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Salzburger Festspiele: Urteil gegen Online-Kartenvermittler

6. März 2023. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen den Schweizer Ticketverkäufer Viagogo wegen unrechtmäßiger Verkaufspraktiken bestätigt. Dies teilten die Salzburger Festspiele mittels Presseaussendung mit. Der Online-Kartenvermittler Viagogo hatte Eintrittskarten der Salzburger Festspiele unter anderem zu überhöhten Preisen angeboten.

Viagogo versuchte sich, der Pressemitteilung zufolge, im Prozess als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen. Der OGH hat nun in letzter Instanz bestätigt, dass Viagogo selbst den Kartenverkauf auf seiner Plattform unterstützt und daher auch für rechtsverletzenden Inhalte und rechtswidrigen Tätigkeiten auf seiner Plattform haftet. Darüber hinaus hatte Viagogo durch unzulässige Verwendung der Marke "Salzburger Festspiele" den falschen Eindruck erweckt, dass der Ticketverkauf auf der Plattform autorisiert sei und so die User:innen der Plattform getäuscht.

Überhöhte Kartenpreise

Bereits 2020 reichte das Festival, vertreten durch Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte, Klage gegen Viagogo ein. Dieser wurde im Januar 2022 durch das Handelsgericht Wien stattgegeben. Begründet wurde die Klage von den Salzburger Festspielen mit dem Ziel, "die überhöhten und unrechtmäßigen Kartenangebote zu unterbinden". Beschwerden von "in Irre geleiteten Festspielkunden" hätten sich seit Jahren gehäuft.

Die Salzburger Festspiele haben mit der Entscheidung des OGHs eine außerordentlich umfassende Befugnis zur Urteilsveröffentlichung erlangt. Viagogo muss nun auf der eigenen Website das Urteil antragsgemäß für vier Wochen veröffentlichen. Zudem muss die Entscheidung in "reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf Kosten von Viagogo veröffentlicht werden". Vom OGH wird dieses mit dem Urteil erwirkte Befugnis der Veröffentlichung damit begründet, "dass die notwendige Information über das Fehlverhalten von Viagogo an die Nutzerinnen und Nutzer von Viagogo nur auf diesem Weg ausreichend sichergestellt wird".

Richtungsweisend

Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele, äußert sich erfreut über das nun gefällte Urteil: "Das richtungsweisende Urteil gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo ist ein großer Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste und wird weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen."

Der für den Prozess verantwortliche Partner bei Vavrovsky Heine Marth, Dieter Heine, sagt: "Wir freuen uns für unseren Mandanten und dessen Gäste, dass nun auch der Oberste Gerichtshof rechtswidriges Ticket-Selling auf Viagogo untersagt hat."

Bekannte Praktiken

Der Zwischenhändler Viagogo wurde bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Geschäftspraktiken von Verbraucherschutzorganisationen kritisiert und von diversen Veranstaltern verklagt. Zum Beispiel erwirkte der Fußballverein Bayer 04 Leverkusen 2013 eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Plattform. Eine vergleichbare Verfügung erwirkte die Band "Die Ärzte" gegen Viagogo im Februar 2020, wie die Berliner Morgenpost berichtete.

(Salzburger Festspiele / Der Standard / Wiener Zeitung / Verbraucherzentrale.de / Rheinische Post / Berliner Morgenpost / ska)

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