Für den Rechtsfrieden

5. Mai 2021. Mit einem Vergleich endete heute der Rechtsstreit zwischen dem Maxim Gorki Theater und einer Dramaturgin vor dem Berliner Bühnenschiedsgericht. Zu einer Verhandlung kam es nicht.

Die im Oktober 2020 mitgeteilte Nichtverlängerung des Vertrags der klagenden Dramaturgin zum 31. Juli 2021 bleibt mit dem zwischen den Anwält*innen der beiden Parteien geschlossenen Vergleich bestehen. Als Abfindung erhält die Klägerin 15.000 Euro brutto.

Geklagt hatte die Dramaturgin wegen "Maßregelung und Diskriminierung". Die Nichtverlängerung ihres befristeten Vertrags "stehe im Zusammenhang mit einem Beschwerdebrief mehrerer Beschäftigter gegen die Intendantin wegen Machtmissbrauch, Mobbing u.a.", hieß es in der Pressemitteilung des Bühnenschiedsgerichts zur anstehenden Verhandlung. Zudem werde sie in ihrer Elternzeit als Frau diskriminiert.

Diese Vorwürfe gegenüber Gorki-Intendantin Shermin Langhoff, die kürzlich auch ein Artikel im Wochenmagazin Der Spiegel thematisierte, kamen bei dem etwa fünfminütigen Gerichtstermin nicht zur Sprache.

(Bühnenschiedsgericht Berlin / eph)

 

Hinweis der Redaktion: Aus Personenschutzgründen wurde der Name der Dramaturgin nachträglich wieder entfernt.  (11. Mai 2021)

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Kommentare  
Vergleich Gorki: Klärung wäre besser gewesen
Schade eigentlich, eine wirkliche Klärung der Vorwürfe hätte der Theaterlandschaft mehr gebracht. Aber 15000€ sind viel Geld und auch ein deutliches Zeichen, dass das Urteil zu Ungunsten des Gorki-Theaters ausfallen hätte können...
Presseschau Gorki: Vergleich vor Gericht
Die Sachverhalte wären nicht geklärt worden. Eine Dramaturgin hat gegen ihre Nichtverlängerung geklagt. Ob dieser Vorgang rechtskonform abgelaufen ist hätte das Gericht beurteilt. Das Verhalten von Frau Langhoff wäre nicht Gegenstand dieser Verhandlung gewesen, wohl aber ob die Beschwerde beim Senat und die daraus entstehenden Folgen ein Grund für die Kündigung gewesen wären.
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