Ausstellung eines Gutscheins "unzumutbar" erscheinen lassen.

(Bayerischer Rundfunk / Deutscher Kulturrat / jeb)

 

 

 

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