"Unangemessene Beeinträchtigungen"

Berlin, 3. Juni 2015. Die Bundesregierung hat erstmals zugegeben, dass das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) auch Folgen für den Kultursektor in Deutschland haben kann. Wie Zeit Online meldet, sieht der Ceta-Vertrag die Einführung von privaten Schiedsgerichten vor, die auch für ausländische Investitionen im Kulturbereich zuständig sein werden. Ceta gilt als Modell für das geplante europäisch-amerikanische Abkommen TTIP. Gegen beide Abkommen protestieren Kulturschaffende seit Monaten.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag schreibe, könnten auf der Grundlage des Ceta-Abkommens "unangemessene Beeinträchtigungen getätigter Investitionen im audio-visuellen Bereich" gerügt werden. "Diesbezügliche Verletzungen können durch Anrufung von Schiedsgerichten im Wege des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren geltend gemacht werden."

So schreibt Zeit online weiter: "Die Regierung betont zwar ausdrücklich, dass Subventionen an deutsche Kulturschaffende nicht bedroht wären, es keine 'zusätzlichen Marktöffnungsverpflichtungen' gebe und der Schutz der Investoren nicht über den Status quo hinausgehe, der auch durch 'deutsches materielles Recht' garantiert sei." Doch in der Vergangenheit hätten Schiedsgerichte immer wieder anders geurteilt als nationale Gerichte.

 In der vergangenen Woche hatten viele Kulturschaffende gegen die beiden Handelsabkommen demonstriert.

(Zeit Online / geka)

 

Was das Freihandelsabkommen TTIP für die Kultur bedeutet – ein Kommentar von Birgit Walter aus dem Mai 2014.

Mehr darüber, wie Kulturschaffende und Kulturjournalisten die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen einschätzen, steht in unserer ausführlichen Presseschau zum TTIP.

 

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