Die öffentliche Kritik am Arbeitgeber war rechtens

14. Dezember 2017. Das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) hat die im Juni 2016 ausgesprochene Kündigung des damaligen Intendanten des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, für unwirksam erklärt. Das meldet die Ostseezeitung. Latchinian war 2016 von der Volkstheater Rostock GmbH unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und wegen öffentlicher Kritik an der geplanten Umstrukturierung des Vierspartenhauses gekündigt worden.

Lachinian hatte bereits im Dezember 2016 einen Prozess vor dem Rostocker Landesgericht gegen seine Kündigung gewonnen. Das Landesgericht sah seine öffentlichen Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Dieser Sichtweise schließt sich das Oberlandesgericht nun an. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Pressebüro der Hansestadt Rostock gibt zu der OLG-Entscheidung folgende Stellungnahme: "Die Stadtverwaltung wird den Beschluss mit der inhaltlichen Begründung des Oberlandesgerichtes abwarten. Sie wird dann prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegt werden sollte."

(chr)

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