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Berlin: Antidiskriminierungs-Klausel ausgesetzt

22. Januar 2024. Aufgrund juristischer Bedenken hat Berlins Kultursenator Joe Chialo (CDU) die erst Anfang Ende 2023 eingeführte Antidiskriminierungsklausel bei Fördermitteln wieder aufgehoben. Das berichtet unter anderem der Tagesspiegel.

Bedenken, dass die Antidiskriminierungsklausel "in dieser Form nicht rechtssicher" sei, hätten dazu geführt, dass die Klausel "ab sofort keine Anwendung in Zuwendungsbescheiden mehr" finde, teilte Berlins Kultursenatsverwaltung am heutigen Montag mit. Das Ziel einer diskriminierungsfreien Kultur, das die Kulturverwaltung mit der Klausel verfolgen wollte, bleibe bestehen. "Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen", wird Joe Chialo in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zitiert.

Empfänger von öffentlichen Fördergeldern sollten mittels der Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichtet werden. Ausschließen wollte die Kulturverwaltung auf diesem Wege, dass "rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen gefördert" werden. Zudem sollten Gelder gesichert nicht in terroristische und extremistische Kanäle gelangen.

Vorbildlich oder ein Druckmittel gegen kritische Positionen?

Gegen die Klausel gab es Proteste. In einem Offenen Brief von Kulturschaffenden gegen die Regelung hieß es laut Monopol Magazin, dass der Entzug finanzieller Förderung und öffentlicher Plattformen als Druckmittel eingesetzt werde, um kritische Positionen zur Politik der israelischen Regierung und zum Kriegsgeschehen in Gaza aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Medien wie der Tagesspiegel kommentierten, der Kulturbetrieb werde "unter Generalverdacht" gestellt. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, hingegen begrüßte die Klausel in einem Statement; sie setze neue Maßstäbe und habe Vorbildcharakter.

Kultursenator Joe Chialo verteidigte die Antidiskriminierungs-Klausel Anfang Januar 2024 in einem Interview mit der Berliner Zeitung: "Die Kunst ist frei, die Kulturförderung jedoch nicht regellos. Unsere Zuwendungsbescheide umfassen 14 Seiten, die Klausel ist nur ein Punkt von circa 60" Eine rote Linie sei überschritten, wenn das Existenzrecht Israels infrage gestellt werde. "Das ist unvereinbar mit der Geschichte dieses Landes und vor allem dieser Stadt."

(Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Tagesspiegel / eph)

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