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Keine Neuauflage für Frank Castorfs Münchner "Baal"-Inszenierung
Unabänderlich radikale Interpretation
München, 17. April 2015. Frank Castorfs urheberrechtlich umstrittene Münchner Baal-Inszenierung nach Bertolt Brecht wird nach dem Gastspiel beim Berliner Theatertreffen am 17. Mai 2015 definitiv abgesetzt. In einem Vergleich mit den Brecht-Erben vor dem Landgericht München 1 waren der Inszenierung in ihrer aktuellen Form noch zwei Aufführungen gestattet worden. Es gab Überlegungen zur Umarbeitung des Abends. Sie erwiesen sich als nicht realisierbar, wie das Münchner Residenztheater heute mitteilt. Martin Kušej, Intendant des Münchner Residenztheaters, äußert sich zu dem Vorgang wie folgt:
"Das kunstfeindliche Einschreiten der Rechteinhaber gegen Frank Castorfs Inszenierung hat uns gezwungen, in den letzten Wochen gemeinsam mit dem Regisseur intensiv über diverse Möglichkeiten nachzudenken, diese Inszenierung grundlegend zu verändern und damit zu
verhindern, dass dieser grandiose Abend nicht mehr gezeigt werden kann. Dabei hat sich für uns bestätigt, was wir immer wussten: Dieser Abend ist formal und inhaltlich eine radikale Interpretation von Brechts Stück. Ohne fundamentale künstlerische Einbußen ist weder die vom Verlag geforderte 'Werkeinheit' wiederherzustellen, noch eine Interpretation des Stücks unter Ausschluss desselben sinnvoll denkbar. Es zeigt sich also, was von Anfang an zu befürchten stand – das im Vergleich zu den von Bertolt Brecht geschriebenen 'Baal'-Texten ungleich flüchtigere, fragilere und damit schutzbedürftigere Bühnenkunstwerk hat die Engherzigkeit und den Kleinmut der Erbin und ihrer Vertreter nicht überlebt. Wir müssen feststellen, dass es nicht gelungen ist, Brechts Werk vor seinen Verwaltern zu schützen und einer lebendigen künstlerischen Auseinandersetzung zu erhalten. Der Schaden für den Autor, seinen Text und das Theater könnte größer nicht sein.Da wir immer wieder gefragt werden – selbstverständlich und juristisch einwandfrei werden die vollen Tantiemen der 'Baal'-Vorstellungen von Erbin und Verlag 'hingenommen', wie der vorsitzende Richter im Prozess formulierte."
(chr)
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