Tageweise Versicherung ist rechtmäßig

Freiburg, 2. Juni 2021. Die vom Theater Freiburg vertretene Praxis, dass Gäste am Haus tageweise – und nicht durchgängig vom ersten Proben- bis zum letzten Aufführungstag – sozialversichert werden, ist rechtmäßig. Das entschied das Sozialgericht Freiburg in erster Instanz bereits am 25. Februar dieses Jahres (S 11 R 3558/16), wie gestern unter anderem das Lokalmagazin Regiotrends meldet.

400.000 Euro Rückzahlungen

Abgewiesen wurde demnach eine Klage der Deutschen Rentenversicherung Bund, derzufolge das Theater seine Gäste für die gesamte Dauer der Proben- und Aufführungsphase hätte sozialversichern müssen. Das Theater Freiburg versichert hingegen seine Gäste nur während der Probenphase durchgehend, nach der Premiere aber nur an den tatsächlichen Spieltagen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund forderte deshalb Rückzahlungen in Höhe von 400.000 Euro. Diese Forderung, die bereits seit dem Jahr 2015 bestand, wurde nun abgewiesen.

Kein Verfügungsrecht

Das Sozialgericht erklärte, "die seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund angenommene durchgehende Beschäftigung setze unter anderem voraus, dass zwischen den einzelnen Beschäftigungszeiten zumindest grundsätzlich ein Verfügungsrecht des Arbeitsgebers bestehe." Demnach müsste der Gast sich auch in den spielfreien "Zwischenzeiten" bereithalten. Dies gehe aus den Verträgen aber nicht hervor, wie das Gericht auf Basis eines vorgezogenen "Musterverfahrens" mit einer Gastkünstlerin feststellte. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in nächster Instanz angefochten werden.

(Regiotrends / jeb) 

 

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Meldung vom 11. November 2015: Theater Freiburg muss 400.000 Euro nachzahlen

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