NRW-Landesregierung legt Kulturgesetzbuch vor
Empfindliche Strukturen stärken
12. Mai 2021. Die Landesregierung des deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen bündelt sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem eigenen Kulturgesetzbuch (KulturGB NW). So eine Pressemitteilung des Kultur- und Wissenschaftsministeriums NRW.
In Deutschland ist es die erste Initiative dieser Art. Ziel sei, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Schlüsselthema hervorzuheben, so die Pressemitteilung. "Gerade die Corona-Krise hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie wichtig Kunst und Kultur für unser gesellschaftliches Leben sind – aber die Pandemie hat uns auch vor Augen geführt, wie empfindlich die kulturellen Strukturen vielfach immer noch sind. Es ist daher wichtiger denn je, diese Kultur-Strukturen dauerhaft zu stärken", wird Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen zitiert.
Das Kulturgesetzbuch legt Honoraruntergrenzen und Vorgaben für mehr Festanstellungen für Kulturbetriebe fest. Landesförderungen sollen nachhaltig ausgerichtet werden und können entsprechende Kosten berücksichtigen. Außerdem ist eine Förderrichtlinie vorgesehen, auf deren Grundlage es künftig erheblich einfacher sein wird, Anträge auf Förderung zu stellen.
Desweiteren werden Kulturinstitutionen zu Provenienzforschung und Erforschung des kolonialen Erbes verpflichtet. Für den Erhalt des Landes-Kunstbesitzes dürfen Kunstschätze aus diesen Sammlungen nicht verkauft werden, um zum Beispiel Haushalte zu sanieren. Musikschulen und Bibliotheken werden als Kulturinstitutionen definiert, Qualitätskriterien für Förderfähigkeit definiert.
(Kultur- und Wissenschaftsministeriums NRW / sd)
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