Einmalig 7.500 Euro

16. Februar 2021. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können ab sofort einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Das geben die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Monika Grütters, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt. Anträge können ab heute über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Der Mitteilung zufolge beträgt die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist, so die MItteilung weiter, im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019. 

Zu den Soloselbständigen zählen jetzt auch die so genannten "kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten" (u.a. Schauspielerinnen und Schauspieler), teilte das Büro der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nachtkritik.de mit. Das war bisher nicht so. In einem offenen Brief an Monika Grütters, der auf nachtkritik.de veröffentlicht wurde hatte die Schauspielerin Julischka Eichel auf diese Lücke aufmerksam gemacht. Mit neuen Überbrückungshilfe wird diese Lücke nun geschlossen.

Zur Auszahlung werden folgende Informationen gegeben:

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.

Heute ist die Antragstellung für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze, teilen die verantwortlichen Bundesstellen mit.

Details zur Neustarthilfe werden in den FAQs erläutert.

(BKM / BMW / BMF / sle)

 

(Die Meldung wurde am 25.2.2021 ergänzt.)

Mehr dazu hier:  Hilfe für "Unständig" und "Kurzfrist Beschäftigte". Meldung vom 5.2.2021.

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