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Zürich: Klage gegen Theater Neumarkt wird nicht verfolgt
5. Oktober 2024. Die Klage des schweizerisch-israelischen Schauspielers Yan Balistoy gegen das Theater Neumarkt Zürich wegen Diskriminierung wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Über die entsprechende "Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich", berichten verschiedene Medien, darunter die Neue Zürcher Zeitung.
Balistoy hatte im Juni dieses Jahres gegen den Aufsichtsrat und die Leitung des Theaters geklagt, weil er aufgrund seiner israelischen Herkunft nur in den Stücken am Haus besetzt werde, in denen nicht zugleich eine libanesische Schauspielerin des Ensembles auf der Bühne stehe. Ein Boykott-Gesetz im Libanon aus dem Jahr 1955 stellt sowohl persönliche als auch geschäftliche Kontakte zwischen Libanesen und Israelis unter Strafe. Unter anderem es Libanesen sogar untersagt, im Ausland mit Israeli zu sprechen. Dazu gehöre auch der gemeinsame öffentliche Auftritt an Veranstaltungen, wie die NZZ bereits im vergangenen Dezember dazu schrieb.
"Von Beginn des Konflikts weg ist unklar, ob es sich wirklich um Diskriminierung handelt, ob ein arbeitsrechtlicher Streit dahintersteckt", schreiben Michael von Ledebur und Isabel Heusser nun in der NZZ. Für die schon vor der Klage erfolgte Nichtverlängerung Balistoys hatte das Theater geltend gemacht, der Schauspieler habe sich "wiederholt nicht an die internen Abwesenheitsregelungen gehalten", heißt es in dem Text.
Die Staatsanwaltschaft kritisiere in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung grundsätzlich die Unterwerfung des Theaters unter das antisemitische libanesische Gesetz, könne aber in dem vorliegenden Fall keine konkrete Diskriminierung erkennen. "Von Diskriminierung spreche man dann, wenn eine Personengruppe 'umfassend herabgesetzt' werde", schreibt die NZZ mit Bezug auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. "Es sei den Theaterverantwortlichen aber nie darum gegangen, Yan Balistoy als Juden herabzusetzen oder allgemein Juden als minderwertig darzustellen (...). Im Gegenteil hätten die Verantwortlichen ihn trotz den Bedenken der libanesischen Schauspielerin engagieren wollen." Der Schauspieler "habe vor der Unterzeichnung seines Vertrags vor Stellenantritt von der Regelung gewusst und diese akzeptiert", argumentiere die Staatsanwaltschaft.
Balistoys Anwalt kritisiere die Niederlegung des Verfahrens. Der Schauspieler habe Beschwerde beim Obergericht gegen die Nichtanhandnahmeverfügung eingereicht.
(NZZ / chr)
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P. S.: in der "Tages Anzeiger" (CH) heisst es, daß die Gültigkeit des o. g. Gesetzes Herrn Balistoy erst! mitgeteilt worden sei, als ihm die Anstellung bereits zugesichert worden war.
Das Theater in der Schweiz!!! hat sich an ein libanesisches Boykottgesetz gehalten und durch
die Diskriminierung des Schauspielers hat es dieses rassistische Gesetz öffentlich verbreitet. Das ist auch für mich unerträglich!
Das Hauptproblem hier ist die Kommunikation und das an einem Ort der eigentlich für das Gegenteil stehen sollte. Daran sollte das Haus dringend arbeiten.
In dem von #2 genannten Zeitung wird der Schauspieler auch mit der Mitteilung , daß er nach einem halben Jahr d. Ensemble informiert hätte, er fühle sich bei dem Arrangement nicht wohl. Es sei dann eine „thake it, or leave it“ Situation entstanden. Meiner Meinung nach wurde untereinander anscheinend durchaus kommuniziert. Mein Eindruck ist, der anderen Seite mit der Formulierung von “ Bedenken“ wurde stattgegeben.
Und zu ihrem Argument mit den saudischen Firmen: Selbstverständlich ist diese vorgehensweise diskriminierend und sexistisch! Sie ist absolut nicht in Ordnung. Dass das so praktiziert wird ist schlimm. Aber das jetzt auch Theater so agieren, ist bodenlos. Die Übernahme eines antsemitischen Gesetzes in einen Vertrag ist und bleibt antisemitisch und wird auch nicht weniger problematisch, nur weil offen darüber gesprochen wird oder weil der Schauspieler den Vertrag unterzeichnet.
Danke. Sie stellen die ganze Erregungsspirale mal vom heißlaufenden Kopf auf die Füße.
Das Theater hat versucht Strafe zu verhindern und kein Libanesisches Gesetz angewandt.
Und die Aufarbeitung findet doch statt. Auch rechtlich. Es wurde eben Kein Tatbestand erkannt. Finde es sehr gefährlich die Justiz in so einem Falle in Frage zu stellen, bzw. ihr ihre Legitimation abzusprechen.
Recht gilt auch wenn es die schützt die hier im Forum bereits als die Bösen verurteilt wurden/ werden.
(Anm. Redaktion. Liebe Kommentator*innen, das Dilemma des Theaters und die strafrechtliche Begutachtung des Falles scheinen uns eingehend beschrieben zu sein. Bitte sehen Sie uns nach, wenn wir Kommentare, die im Kern das hier im Thread bereits Vorgebrachte weiter ausdifferenzieren, nicht mehr veröffentlichen.)
(Zitat:)
"Es sei «stossend», dass die Existenz «irgendeines antisemitischen libanesischen Gesetzes» überhaupt zu einer Situation führen konnte, in der sich die Verantwortlichen im Dilemma gesehen hätten. «Ein solches Dilemma dürfte es nach dem hiesigen Verständnis schlicht nicht geben.» Man hätte wohl auf die Trennung verzichten und stattdessen der libanesischen Schauspielerin «die Wahl betreffend die weitere Zusammenarbeit überlassen sollen», so die Staatsanwaltschaft. Die Schauspielerin hätte also entweder akzeptieren müssen, dass sie mit Balistoy gemeinsam auf der Bühne steht, oder das Ensemble verlassen müssen.
(Zitatende)
Der Schutz des Ensemble und des Betriebs geht vor. Der Import eines solches rassistischen Gesetzes in Betrieb und Ensemble muss zerstörerische Wirkungen zeigen - gegen alle. Die Sorgfaltspflicht scheint mir verletzt zu sein, gegenüber allen.
Wir Theaterschaffende wissen vermutlich wenig über Quantenphysik, Brückenbau und Juristerei. Aber wir wissen viel über Ensembles und Theaterbetriebe- und wie schützenswert diese sind und wie man Lösungen findet, die für alle gehen (Das belegen wir ja Woche für Woche mit unseren Produktionen, ohne dass wir mit den internen Streitereien, die es manchmal geben muss, die Öffentlichkeit belästigen) .
Durchaus denkbar wäre ja auch gewesen, Leitung und Ensemble hätten sich - nach ihrem Austritt aus dem Ensemble gefunden in den "Besetzungen" - und es wären der ausgetreteten Kollegin Stückverträge zu guten finanziellen Bedingungen angeboten worden.
Also Lösungen zu finden, die für alle funktionieren, das können wir Theaterschaffende nun wirklich. Hätte das Theater - wie im November 2023 übrigens gegenüber dem Verwaltungsrat, der Stadt und dem Kanton u.a von mir vorgeschlagen - das Haus für ein paar Tage "dicht" gemacht und eine Lösung gefunden, wären wir hier nicht an der gleichen Stelle. Der Betrieb und mit ihm alle da angestellten Menschen hätte nicht gelitten. Es ist mir unverständlich, wie niemand diese krasse Situation hat wahrnehmen können - nach dem 7. 10.2023 - und man die Angestellten, die defintiv am kürzeren Hebel sind, auf diese Weise diesen zerstörerischen, identitätspolitischen Dynamiken aussetzt - und ja: da wären wir wieder bei Jens Balzer.
( Ob Herr Balistoy nun seinen Lohn aufbessern musste bei einem Dreh mit Trevor Noah(!), gehört nun wirklich nicht in dieses Themenfeld - aber wenn das schon aufgeworfen wurde, und damit auch wieder abgelenkt wurde von den Verantwortlichen des Theaters: mir ist es nicht ganz klar, wieso man für einen Dreh mit Trevor Noah nicht frei kriegt, schliesslich ist das einer jener "Hosts", die wir bewundern für ihren rhetorischen Witz, ihren Mut und ihren stetigen Kampf gegen Rassismus. Also ich wäre auch an diesen Dreh gegangen)