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Bühnenverein fordert Solidaritätszuschlag für Kommunen ab 2020
Kulturelle und soziale Infrakstruktur sicherstellen
28. August 2014. Der Deutsche Bühnenverein fordert, den Solidaritätszuschlag ab 2020 weiter zu erheben, dann jedoch zur Stärkung der Kommunalfinanzen einzusetzen. Das geht aus Pressemitteilung des Bühnenvereins vom 27. August 2014 hervor.
Der Solidaritätszuschlag, der 2019 auslaufen wird, soll auf diese Weise den Vorstellungen des Bühnenvereins zufolge allen deutschen Kommunen zugutekommen. Noch bis 2019 wird er als Ergänzungsabgabe auf jede Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer in Deutschland erhoben, aber ausschließlich für den sogenannten Aufbau Ost in den neuen Ländern genutzt.
"Die Städte und Gemeinden sind für die Bürger der Ort, der maßgeblich ist für ihr Lebensgefühl, ihr Wohlbefinden und ihre persönliche Verankerung in der Gesellschaft", zitiert die Mitteilung Rolf Bolwin, den Direktor des Bühnenvereins. Um die entsprechende soziale und kulturelle Infrastruktur sicherzustellen, bräuchten die Kommunen dringend zusätzliche Haushaltsmittel. Es sei in keiner Weise akzeptabel, dass in den Kommunen immer mehr an der Lebensqualität der Städte gespart wird. Schwimmbäder, Sportanlagen und Parks sowie die Kulturangebote der Theater und Orchester, der Museen und anderer privater wie öffentlicher Einrichtungen machen das Leben in der Stadt lebenswert. "Gerade diese freiwilligen Aufgaben sind der wesentliche Teil der Gestaltungskraft einer Kommune, für sie muss dann auch das Geld da sein, um sie finanzieren zu können."
(Deutscher Bühnenverein / sle)
Einen ähnlichen Vorschlag, nämlich den auslaufenden Solidaritätszuschlag nach 2019 für die Kultur umzuwidmen, hat der Mannheimer Schauspielchef Burkhard C. Kosminski bereits im Juni 2014 in einem Offenen Brief unterbreitet.
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