Medienschau: FAZ – Über den "Geheimplan gegen Deutschland" ein Jahr danach
Was bleibt
28. Januar 2025. Vor einem Jahr versetzte die Correctiv-Recherche das Land in Aufruhr. Die FAZ schaut darauf, was von der Recherche in Kritik geraten ist und was Bestand hat.
"Die Sachlage schien, obschon der von dem 'Geheimtreffen' handelnde Text weniger durch Präzision denn durch Theatralik auffiel, so eindeutig, wie es der 'Epilog' des Traktats bis heute formuliert: Was bleibe, sei „ein ,Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen", schreibt Michael Hanfeld in der FAZ (28.1.2025). Ein Jahr später sei diese Einschätzung mehr als umstritten, so Hanfeld und beschreibt, was seitdem passiert ist.
So hatte Correctiv einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch gestellt, die über den Bericht von der "dreckigen Correctiv-Lüge" gesprochen hatte. Das ließ ihr das Gericht als Meinungsäußerung durchgehen, zudem lägen für ihre Äußerungen "zureichende Anknüpfungstatsachen" vor, beschied das Gericht. "Für Correctiv war das Urteil eine herbe Niederlage, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist." Die Journalistengruppe habe, wie sie auf Anfrage der F.A.Z. mitteilt, Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin II eingelegt und sei "zuversichtlich, dass das Kammergericht diese Entscheidung so bewertet, wie es auch andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen schon getan haben".
In Hanfelds Text geht es auch um weitere Gerichtsklagen, und er berichtet, dass das Raunende vielen Journalisten und Medien, die die Correctiv-Story transportiert und auf den knappen Nenner gebracht haben, inzwischen auf die Füße gefallen sei: "Sie kassierten Unterlassungsverfügungen". Der Anwalt Carsten Brennecke habe für seinen Mandanten Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig just vor einigen Tagen gegen die Correctiv-Story vor dem Landgericht Hamburg Klage eingereicht, in der es um drei Darstellungen gehe.
(faz.net / sik)
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