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Kaninchen im "Ring" an der Staatsoper Berlin bleiben

29. Oktober 2022. Bei den Aufführungen der Opern "Rheingold" und "Walküre" an der Staatsoper Berlin dürfen weiter lebende Kaninchen auf der Bühne sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag im Eilverfahren entschieden. Damit blieb die Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht auch in zweiter Instanz erfolglos, meldet unter anderem der Tagesspiegel.

Tiere sind auf der Bühne untersagt, wenn das für sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Die Tierrechtsorganisation habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass das im konkreten Fall gegeben sei, heißt es in der offiziellen Begründung, gegen die die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht nach eigenen Angaben bereits wieder Beschwerde erhoben hat.

Regisseur Dmitri Tcherniakov hatter in seiner Inszenierung ursprünglich mehr als 30 Meerschweinchen und Kaninchen eingebunden. Nach Protesten verringerte die Staatsoper die Zahl der beteiligten Tiere auf 20 Kaninchen. Für die Wiederaufnahme des "Ring" im April 2023 will die Staatsoper nach eigenen Angaben eine alternative Lösung ohne Tiere finden.

(tagesspiegel.de / faz.net / sik)

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