Petition fordert Grundrecht auf Kultur
Freiheit reicht nicht
15. Dezember 2020. Deutsche Kulturschaffende rufen zur Unterzeichnung einer Petition auf, die das Ziel verfolgt, den verfassungsrechtlichen Stellenwert von Kunst und Kultur zu stärken.
Auf der Website der Initiative "Kultur ins Grundgesetz" und auf www.openpetition.de heißt: "Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet."
Die Unterzeichner*innen fordern die Bundesregierung konkret auf:
- "Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern."
- "Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern."
- "Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren, sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt."
Zu den Initiator*innen der Petition gehören Kathrin Schülein (Theaterleiterin, Regisseurin, Choreografin am Berliner Theater Adlershof), Katharina Kwaschik (Schauspielerin, Vorstand der Shakespeare Company Berlin) und die Schauspielerin Caroline Siebert. Unter den Erstunterzeichner*innen des Offenen Briefs sind der Berliner Kultursenator Klaus Lederer, der Filmemacher Wim Wenders und die Intendantin des Maxim Gorki Theaters Shermin Langhoff.
(Kultur ins Grundgesetz / miwo)
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