Der föderale Flickenteppich

23. April 2020. Der deutsche Kulturrat hat mit Stand 20. April die aktuellen Landesprogramme für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen zusammengestellt, die zusätzlich zu dem für alle geltende Bundesprogramm angeboten werden.

Baden-Württemberg: Bundesprogramm plus Landesprogramm: Es können für drei Monate jeweils 1.180 Euro also insgesamt 3.540 Euro an Unterstützung für laufende Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Beantragung der Betriebskostenzuschüsse aus Bundesmitteln.

Bayern: Bundesprogramm plus Landesprogramm, Künstlerinnen und Künstler, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, können bei Liquiditätsengpässen bis zu drei Monate jeweils 1.000 Euro beantragen. Antragstellungen sind noch nicht möglich.

Berlin: Bundesprogramm. Soforthilfepaket I, Landesprogramm, ist wegen Überzeichnung ausgesetzt.

Brandenburg: Bundesprogramm

Bremen: Bundesprogramm plus Landesprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Es können bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Soforthilfeprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler. Sie können sich mit einem Kunstwerk bewerben, das vom Land Bremen für 2.000 Euro angekauft wird. Die Auswahl trifft eine Jury.

Hamburg: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Solo-Selbständige können zusätzlich zu den Bundesmitteln 2.500 Euro als Kompensation für Honorarausfälle beantragen. Kleinunternehmen können zusätzlich 5.000 Euro an Landesmitteln beantragen.

Hessen: Bundesprogramm. Landesprogramm für Künstlerinnen und Künstler ist noch in Arbeit.

Mecklenburg-Vorpommern: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Das Land richtet Überbrückungsstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2.000 Euro ein.

Niedersachsen: Bundesprogramm

Nordrhein-Westfalen: Bundesprogramm. Die Soforthilfe aus Mitteln des Kulturministeriums, Landesprogramm, ist eingestellt, der Fördertitel ist erschöpft. Die Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums, Landesprogramm, ist auf Bundesmittel umgestellt.

Rheinland-Pfalz: Bundesprogramm

Saarland: Bundesprogramm. Das Landesprogramm wurde aufgrund von Überzeichnung eingestellt.

Sachsen: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Förderprogramm „Denkzettel“ der Kulturstiftung des Landes soll aufgelegt werden. Die Kampagne "So geht sächsisch" richtet sich auch an Künstlerinnen und Künstler. Neben Künstlerhonoraren werden Technikkosten gezahlt.

Sachsen-Anhalt: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Künstlerinnen und Künstler können eine Soforthilfe von 400 Euro beantragen.

Schleswig-Holstein: Bundesprogramm plus Landesprogramm. Kulturhilfefonds wurde aufgestockt. Künstlerinnen und Künstler können dort Hilfen beantragen.

Thüringen: Bundesprogramm

Die Länder bieten neben der Förderung von Solo-Selbständige und Kleinunternehmen noch weitere Förderungen an. Die finden Sie hier.

(www.kulturrat.de / jnm)

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