Für "Superstar"- Moderatoren wird Künstlerabgabe fällig
Danke, Dieter!
Köln, 13. November 2007. Das Kölner Sozialgericht hat entschieden, dass die Tätigkeit von Dieter Bohlen und den anderen Juroren der RTL-Show "Deutschland sucht den Supertsar" als künstlerische zu werten sei. Jetzt ist RTL, wie borlife.de meldet, dazu verpflichtet, für die Arbeit der Juroren in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse (KSK) nachzuzahlen.
RTL hatte sich zunächst darauf berufen, dass die Juroren nur als "Experten", nicht als Künstler für die Show tätig gewesen seien. Doch die in Wilhelmshaven ansässige KSK klopfte auf das Künstlersozialversicherungsgesetz, in dem als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
KSK-versicherte MinderverdienderInnen können sich freuen: ihre medizinische Versorgung ist weiterhin gesichert.
(peko)
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