Bund ermöglicht Ausfallhonorare
Bis zu 60 Prozent
29. April 2020. Wegen der Corona-Krise sind zahlreiche bereits programmierte Veranstaltungen und Aufführungen abgesagt worden. Bislang wurde keine einheitliche Regelung getroffen, ob und in welcher Höhe Ausfallhonorare für freie Künstler*innen fällig werden. Das ändert sich nun zumindest für vom Bund geförderte Institutionen. Diese sollen Ausfallhonorare von bis zu 60 Prozent zahlen, wenn die ursprünglich ausgehandelte Gage bis zu 1000 Euro betrug. Das kündigt die deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einer Pressemitteilung an.
Bei Gagen über 1000 Euro können 40 Prozent gezahlt werden, die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro. Voraussetzung für das Ausfallhonorar sei, dass der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Solche Zahlungen seien bislang haushaltsrechtlich nicht möglich gewesen, da nur erbrachte Leistungen honoriert werden dürften, so Grütters gegenüber dem RBB. Die Kulturstaatsministerin ermuntert Bundesländer und Kommunen, ähnliche Verfahren anzuwenden.
Grütters bestätigte gegenüber dem RBB außerdem, dass sie zusammen mit Finanzminister Olaf Scholz an der Ausarbeitung eines Rettungsschirms für die Kulturbranche arbeite. Einen solchen fordert unter anderem der Deutsche Kulturrat, der als Startsumme 500 Millionen Euro veranschlagt.
(RBB / miwo)
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Wenn für 4-6 Monet Einnahmen ausfallen und als Kompensation 2500€ angeboten werden, ist das eine Unverschämtheit und zeigt deutlich die mangelnde Wertschätzung.
Das sollte man mal den ganzen Festangestellten & Beamten aller Bereiche ernsthaft anbieten. Man kann sich das Geschrei kaum vorstellen.