Medienschau: Rhein-Neckar-Zeitung / Badische Neueste Nachrichten – Einigung mit Ex-Intendant Peter Spuhler

Kein triftiger Grund für Kündigung

Kein triftiger Grund für Kündigung

9. Juli 2022. In der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) rollt Chefredakteur Klaus Welzel noch einmal den Kündigungsfall Peter Spuhlers am Badischen Staatstheater Karlsruhe auf. Spuhler war nach langen Diskussionen um das Betriebsklima am Haus im Juli 2021 fristlos aus seinem Amt entlassen worden.

Diese Kündigung hat nach Recherchen der RNZ keinen Bestand. Das gehe aus einer Antwort der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg Theresia Bauer (seinerzeit im Verwaltungsrat des Theaters für die Entlassung mitverantwortlich) hervor. Spuhler und die Träger des Badischen Staatstheaters hätten sich vor einem Schiedsgericht "einvernehmlich" geeinigt. "Eine Abfindung wurde gezahlt. Die Kündigung war damit hinfällig. Und der Schiedsspruch bereits seit 17. Februar gültig", schreibt Welzel in der RNZ.

"Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, die Schutzrechte seiner Arbeitnehmer zu wahren. Eine fristlose Kündigung ist ein Angriff. Sie bedarf eines triftigen Grundes", heißt es in dem RNZ-Text zu dem arbeitsrechtlichen Konflikt. "Hätte das Schiedsgericht triftige Gründe für eine fristlose Kündigung gesehen, wäre es nicht zum einvernehmlichen Schiedsspruch gekommen", folgert Welzel.

(Rhein-Neckar-Zeitung / chr)

 

14. Juli 2022. Andreas Jüttner (€) fragt in den Badischen Neusten Nachrichten (BNN) ebenfalls nach den Umständen der Kündigung des Karlsruher Theaterintendanten Peter Spuhler. Offizielle Auskünfte zur Kündigung seien jedoch nach wie vor rar.

Von der BNN konfrontiert mit der Interpretation, dass der Schiedsspruch bedeute für die Kündigung habe es keine halbaren Gründe gegeben, hätte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg keine eindeutige Antwort gegeben. Es betone aber "arbeitsrechtliche Maßnahmen würden erst nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung ergriffen". Der Verwaltungsrat hätte Hintergründe und Vorgehen erörtert und sich daraufhin "für die Abberufung und außerordentliche Kündigung und später für den einvernehmlichen Schiedsspruch ausgesprochen". Weiterführende Informationen könnten jedoch "auch aus Gründen des Personalschutzes" nicht gegeben werden.

Laut Jüttners Recherchen soll dem gekündigten Intendanten Spuhler eine Abfindung aus dem Etat des Staatstheaters gezahlt worden sein. Bei der Frage nach der genauen Höhe des Betrags sei "das Schweigen benahe so massiv wie bei der Frage nach den Gründen für die Kündigung".

Für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Würrtemberg sei der Personalfall damit beendet.

(Badische Neue Nachrichten / ska)

 

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Medienschau Spuhler: Wording
Das Wording ist etwas irreführend. Eine gerichtliche Aufräumung dessen, welche Form der Kündigung / Entlassung / Vertragsauflösung gewählt werden sollte, ist doch nicht gleichbedeutend mit einer Rehabilitation, sondern einfaches Vertragsrecht. Im zitierten Beitrag werden ursprüngliche Vorwürfe nicht entkräftet, sondern es wird lediglich die Form des Vertragendes nachkorrigiert. (...)
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