Noch hoffen wir

von Frank-Patrick Steckel

Berlin, 19. Februar 2013.

Meine sehr geehrten Damen und Herren –

können meine Regiekolleginnen und -kollegen, können die Bühnenchoreographen der deutschen Theater und ich Sie von der Notwendigkeit eines überfälligen, winzigen Reformschritts in Sachen Kulturpolitik und Theaterkunst überzeugen? Eines Reformschritts, der fast schon getan war - und nun rückgängig gemacht zu werden droht? Eines Reformschritts, dessen Verwirklichung die Bundesrepublik nichts, dessen Wegfall die öffentlich-rechtlichen Theater und die an diesen Theatern frei arbeitenden Bühnenschaffenden hingegen sehr viel kosten würde? Eines Reformschritts, der diese Bezeichnung schon deshalb verdient, weil er eine absurd sachfremde, aber für die Betroffenen wirtschaftlich gravierende Fehleinschätzung der künstlerischen Tätigkeit eines Bühnenregisseurs oder Choreographen durch die Steuerbehörde korrigiert? Eines Reformschritts, dessen angekündigte Verwirklichung bereits – und, wie sich jetzt zeigt, verfrüht – das lebhafteste positive Echo hervorgerufen hat, welches ein Regierungsentwurf seit langem erfahren durfte?

Zwar vergeht kein Tag, an dem sich nicht jemand fände, der uns versichert, unser Schicksal und das unserer Theater sei Ihnen, "der Politik", in Wahrheit weitgehend gleichgültig, so gleichgültig, wie es der überwiegenden Mehrheit der wahlberechtigten Deutschen sei, die ihre und unsere Theater nicht besuchen. Und, es läßt sich nicht leugnen, es gibt Indizien für die Richtigkeit dieser Behauptung. Einen harmonischen Augenblick lang sah es jedoch so aus, als hätten die Skeptiker sich geirrt: Lasen wir in den Zeitungen nicht die erleichterte Mitteilung des mit den kulturellen Angelegenheiten beauftragten Staatsministers, er sei froh, dass es ihm gelungen wäre, diese zwar kleine, aber kulturpolitisch wichtige Regelung – nämlich die Umsatzsteuerbefreiung für die an öffentlich geförderten Theatern gastierenden Regisseure und Choreographen – in Gesetzesform einzubringen? Wurden ihm nicht schon allerorten – und zu Recht – Glückwünsche ausgesprochen? Hatte er nicht offenbar erhebliche Widerstände erfolgreich niedergerungen?

Und erfuhren wir nicht auch gute Gründe für diese Regelung? "Die Steuerbefreiung für diese Leistungen ist geboten, da diese für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen. Die Theateraufführung wäre ohne den Bühnenregisseur, der wie der Bühnenchoreograph – als Regisseur der Tänzer – den Charakter der Vorstellung in künstlerischer und kreativer Hinsicht wesentlich prägt, nicht vorstellbar." In der Tat: es wurde Zeit, das steuerrechtlich festzustellen, was jeder Theaterbesucher aus eigener Anschauung weiß.

Und nun? Das Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013, welches diese Reform als bescheidenen – zwischen den Parlamenten unstrittigen – Baustein enthielt, droht zum Scheitern der Reform selbst zu führen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein "Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz" weist die Umsatzsteuernovellierung für Bühnenregisseure und -choreographen nicht mehr auf. Die, wie es scheint, nach wie vor kräftigen Widerstände erhielten eine zweite Chance – und, wie es scheint, nutzten sie sie.

Können meine darob bestürzten Kolleginnen und Kollegen, in deren Namen ich Ihnen schreibe, Sie davon überzeugen, daß es nun an Ihnen liegt, ob der kulturpolitische Fortschritt, den der Gesetzentwurf zweifelfrei darstellt, Wirklichkeit wird?

Noch hoffen wir. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

Frank-Patrick Steckel

Mehr zur Umsatzsteuerdebatte auf nachtkritik.de:

Welche Auswirkungen eine Umsatzsteuerpflicht für Regisseure auch rückwirkend haben kann, erklären Wolfgang Behrens und Uwe Steinkamp in einem Überblickstext.

Meldung vom 19.1.2013: Umsatzsteuerbefreiung für Regisseure vorerst gescheitert

Meldung vom 24.9.2012: Bühnen- & Kostümbildner fordern umsatzsteuerliche Gleichstellung

Presseschau vom 20.9.2011: Süddeutsche Zeitung zur Umsatzsteuer-Neuregelung

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