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Unterlassungsklage von Kinski-Erben gegen Solostück abgewiesen
Genug erfunden
Köln, 26. Februar 2009. Wie der Theaterkanal mit Bezug auf ddp meldet, hat das Kölner Landgericht am gestrigen Mittwoch die Unterlassungsklage der Erben von Klaus Kinski gegen die Aufführung des Solostücks Kinski – Wie ein Tier in einem Zoo von Hagen Jablonski durch die Freie Gruppe Neues Schauspiel Köln wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgewiesen (hier unsere Meldung).
Geklagt hatten Kinskis Ex-Frau Minhoi Laonic und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski, da mehr als ein Drittel des 50-Minuten-Stücks aus teilweise veränderten Kinski-Zitaten bestehen. Das Gericht allerdings wertete das Stück, das das Zitat-Materials verändere, in einen neuen Zusammenhang stelle und damit auch der Auseinandersetzung mit der Person Kinski diensten, als "freie Benutzung" der Zitate, die somit nicht unter den Urheberschutz fallen. Es sei ein neues, selbstständiges Werk entstanden.
Die zuständige Kammer hatte bereits während der Hauptverhandlung im Januar darauf hingewiesen, dass die Zitierfreiheit im Rahmen der Kunstfreiheit vom Bundesverfassungsgericht sehr weit gefasst werde und die Nutzung und Bearbeitung von Zitaten als "Mittel künstlerischer Gestaltung" angesehen werde.
Der damalige Vorschlag der Richter sah vor, dass das Neue Theater Köln die Kinski-Erben an den Erlösen der Aufführungen beteiligen sollte, was Letztere jedoch ablehnten. Zudem hatten die beklagten Theatermacher angegeben, dass sie ob des geringen Publikumsinteresses mit der Produktion nur Verluste gemacht hätten.
(ape)
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