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NRW führt Honoraruntergrenzen ein

18. Juli 2024. Nordrhein-Westfalen wird künftig Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler*innen einführen, sofern deren Projekte vom Land gefördert werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Minsteriums für Kultur und Wissenschaft vom heutigen Donnerstag hervor.

Die Einführung erfolge demnach in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Für die Landesregierung sei es "ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen", heißt es in der Mitteilung. Nordrhein-Westfalen sei "das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt".

Kulturministerin Ina Brandes: "Wollen wir, dass Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit leben können? Das ist die zentrale Frage bei der Einführung von Honoraruntergrenzen. Für mich ist die Antwort klar: Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag. Diese Arbeit hat einen Preis – und es soll ein fairer Preis sein. Wer Vollzeit arbeitet, muss von dieser Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Von der Einführung der Honoraruntergrenzen wird auch die Qualität der Kulturangebote profitieren. Wer sich ohne Nebenjobs voll auf seine Arbeit konzentrieren kann, wird auf einem noch höheren Niveau arbeiten können. Ich bin sicher, dass die Honoraruntergrenzen so auch dem anspruchsvollen Publikum zugutekommen kommen."

Zur Ermittlung fairer Honoraruntergrenzen habe das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer unabhängigen Fachkommission und den Fachverbänden aller Sparten zusammengearbeitet. In der Kommission waren demnach Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Kulturrats und des Kulturrats NRW, eine Vertreterin der Kommunalen Spitzenverbände, zwei Expertinnen aus den Bereichen Gewerkschaften und Wissenschaft und eine Vertreterin der Stadt Köln, die mit Honoraruntergrenzen bereits Erfahrung hat, an der Ermittlung der Honorare beteiligt.

Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen sei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt worden. Dazu gehörten zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.

Konkret bedeutet die Einführung der Honoraruntergrenzen für die beiden Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden ("Künstler in die Kita" und "Kultur und Schule"): Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung ein Plus von 50 Prozent. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.

Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Der Vorlauf gebe den Veranstaltern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen, so die Pressemitteilung.

(Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW / jeb)

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