Grundrecht der Kunstfreiheit "vorrangig"

2. März 2021. Vor der morgigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder appelliert der Deutsche Bühnenverein in einem Schreiben an die Konferenzteilnehmer*innen, die "Öffnung von Theatern, Museen und Konzerthäusern vorrangig ins Auge zu fassen". In dem Schreiben vom 26. Februar, das der Deutsche Bühnenverein heute in einer Presseaussendung veröffentlichte, betonen Bühnenvereinspräsident Carsten Brosda sowie die Vorsitzenden der Intendant*innengruppe, Kathrin Mädler und Hasko Weber, die Bedeutung der Kulturinstitutionen als "zentrale Orte des soziokulturellen Miteinanders, der wertebildenden Orientierung und des Diskurses in unserer Demokratie". 

Theaterräume bieten "wirkungsvolle Schutzmaßnahmen"

Daher dürfe die Kunstfreiheit "als schrankenlos gewährleistetes Grundrecht" nur eingeschränkt werden, "wenn diese mit einem anderen Grundrecht, wie dem auf körperliche Unversehrtheit in Konflikt" gerate. Es müsse "bei einem Rückgang des Infektionsgeschehens" also "vorrangig geprüft werden, ob Kultureinrichtungen unter bestimmten Bedingungen wieder geöffnet werden können". Hier habe zuletzt auch die Studie des Hermann-Rietschel-Instituts an der TU Berlin "belegt", dass "das Infektionsrisiko in Theaterräumen dank hervorragender Lüftungsanlagen und wirkungsvoller Schutzmaßnahmen signifikant niedriger als in Einzelhandel, Mehrfachbüros, Sporthallen oder Restaurants" sei. 

Der Deutsche Bühnenverein fordert die Konferenzteilnehmer*innen abschließend auf, "diese grundrechtlichen Erwägungen und die konzeptionellen Vorarbeiten zu einem sicheren Kulturveranstaltungsbetrieb bei Ihren Erwägungen zu einer stufenweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu berücksichtigen".

(Deutscher Bühnenverein / jeb)

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