Corona-Überbrückungshilfe III: Neuerungen für Künstler
Geld auch für Freie
Berlin, 20. Januar 2021. Um die wirtschaftliche Notlage in der Corona-Pandemie auszugleichen, hat das deutsche Bundesfinanzministerium die Überbrückungshilfe III aufgesetzt, die auch für den Kulturbereich Neuerungen beinhaltet.
In der sogenannten "Neustarthilfe", die noch nicht in Kraft getreten ist, werden Soloselbständige erfasst, "die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben". Sie erhalten statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ("Neustarthilfe"). Sie beträgt maximal 50 Prozent des Referenzumsatzes (statt bisher 25 Prozent). Die volle Betriebskostenpauschale erhält, "wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist", heißt es in dem entsprechenden Papier des Bundesfinanzministeriums.
Als Neuerung sind auch sogenannte "unständig Beschäftigte" in der Neustarthilfe antragsberechtigt. "Damit helfen wir insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern, die häufig sowohl Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbständigkeit gleichgestellt."
Auf die Notlage der freiberuflichen Schauspieler*innen hatte unlängst Julischka Eichel auf nachtkritik.de mit einem Offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufmerksam gemacht.
In einer Presseaussendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kommentiert Staatsministerin Monika Grütters die Überbrückungshilfe III: "Ich bin meinen Kabinettskollegen sehr dankbar, dass sie meinem intensiven Werben jetzt gefolgt sind und die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote darauf abstimmen. So unterstützt die Bundesregierung wirksam die vom Lockdown in ihrem Lebensnerv getroffenen Kreativen und hilft, die Kultur zu retten."
Unklar bleibt bislang, welche Gruppen von "unständig Beschäftigten" unter diese Regelung fallen, ob nur freie Schauspieler*innen die bis zu einer Woche fest bei einer Produktion beschäftigt werden oder auch diejenigen, die mehr als eine Woche fest für eine Produktion, ein Projekt angestellt werden.
(www.bundesfinanzministerium.de / BKM / chr)
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1. Antragsberechtigt sind soloselbstständige Künstler (z.B. Regisseure), aber auch (jetzt erstmalig) als Angestellte unständig beschäftigte Künstler (z.B. Projektverträge als Schauspieler).
2. Es muss in den Monaten Januar bis Juni 2021 im Vergleich zu den Monaten Januar bis Juni 2019 ein Einnahmerückgang von mindestens 60 Prozent eintreten.
3. Geltend gemacht werden kann ein Prozentsatz von 50 Prozent des Einnahmeverlustes als pauschaler Betriebskostenzuschuss. Nachweise müssen dafür nicht erbracht werden. Der ersetzbare Höchstbetrag liegt bei insgesamt 7.500 €.
4. Der Betriebskostenzuschuss ist ein Vorschuss. Wird in den Monaten Januar bis Juni 2021 mehr verdient als ursprünglich erwartet und führt der Mehrverdienst zu einer Verringerung des Einnahmeverlustes auf unter 60 Prozent, dann muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.
Das ergibt sich mit allem Vorbehalt aus den bisher vorliegenden Mitteilungen, u.a. des Deutschen Kulturrats.
"Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden deutlich verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragsteller*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro)."
Wir werden dann sehen, was das genau bedeutet. Hoffentlich hat #4 recht.
Die Erzählung der Zeit im Überfluss gilt nicht für alle.
Hochachtung vor allen KBBs und Produktionsleiter:innen!
"Guten Tag,
das Staatsministerium für Kultur hat am 21.1.21 verkündet, dass in die Neustarthilfe für Soloselbständige nun endlich auch "kurz befristet Beschäftigte" (z.B. Schauspieler) mit eingeschlossen werden. Das steht so zweimal im Text der Pressemitteilung. Etwas weiter hinten ist von „unständigen Beschäftigungen” die Rede.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/ueberbrueckungshilfe-1841274
Auf den Informationsseiten des Finanz- bzw. Wirtschaftsministeriums steht die Formulierung "...werden Einkünfte aus unständiger Beschäftigung den Umsätzen aus Soloselbständigkeit gleichgestellt…"
Was gilt denn jetzt? "Unständig" Beschäftigte oder "kurz befristet" Beschäftigte? Das ist für uns Schauspieler eine existentielle Frage, da bestimmt 99% aller angestellten Schauspieler "kurz befristet" Beschäftigte sind, weil ihre Engagements naturgemäß mindestens 7 Tage dauern und projektbezogen immer eher im Bereich von 1-8 Wochen liegen. Somit ist nur ein verschwindend geringer Teil meiner Kolleginnen und Kollegen als "unständig" Beschäftigter zu betrachten.
Ist die Neustarthilfe also für "unständig" Beschäftigte oder "kurz befristet" Beschäftigte oder bestenfalls für beide Gruppen geöffnet worden?
Über eine Beantwortung dieser für uns existentiellen Frage würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen..."
https://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19142:freie-kuenstler-innen-bekommen-neustarthilfe&catid=126:meldungen-k&Itemid=100089
Ich hoffe sehr, dass sich die beharrliche über 10-monatige Arbeit unserer unterschiedlichen Berufsverbände gegen die permanente Ungerechtigkeit ("zwischen allen Stühlen sitzen, durch alle Raster fallen") auch dahin gehend gelohnt hat, dass grundsätzlich die arbeitsrechtliche Situation der freischaffenden (also quasi selbständigen) SchauspielerInnen überdacht und damit bitte bitte gerechter wird.