Zur Wiedervorlage am 19. März

24. Februar 2021. Laut heutigem Beschluss des Schweizer Bundesrats zur Corona-Pandemielage können ab 1. März 2021 Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Außenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanische Gärten. Jugendlichen unter 20 Jahren sind Sport und Kulturaktivitäten ohne Publikum erlaubt, so unter anderem das Singen in Kinder- und Jugendchören sowie "Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit" wie der "Jugendtreff". Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab 22. März 2021 weitere Öffnungsschritte eingeleitet werden. Hiervon wären auch die Theater betroffen, die als Teil der "Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen" öffnen könnten. Voraussetzung dafür sind eine "Positivitätsrate unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1", wie es in der Pressemitteilung zum Bundesratsbeschluss heißt. "Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März." Die Überprüfung dieser Richtwerte und ein Entscheid über weitere Öffnungsschritte ist für den 19. März 2021 angesetzt.

(www.bag.admin.ch / chr)

Mehr zum Thema: Anfang Januar 2021 hatte die Schweiz die Verlängerung des Lockdowns von Kulturstätten bis Ende Februar 2021 beschlossen. In den Lockdown war man später als Deutschland und Österreich erst Mitte Dezember eingestiegen. Der Probenbetrieb ist aktuell erlaubt.

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