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Kinski-Erben klagen gegen Kölner Inszenierung

Nicht genug erfunden

Köln, 13. Januar 2009. Nach mehreren Aufführungen des Solostücks Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo von Hagen Jablonski durch die Freien Gruppe Neues Schauspiel Köln wurde gegen die Inszenierung eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln eingereicht. Geklagt haben die dritte von vier Frauen von Klaus Kinski, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski des 1991 verstorbenen Schauspielers. Beklagte sind der Regisseur Stefan Krause und der Darsteller Hanno Dinger; dies meldet digitalfernsehen.de.

Begründet wird der Anspruch mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Ein Drittel des 50-minütigen Theaterstücks bestehe aus Zitaten Kinskis, die teilweise verändert wurden, oder basiere auf Auszügen aus Büchern,  Interviews und Talkshows.

Regisseur Stefan Krause beruft sich dagegen auf die zulässige Verwendung von Zitaten in einer Theaterkollage, wie sie häufig vorkomme. "Das Stück stammt zwar zu 70 Prozent aus Zitaten, das ist aber bei einer Theaterkollage zulässig, sonst müsste man 50 Prozent der modernen Theaterstücke aus rechtlichen Gründen in die Tonne kloppen", sagte er laut spiegel-online.de. Überdies sei die Inanspruchnahme von Regisseur und Schauspieler verfehlt, da das betreffende Theaterstück regulär verlegt wurde und der Verlag daher für eine etwaige Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei, so Krause.

Außerdem weist Krause in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass man das Stück seit mehr als zwei Jahren nur aus Enthusiasmus vor wenigen Zuschauern spiele und dabei sogar Verluste erwirtschaftet habe. Zudem, so der Regisseur laut spiegel-online.de, habe die Klage eher einen finanziellen Hintergrund: "Es geht um Geld. Die Kläger wollen wohl 30.000 Euro sehen."

Einen kurzen Eindruck der verlustreichen Inszenierung kann man hier gewinnen.

Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln findet morgen, am 14. Januar 2009, statt.

(dip)

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