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Musical-Nachvergütung in Millionenhöhe für Brussig

Das Udo-Lindenberg-Musical lief in der Regie von Ulrich Waller 2011 bis 2016 im Berliner Theater am Potsdamer Platz und anschließend in Hamburg am Operettenhaus © Marcus Lieberenz / bildbuehne.de

14. November 2024. Der Schriftsteller Thomas Brussig erhält eine Nachvergütung über 5 Millionen Euro zuzüglich Zinsen (geschätzt weitere 2 Millionen Euro) für sein Libretto zum Udo-Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont", das 2011 bis 2017 in Hamburg und Berlin lief. Dieses Urteil des Hamburger Landgerichts wird unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gemeldet.

"Laut Urheberrecht steht dem Autor des Librettos eine faire Nachvergütung zu, wenn die Umsätze, die mit dem Werk erzielt wurden, sich als so hoch herausstellen, dass ein augenfälliges Missverhältnis zur früheren Vergütung vorliegt", zitiert die FAZ aus der Urteilsbegründung. "Brussig hatte nach Vertragsabschluss eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro erhalten. Stage Entertainment hat Berufung eingelegt und argumentiert, mit dem Stück keinen Gewinn gemacht zu haben." Das Gericht habe darauf verwiesen, dass es bei einer "Nachvergütung um die Roheinnahmen gehe, die vor allem mit Ticketverkäufen und Merchandising erzielt wurden, und nicht um den Gewinn".

Thomas Brussig (geboren 1964 in Ost-Berlin) zählt mit seinen Romanen wie "Helden wie wir" und "Am kürzeren Ende der Sonnenallee" zu den wichtigsten deutschsprachigen Gegenwartsschriftstellern. Er schrieb die Drehbücher für die Leander-Haußmann-Filme "Sonnenalle" und "NVA". Seine Stoffe laufen in Bühnenbearbeitung in zahlreichen Theatern. Sein Monolog "Leben bis Männer" wurde 2001 am Deutschen Theater Berlin in der Regie von Peter Ensikat uraufgeführt.

(faz.net / chr)

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Kommentare  
Musical-Urteil pro Thomas Brussig: Nachfrage zur Tantieme
Leider lässt sich aus den diversen Meldungen zu dem Urteil wenig genaues für die Praxis am Theater ableiten. Es gab ein Honorar und jetzt eine Nachzahlung, bemessen an den Bruttoeinnahmen. Entscheidend wäre jetzt noch die Info, ob es Tantiemenzahlungen gab und in welcher Höhe.
Leider konnte ich die Urteilsbegründung des Landgerichts nichts ergooglen. Vielleicht kann jemand hier weiterhelfen?
Musical-Urteil pro Thomas Brussig: Interpretation des Urteils
Lieber Herr Albrecht, ohne Einblick in den Vorgang zu haben, liest es sich für mich so, als wären eben keine Tantiemen geflossen, sondern diese durch die ursprüngliche Gage abgegolten worden sein. Aufgrund der Höhe der Nachzahlung kann man sicher davon ausgehen, dass die Produktion dann aber einen mittleren achtselligen Betrag an Ticketerlösen erwirtschaftet hat, was eben in einem krassen Missverhältnis zu den 100.000 Euro Gage steht.
Die Argumentation, man habe keinen Gewinn gemacht, kommt mir als Verlagsmitarbeiter nicht unbekannt vor. Leider sind es immer die Urheber, deren Bezahlung man für verhandelbar hält, anstatt sie einfach von Anfang an mit einzukalkulieren. Die Saalmiete wird ja zum Beispiel auch fällig, unabhäning davon, ob die Produktion Gewinn macht oder nicht.
Musical-Urteil pro Thomas Brussig: Leander Haußmann
Die Entertainment Firma , um die es hier geht, ist eine rein kommerzielle, und bekannt für ihr windiges Geschäftsgebaren. Der Prozess hat Geld und ca zehn Jahre gekostet, ohne Aussicht auf Gerechtigkeit. Übrigens gibt es auch noch Zinsen für fünf Millionen auf zehn Jahre. Berufen tut sich Brussig auf den Bestseller Paragrafen, der eingeführt wurde, nachdem Disney versucht hat, bei König der Löwen, mit dem Song „Lions sleep tonight“ einen südafrikanischen Sänger über den Tisch zu ziehen. Deutschland ist ein Eldorado für die Medien, was das Urheberrecht betrifft. Gut dass jetzt ein paar Leute vor diesem Präzedenzfall zittern müssen.
Mit dem Film „Sonnenallee“ bin ich trotz drei Millionen Zuschauern und Verkäufen an Streamern und DVDs alles andere als reich geworden, andere schon. Das betrifft alle meine Filme …. Da muss sich dringend was ändern, dank Brussigs Beharrlichkeit
Sind wir ein Schritt weiter.
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