Nur ein Zwischenschritt

2. Dezember 2016. Die in den deutschen Stadt- und Staatstheatern sowie an Landesbühnen geltende monatliche Mindestgage wird zum 1. Januar 2017 von bisher 1.765 brutto auf 1.850 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 4,8 Prozent. So meldet der Deutsche Bühnenverein, der den neuen Tarifvertrag mit den Künstlergewerkschaften GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger) und VdO (Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer) unterzeichnet hat.

Absolute Untergrenze

"Die tarifliche Mindestgage gilt vor allem für alle solistisch tätigen Darsteller, insbesondere Schauspieler, sowie andere künstlerisch tätige Mitarbeiter wie etwa Dramaturgen, Disponenten, Inspizienten, Souffleure, Regieassistenten und Theaterpädagogen. Außerdem findet sie Anwendung auf die Bühnentechniker, also beispielsweise Theatermaler, Bühnenplastiker, Maskenbildner und Requisiteure. Anders als bei diesen sieht der einschlägige Tarifvertrag (NV Bühne) aber bei den solistisch tätigen Darstellern und anderen künstlerischen Mitarbeitern keine nach Stunden berechnete Arbeitszeit vor. Darin unterscheidet sich hier die Mindestgage auch vom gesetzlichen Mindestlohn, der ausschließlich nach Arbeitsstunden bemessen wird", heißt es in der Pressemitteilung.

"Insofern bildet die Mindestgage also die absolute Untergrenze dessen, was jeder Künstler, der mindestens eine Spielzeit auf der Grundlage des NV Bühne beschäftigt wird, monatlich erhält. In den allermeisten Fällen liegen die Gagen deutlich über der Mindestgage. So beträgt die Durchschnittsgage von Schauspielern und Tänzern zurzeit brutto ca. 2.800 Euro, von Solosängern ca. 3.100 Euro", führt der Bühnenverein aus.

Die Verhandlungen müssen fortgesetzt werden

"Die Verhandlungen über weitere Erhöhungen der Mindestgage sollen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Diese Erhöhungen werden wesentlich auch von der möglichen Steigerung der öffentlichen Finanzierung der Theater abhängen", so der Bühnenverein.

In einer eigenen Pressemitteilung kommentieren GDBA und VdO diese zweite Erhöhung der Mindestgage innerhalb von eineinhalb Jahren mit kritischen Tönen gegenüber dem Verhandlungspartner: "GDBA und VdO haben diese Erhöhung der Mindestgage kurzfristig durchgesetzt, damit die Theaterbeschäftigten nicht noch stärker die Leidtragenden des zähen Verlaufs der Manteltarifverhandlungen und der Verzögerungstaktik des Arbeitgeberverbandes werden. Die Erhöhung entspricht allerdings in keiner Weise dem, was nötig wäre, um eine angemessene Vergütung für Bühnenkünstler zu gewährleisten. In den kommenden Verhandlungen werden weitere Fortschritte folgen müssen. Die Mindestgage bleibt skandalös niedrig. Hierfür tragen neben dem Bühnenverein die Rechtsträger der Theater mit ihrer Weigerung, die Theater auskömmlich zu finanzieren, die Verantwortung."

(chr)

 

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