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Burgtheater: Prüfung stellt keine Pflichtverletzung fest

14. Februar 2023. Das Burgtheater hat sich keiner Pflichtverletzung im Umgang mit Schauspieler Florian Teichtmeister schuldig gemacht. Das geht aus einer Prüfung hervor, die die Wiener Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner im Auftrag von Österreichs Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) vorgenommen hat. Wie es in der Presseaussendung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport weiter heißt, hätten allerdings weitere Schritte gesetzt werden können, vor allem bei der Dokumentation.

"Im Umgang des Burgtheaters mit dem Fall Teichtmeister wurde nichts übersehen, die Geschäftsführung ist ihrer Verantwortung nachgekommen", sagte Mayer, die betont, dass "die wahren Opfer Kinder sind, die völlig wehrlos zum Gegenstand eines abscheulichen Verbrechens wurden."

Das Gutachten formuliere allerdings auch Kritik am Burgtheater. So hätte eine anwaltliche Begleitung nicht nur zu Beginn, sondern auch im weiteren Verlauf des Falles erfolgen sollen. Außerdem fordert Gahleitner, dass künftig sämtliche Gespräche und Maßnahmen der Geschäftsführung schriftlich dokumentiert werden müssen. So wurden offenbar keine Protokolle über Gespräche verfasst.

Dass es dem Burgtheater nicht gelungen sei, Teichtmeister im gegenseitigen Einvernehmen weniger häufig oder weniger prominent zu besetzen, nachdem erste Gerüchte und polizeiliche Ermittlungen gegen den Schauspieler im September 2021 bekannt worden waren, habe laut Gutachten daran gelegen, dass sich der Schauspieler gewehrt und mit Klagen gedroht habe. Die weitere Beschäftigung Florian Teichtmeisters im Ensemble des Burgtheaters sei auch deswegen nicht pflichtwidrig gewesen, weil das Burgtheater als Arbeitnehmer den gerüchteweise geäußerten Verdacht gegen den Schauspieler nicht erhärten konnte.

Als Resultat hat das Kunst- und Kulturministerium die Holding beauftragt, die bestehenden Compliance-Richtlinien zu überarbeiten und externe Schulungen für Führungskräfte einzuführen. Außerdem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden.

(BMKÖS / geka)

 

 

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