Care-Paket No. IV für die Hauptstadtkultur

9. April 2020. Mit der Soforthilfe IV legt der Berliner Senat ein Programm für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich auf, die von den bislang eingerichteten Hilfsprogrammen nicht erfasst wurden. Das gab die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Gerichtet ist die Soforthilfe IV an Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die mehr als 10 Beschäftigte sowie im Mittel bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz haben und bislang nicht oder kaum öffentlich gefördert sind. Als Wirtschaftsbetriebe organisiert, arbeiteten diese Unternehmen – private Galerien, Museen, Theater, Musikensembles, Clubs oder Independent-Kinos und private Medien – nicht durchgängig renditeorientiert. "Dieser Sektor ist vom Wegfall des Publikumsverkehrs wirtschaftlich existenziell getroffen und wird prognostisch am längsten betroffen sein", heißt es in der Pressemitteilung. Entstandene Ausfälle könnten nach der Coronakrise auch nicht nachgeholt werden.

Kredite und Zuschüsse für relevante Kultur

Schließen möchte das Land Berlin mit der Maßnahme eine Lücke in den bisherigen Nothilfe-Programmen, um den "besonders bedeutsamen und kleinteiligen privaten Kultursektor" in Berlin zu bewahren. Gefördert werden Betriebe und Kulturorte, "die eine landesweite Ausstrahlung haben und für das Kulturleben Berlins besondere Relevanz besitzen".

Vergeben werden in der mit insgesamt 30 Millionen Euro ausgestatteten Soforthilfe IV des Landes Berlin sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Kredite sollen kulturelle Betriebe und Orte gewährt werden, die vor der Krise profitabel gearbeitet hätten und von denen deshalb eine Rückzahlung erwartet werden könne. Zuschüsse sollen künstlerische Betriebe und Kulturorte erhalten, deren Existenzsicherung durch Kreditaufnahme nicht möglich sei, weil sie bereits vor der Krise lediglich kostendeckend gearbeitet hätten und keine Rücklagen aufbauen konnten.

Beantragt werden können demnächst Mittel von maximal 500.000 Euro im Jahr 2020, im Durchschnitt soll sich die Höhe der Hilfen auf rund 25.000 Euro belaufen. Das Einzelantragsverfahren wird derzeit noch entwickelt.

(Senatsverwaltung für Kultur und Europa / eph)

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