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Peng!-Kollektiv plant Klage gegen Verfassungsschutz

28. Januar 2022. In Reaktion auf einen vom Bundesamt für Verfassungsschutz verweigerten Antrag auf Akteneinsicht, den das Kollektiv Peng! nach Durchsuchungen seiner Räumlichkeiten im Juli 2021 gestellt hatte, plant Peng!, Klage gegen den Geheimdienst einzulegen. Das berichtet netzpolitik.org

Im Juli 2021 waren auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Räumlichkeiten von Peng! durchsucht worden. Anlass war laut taz ein "Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten". Nach der Veröffentlichung einer bundesweiten Karte von Gedenkorten mit kolonialistischen Bezügen, die Peng! im Rahmen ihrer Aktion "Tear This Down" erstellt hatte, seien der Polizei zufolge Denkmäler und Statuen mit kolonialistischem Hintergrund beschädigt worden; die Täter:innen hätten sich dabei direkt auf die Peng!-Aktion bezogen.

Auskunftsanspruch auch für Vereine?

Als Reaktion auf die Durchsuchungen habe das Peng!-Kollektiv Einsicht in die Akten verlangt, die beim Geheimdienst über das Kollektiv und seine Mitglieder vorlägen. Diese Akteneinsicht sei dem Verein vom Bundesamt für Verfassungsschutz pauschal verweigert worden. Aus Sicht von Peng!, das seine Position auch in einer E-Mail an nachtkritik.de dargelegt hat, widerspricht das dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Laut Datenschutzgesetz seien auskunftsberechtigte Personen nur natürliche Personen, keine juristischen wie Vereine, habe das Bundesamt für Verfassungsschutz den Auskunftssuchenden mitgeteilt.

Mit dem Datenschutzgesetz und dem § 15 BVerfSchG könne jedoch keine pauschale Ablehnung begründet werden, so Peng!, da das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2000 festgestellt habe, dass jede:r, auch Vereine, unabhängig von den Voraussetzungen des § 15 BVerfSchG, einen "ermessensgebundenen Auskunftsanspruch" gegenüber Behörden besäßen. Begründet hatte das Bundesverfassungsgericht diesen Anspruch mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das sich auch Vereine berufen könnten.

Wider politische Hausdurchsuchungen

Gegen die pauschale Ablehnung seines Auskunftsersuchens hat das Peng!-Kollektiv Widerspruch beim Verfassungsschutz eingelegt. Sollte dieser Widerspruch erfolglos bleiben, wäre eine Klage gegen den Geheimdienst der nächste Schritt, so das Peng!-Kollektiv gegenüber nachtkritik.de.

Hintergrund des Widerspruchs wie der Klagebereitschaft ist laut netzpolitik.org das Ansinnen von Peng!, dass "politische Hausdurchsuchungen" keine Normalität werden dürften. Damit bezieht sich das Kollektiv auch auf die jüngsten Durchsuchungen beim Zentrum für Politische Schönheit aufgrund einer Flyer-Aktion gegen die AfD.

(netzpolitik.org / Peng! / taz / eph)

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