Theater als GmbH - Was aus dem einstigen Heilsversprechen geworden ist

Die Deutschland-GmbH und ihre Theater

von Stefan Rosinski

20. März 2013. Eigentlich sollte es ein erlösender Paukenschlag sein: Nach quälender Debatte um die sogenannte "Zukunftsfähigkeit" des Rostocker Theaters wurde 2010 auf Beschluss der Bürgerschaft das gesamte Personal des Volkstheaters aus dem städtischen Amt in eine GmbH übergeleitet. Doch das Glück war von deprimierender Kurzlebigkeit. Bereits im dritten Jahr ihres Bestehens stand die junge Theater-Gesellschaft mit beschränkter Haftung nahe davor, insolvenzbedingt aufgelöst zu werden.

Die nervenaufreibenden ersten Januarwochen 2013 werfen ein bedenkliches Schlaglicht auf ein Konstrukt, mit dem ein zuschussbedürftiges Unternehmen wie das klassische deutsche Stadttheater in eine insolvenzfähige, privatrechtliche Kapitalgesellschaft (GmbH) umgewandelt wird. Weil es sich einst als Versprechen der Freiheit anließ, haben zahlreiche deutsche Theater diesen Schritt vollzogen. Doch schnell kann er zur existenzbedrohenden Falle für einen Betrieb werden, dessen Leistung verwaltungsrechtlich als "freiwillige" bezeichnet wird. Warum und unter welchen Umständen? Das Rostocker Beispiel darf hier durchaus als pars pro toto für eine jüngere deutsche Kulturpolitik genommen werden, die mit der Beschwörung einer Rechtsform auch einen politischen Hintersinn verbindet.

Umsatzsteuerdebatte - Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Noch hoffen wir

von Frank-Patrick Steckel

Berlin, 19. Februar 2013.

Meine sehr geehrten Damen und Herren –

können meine Regiekolleginnen und -kollegen, können die Bühnenchoreographen der deutschen Theater und ich Sie von der Notwendigkeit eines überfälligen, winzigen Reformschritts in Sachen Kulturpolitik und Theaterkunst überzeugen? Eines Reformschritts, der fast schon getan war - und nun rückgängig gemacht zu werden droht? Eines Reformschritts, dessen Verwirklichung die Bundesrepublik nichts, dessen Wegfall die öffentlich-rechtlichen Theater und die an diesen Theatern frei arbeitenden Bühnenschaffenden hingegen sehr viel kosten würde? Eines Reformschritts, der diese Bezeichnung schon deshalb verdient, weil er eine absurd sachfremde, aber für die Betroffenen wirtschaftlich gravierende Fehleinschätzung der künstlerischen Tätigkeit eines Bühnenregisseurs oder Choreographen durch die Steuerbehörde korrigiert? Eines Reformschritts, dessen angekündigte Verwirklichung bereits – und, wie sich jetzt zeigt, verfrüht – das lebhafteste positive Echo hervorgerufen hat, welches ein Regierungsentwurf seit langem erfahren durfte?

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