Die neue Zweiklassengesellschaft

Dieser Beitrag ist Teil des nachtkriktik.de-Archivs. Er entspricht Layout und technischem Stand vor November 2021.

nachtkritik Archiv Visual

Die "Dienstleistungen der den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler sind weder mit denen eines Regisseurs gleichwertig noch stehen sie im Wettbewerb zueinander", so die Argumentation des Bundesfinanzhofs zu dieser Klassifikation der Bühnenkünstler.

Brembeck umreißt die Konsequenzen dieser Neuregelung: "Wären Theater normale Wirtschaftsunternehmen, würden sie die Umsatzsteuer einfach auf die Gagen aufschlagen und sich das Geld dann vom Staat wiederholen. Da sie aber von der Umsatzsteuer befreit sind, bleibt ihnen dieser Weg verschlossen. Die kleinen und mittleren Häuser werden Bruttohonorare zahlen, die die damit sicherlich kaum zufriedenen Regisseure dann voll versteuern müssen, einschließlich Umsatzssteuer. Während die Starregisseure mittels Nettohonoraren die Erhöhung den Theatern aufdrücken können."

Mit anderen Worten: Zu erwarten sind erhöhte Kosten für Opernhäuser und Theater ebenso wie "Einkommensverlust für viele Regisseure". Der Bühnenverein befürchte darüber hinaus, dass das Finanzministerium zur Gleichbehandlung aller selbstständigen Künstler voran schreiten könnte – hin zur Umsatzsteuer von 19 Prozent für alle.

(chr)

Kommentar schreiben