Schauspielerin und Medienwissenschaftlerin

27. Januar 2021. Anna Luise Kiss wird neue Rektorin der Berliner Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch. Sie übernimmt das Amt von ihrem Vorgänger Holger Zebu Kluth zum 1. Oktober 2021, wie die HfS Ernst Busch mitteilt.

Anna Luise Kiss 2021 c Ernst Busch uAnna Luise Kiss © HfS Ernst Busch

Von der Filmuniversität Babelsberg

Die Schauspielerin und promovierte Medienwissenschaftlerin Anna Luise Kiss, geboren 1981 in Heidelberg, war von 2016 bis 2018 Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf. Es folgte eine Gastprofessur, an die sich die Leitung des Bereichs Forschung, Transfer und Gründung der Filmuniversität anschloss. Als wissenschaftlicher Fellow des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes befasst sich Kiss mit neuen Formen der Lehre und Forschung an künstlerischen Hochschulen. Ihre Doktorarbeit untersucht die diskursive Konstruktion von Laiendarsteller*innen.

Kiss debütierte als Schauspielerin in ihrem 13. Lebensjahr in einer Episodenrolle der TV-Serie "Die Kommissarin" und war danach in diversen Fernseh- und Filmproduktionen tätig (u.a. "Kommissar Rex", "Die Novizin", "Um Himmels Willen"). Ihre akademische Karriere führte sie an das Max Kade Institute for Austrian-German-Swiss Studies (Los Angeles, USA), an die Aarhus University und an die Università Perugia. Sie erhielt 2015 den Preis des Landes Brandenburg für heterogenitätsorientiertes Lehren und 2016 den Preis für künstlerische Forschung des IKF der Filmuniversität.

Förderung der künstlerischen Forschung

Zu ihrer Ernennung als Rektorin der HfS Ernst Busch sagt Anna Luise Kiss: "Ich sehe in der HfS einen herausragenden, in Jahrzehnten profilierten Entfaltungsraum für darstellende Künstler*innen. Gemeinsam mit den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter*innen möchte ich die Potenziale weiter zur Geltung bringen, die sich aus dem neuen Standort in Berlin Mitte ergeben. Im Zentrum steht dabei die Exzellenz in der Lehre der Theaterkünste. Ein weiteres Anliegen meiner künftigen Arbeit ist die Förderung der an der HfS bereits etablierten künstlerischen Forschung. Und auch dem gesellschaftspolitischen Engagement der Hochschulangehörigen gehört meine persönliche Unterstützung."

(HfS Ernst Busch / wikipedia.org / chr)

Kommentare  
HfS Ernst Busch: Nachfragen
Warum wird hier nie nachgefragt - sondern immer nur bei Objekten von Vorlieben, Sympathien oder Geschmack? Warum muss der seit kurzem amtierende Rektor gehen? Warum ist die Nachfolgerin besser? (Der Erstgenannte sagt nichts, die Zweitgenannte bleibt völlig allgemein...)
Warum interessiert die Leitung einer der angesehensten und meistbeachtesten Schauspielschulen hier niemanden? Ist alles unter dem Corona-Deckel? Dann wird noch Vieles entschieden werden...
HfS Ernst Busch: Hypothese
Als ausstehender Beobachter vermute ich, dass die Qualität der Ausbildung massiv nachgelassen hat. Die Zeit der selbstverständlichen Erst-Engagements ist schon länger vorbei.
Ein Grund dafür scheint wieder einmal die Unfähigkeit zur akademischen Selbstverwaltung zu sein. In der Nachbesetzung der Stellen ist man darauf bedacht im eigenen Zirkel zu bleiben. Der Rektor darf da möglichst nicht stören. Das konnte man am Lebenslauf des Vorgängers ablesen, der ja Disponent in der freien Szene war. Nun hat man jemanden mit einer akademischen Herkunft ausgewählt, es soll nun wenigstens die akademische Verwaltungsarbeit anständig ausgeführt werden. Aber die Fachgebiete der "Neuen" lassen nicht auf eine qualifizierte Auseinandersetzung mit den Dozenten schliessen. Beide Rektoren sind in jedem Fall Himmel weit von der Expertise eines Klaus Völker entfernt, Engler war hier schon eine Übergangsregelung und als Soziologe kein regulativ. Ziemlich sicher gab es keine nicht akademischen Mitglieder in der Berufungskommission, leider bei keinen künstlerischen Studiengängen, und wie hoch ist der Stimmenanteil bei den externen Mitglieder überhaupt? Wie weit kann sich die Blase der akademischen künstlerischen Ausbildung von der professionellen Wirklichkeit absetzen? Welche Evaluation gibt es für die Lehre und die strategische Umsetzung einer Hochschule? Fazit, so lange sich die HfS nicht einer massiven Evaluation durch externe, und vor allem nicht akademischen Fachleuten aussetzt, wird sich die Spirale der künstlerischen Qualität weiter nach unten drehen, geschweige denn, dass es zu einem einheitlichen Leitbild in der praktischen Lehre kommen wird.
HfS Ernst Busch: Bitte um Aufklärung
Schliesse mich dem Ahnenden an, kann uns jemand aufklären,
Warum musste der Vorgänger gehen? Wie kam es zu der jetzigen Entscheidung?Wie war die Berufungskommission besetzt? Gab es externe Fachleute die nicht aus dem akademischen Bereich stammen? Und wenn ja, wieviel Gewicht hatten sie innerhalb der Kommission? Ist diese Personalentscheidung ein Ausdruck von Verunsicherung, und wenn ja, warum und in welcher Form?
Und warum dringt nichts nach aussen, weil es nichts zu berichten gibt, oder weil nichts nach aussen dringen soll?
Wenn die subventionierten Bühnen offen und transparent agieren sollen, wäre es doch angebracht, dass auch die Kunsthochschulen dies tun.
HfS Ernst Busch: seinerzeit
#3: Supergute Frage. Warum aber musste DIESER Vorgänger seinerzeit an genau diese Hochschule kommen? Das war mir auch schon nicht eingängig unhinterfragt.
HfS Ernst Busch: Wer beruft die Rektorin?
Liebe Kommentator:innen,
es hat etwas gedauert, bis wir Antworten bekamen auf die Frage, wer denn an der Berufung einer neuen Rektorin, eines neuen Rektors der Ernst Busch Hochschule für Schauspielkunst mitwirkt.
Es sind die drei Gremien Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat und Hochschulrat.

Die Mitglieder des Akademischen Senats und des Erweiterten Akademischen Senats finden sich hier: https://www.hfs-berlin.de/hochschule/akademischer-senat-erweiterter-akademischer-senat/

Die Angehörigen des Hochschulrates finden sich hier:
https://www.hfs-berlin.de/hochschule/ueber-uns/hochschulrat/

Aus der Reformsatzung der HfS Ernst Busch von 2013:
³ 3.6. Der Hochschulrat ist zuständig ... für eine Stellungnahme zu den Vorschlägen des Akademischen Senats für die Wahl der Hochschulleitung. Der Hochschulrat ist berechtigt, die Vorschläge einmal an den Akademischen Senat zurückzuweisen. Danach beschließt der Akademische Senat endgültig über die Vorschläge,

§ 6.16 Der Akademische Senat ist zuständig ... für die Beschlussfassung über die Vorschläge zur Wahl der Hochschulleitung

§ 8 Aufgaben des Erweiterten Akademischen Senats
(2) Der Erweiterte Akademische Senat ist zuständig für
1. die Wahl der Hochschulleitung
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