Bundesverband Freie Darstellende Künste empfiehlt Anhebung der Honoraruntergrenze
Empfehlung: mehr Geld
21. März 2017. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung eine neue Empfehlung für Honoraruntergrenzen herausgegeben. In einer Pressemitteilung des Verbands heißt es: "Mit sofortiger Wirkung empfiehlt der BFDK eine Anhebung der Honoraruntergrenze auf 2.300 Euro im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie auf 2.660 Euro im Monat für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist."
Die vom BFDK empfohlene Untergrenze bezieht sich auf die im Tarifvertrag NV Bühne festgelegte monatliche Mindestgage, die ab 1. Januar dieses Jahres 1.850 Euro beträgt. Die Empfehlung soll sowohl für die fördernden Institutionen in den Bundesländern und Kommunen als auch für Künstler*innen eine Bemessungsgrundlage fairer Honorare bieten.
Die selbstgestellte Aufgaben des Bundesverbands Freie Darstellende Künste, sind die Verbesserung der sozialen und produktionsbedingten Rahmenbedingungen in den freien darstellenden Künsten einschließlich der Durchsetzung der empfohlenen Honoraruntergrenze, die Ausdifferenzierung der Förderstrukturen auf Bundes- und Länderebene, die Weiterentwicklung von Qualifizierungsangeboten sowie die Fortentwicklung von Strategien und Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung.
Im Rahmen der Delegiertenversammlung sind auch die Vorsitzende Janina Benduski sowie ihre Stellvertreter*innen Anne-Cathrin Lessel und Tom Wolter in ihrem Amt bestätigt worden. Ebenso wurde den Beisitzer*innen Harald Redmer, Ulrike Seybold und Axel Tangerding erneut das Vertrauen ausgesprochen. Neu in den Vorstand gewählt wurde Susanne Reifenrath vom Dachverband freie darstellende Künste Hamburg.
(BFDK / miwo)
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